Aignerstraße 10 5026 Salzburg-Aigen www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache Bf, Adresse, gegen den Bescheid des Finanzamtes St. Johann Tamsweg Zell am See vom 21.05.2012 betreffend Wiederaufnahme des…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter AAA in der Beschwerdesache des Herrn Bf., gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz – Stadt vom 28. Februar 2011, betreffend die Abweisung des Antrags auf Wiederaufnahme des Verfahrens hinsichtlich der Einkommensteuer 2005, zu Recht erkannt: Die…
…nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 6.12.2018 im Beisein der Schriftführerin *** zu Recht erkannt: I) Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Wiederaufnahmsbescheide bleiben unverändert. II) Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs…
…für die Wiederaufnahme des Verfahrens vor. Die Entscheidung über den Antrag der Wiederaufnahme des Verfahrens ergeht gesondert." Ebenfalls mit Datum 11. September 2013 erging gesondert der Wiederaufnahmebescheid betreffend des Verfahrens, welches die mit Bescheid der belangten Behörde vom 26. November 2012 festgesetzten Gebühren und Gebührenerhöhung…
…der Mangelhaftigkeit der Aufzeichnungen Sicherheitszuschläge angesetzt. 4. Am 08.11.2011 ergingen auf Basis der Feststellungen der Außenprüfung Wiederaufnahmebescheide und Sachbescheide bezüglich der Verfahren betreffend die Umsatzsteuer und die Einkommensteuer der Jahre 2005 bis 2008. 5. Mit Eingabe vom 05.12.2011 erhob die BF…
…bestehende Änderungsbefugnis (§ 263 Abs. 1 BAO) ident ist mit jener für Erkenntnisse (§ 279 Abs. 3 BAO). Daher ist einer Beschwerde gegen einen Wiederaufnahmsbescheid, der in seiner Begründung keine tauglichen Wiederaufnahmsgründe anführt, zweckmäßigerweise bereits mit Beschwerdevorentscheidung stattzugeben, durch Aufhebung des angefochtenen Bescheides (vgl. dazu Ritz, BAO5…
…Beschwerde gegen die oben genannten Wiederaufnahmebescheide 2003 und 2006 sowie gegen die im wiederaufgenommen Verfahren neu erlassenen Einkommensteuerbescheid 2003 und 2006 erhoben. Mit Beschwerdevorentscheidungen vom 16.7.2012 wurden vom FA die Beschwerden gegen die Einkommensteuerbescheide 2003 und 2006 als unbegründet abgewiesen. Mit Schreiben vom…
…zur Entscheidung vor. Mit Beschwerdevorentscheidung vom 2.9.2020, dem Bf am 7.9.2020 zugestellt, gab die belangte Behörde der bis dahin unerledigten Beschwerde gegen die Wiederaufnahmsbescheide Folge und hob die Wiederaufnahmsbescheide auf. 2. Beweiswürdigung: Der festgestellte Sachverhalt ergibt sich aus den Akten…
…Rechtsmittels auf keine neuen Wiederaufnahmegründe stützen kann. Sie hat lediglich zu beurteilen, ob die von der Abgabenbehörde angeführten Gründe eine Wideraufnahme rechtfertigen. Im gegenständlichen Fall verweist der Wiederaufnahmebescheid auf eine "Feststellungen der abgabenbehördlichen Prüfung, die der darüber aufgenommenen Niederschrift bzw. dem Prüfungsbericht zu entnehmen sind"…
…Beschwerde gegen die Einkommensteuerbescheide für Jahre 2009 und 2010 und die (hier nicht streitgegenständlichen) Anspruchszinsen ausgefertigt worden. Die Beschwerde gegen die Wiederaufnahmebescheide betreffend Einkommensteuer für 2009 und 2010 blieb unerledigt. Mit Schreiben vom 24.11.2016 stellte der Bf den Antrag die Beschwerde gegen die…
…Neuhervorkommen von Tatsachen aus der Sicht des Antragstellers zu beurteilen ist. Gleiches gilt spiegelbildlich für die Wiederaufnahme von Amts wegen, bei der die - für die Behörde - neu hervorgekommenen Tatsachen im Wiederaufnahmebescheid anzuführen sind (VwGH 19.10.2016, Ra 2014/15/0058, VwGH 26.4.2017…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. NN in der Beschwerdesache BF, über die Beschwerde vom 21.1.2019 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt XYZ vom 8.1.2019 betreffend Abweisung des Antrages auf Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303…
…93 Abs. 3 lit. a BAO) der Verfügung der Wiederaufnahme des Verfahrens hinsichtlich der Einkommensteuer 2007 ist kein Wiederaufnahmegrund genannt. Somit hatte das Bundesfinanzgericht die Aufhebung des angefochtenen Wiederaufnahmebescheides auszusprechen. V. Zulässigkeit einer Revision Gegen ein Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes ist die Revision zulässig, wenn sie…
Bahnhofplatz 7 4020 Linz www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin A in der Beschwerdesache B, vertreten durch Mitsch Grebner & Partner SteuerberatungsgesmbH & Co KG, Bahnhofstraße 5, 5400 Hallein gegen den Bescheid des FA Linz vom 3…
…form- und fristgerecht Beschwerde. Die Rechtsmittelschrift mündet in den Antrag auf Aufhebung der Wiederaufnahmsbescheide und erklärungsgemäße Berücksichtigung der strittigen Werbungskosten (Kosten für Familienheimfahrten und doppelte Haushalsführung). Hinsichtlich der Beschwerdegründe wird zur Vermeidung von Wiederholungen auf das Beschwerdeschreiben verwiesen. Am 23.6.2015 erließ das Finanzamt…
…können im Abgabenverfahren zwar grundsätzlich saniert werden, jedoch nicht, wenn ein Wiederaufnahmebescheid keine (ausreichende) Begründung enthält. Ein solcher Bescheid ist nach Rechtsprechung des VwGH einer Sanierung nicht zugänglich, die fehlende Angabe der Wiederaufnahmegründe konkret auch nicht in einer Beschwerdevorentscheidung nachholbar (siehe dazu Ehgartner, BFG Journal…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 3. Jänner 2025 gegen den Bescheid des ***FA*** vom 12. Dezember 2024 betreffend Abweisung eines Antrages vom 13.5.2024 auf Wiederaufnahme des Verfahrens…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Vorsitzende M und die weiteren Senatsmitglieder ECGK in der Beschwerdesache Bf, gegen die Beschwerdevorentscheidung des FA vom 13.03.2014, betreffend einen Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens betreffend Familienbeihilfe bzw. Gewährung einer Ausgleichszahlung/Differenzzahlung für S für den Zeitraum…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch R in der Beschwerdesache Bf., W, über die Beschwerde vom 20.02.2016 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 4/5/10 vom 13.01.2016 betreffend Abweisung des Antrages auf Wiederaufnahme des Verfahrens hinschtlich Rückforderung von…
…Eine darüber hinausgehende Begründung, insbesondere zB welche Tatsachen und Beweismittel im konkreten Fall neu hervorgekommen sind, ist nicht erfolgt. Die Wiederaufnahmebescheide enthalten daher keinen tauglichen Wiederaufnahmegrund. Die Beschwerde erweist sich damit als berechtigt. Zum Vorlagebericht betreffend die Einkommensteuerbescheide wird festgehalten, dass, auch infolge des Fehlens…