…dagegen erhobenen Berufung vom 14.6.2013 führte die steuerliche Vertretung des Beschwerdeführers (kurz: Bf.) aus, dass kein Wiederaufnahmegrund vorliege und der ursprüngliche Bescheid zu belassen sei. Im Falle der Vorlage der Berufung zur Entscheidung durch den Unabhängigen Finanzsenat (UFS) werde eine mündliche Verhandlung beantragt…
… Streitpunkte: Angefochten sind die Wiederaufnahmsbescheide betr. Feststellung 2007 und 2008. Das Vorliegen von Wiederaufnahmegründen (Hervorkommen neuer Tatsachen) wird nicht bestritten. Bekämpft wird die rechtliche Würdigung der neu hervorgekommenen Tatsachen durch das FA, die nach Ansicht des Berufungswerbers (Bw) zu keiner Änderung des Bescheidspruches führen hätte…
…09.2009, 2005/15/0031). 3.) Die Durchführung der Wiederaufnahme des Verfahrens liegt im Ermessen der Behörde. Wenn die Rechtsfrage dahingehend geklärt ist, dass ein Wiederaufnahmegrund tatsächlich gegeben ist, hat die Behörde in Ausübung ihres Ermessens zu entscheiden, ob die Wiederaufnahme zu verfügen ist. Dabei…
…Die Beschwerde wurde dem Bundesfinanzgericht mit Vorlagebericht am 8.5.2015 zur Entscheidung vorgelegt. II. Sachverhalt Tatsache ist, dass die Abgabenbehörde im angefochtenen Bescheid über die Wiederaufnahme des Verfahrens hinsichtlich der Einkommensteuer 2009 einen Wiederaufnahmegrund in der Begründung überhaupt nicht nennt. III. Rechtslage 1. Gemäß …
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. RR. in der Beschwerdesache Bf., gegen den Bescheid des Finanzamtes Baden Mödling vom 11. Jänner 2016, betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens hinsichtlich Einkommensteuer für 2013 zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Der…
… 2 Abs. 5 Z 2 UStG 1994 keine unternehmerische Tätigkeit vor. Das bedeutet, dass die Bescheide betreffend ESt und USt 2013 sowie USt 2014 aufzuheben sind. Die festgestellten "Mieteinnahmen" bilden weiters für 2014 keinen tauglichen Wiederaufnahmegrund. Nach § 30 Abs. 2 Z 1 lit b EStG…
…besondere Mängel anhaften, aus der Welt zu schaffen und die Rechtskraft des konkreten Bescheides zu beseitigen. Die Wiederaufnahme von Amts wegen ist nur aus den im Gesetz taxativ angeführten Wiederaufnahmegründen zulässig und im Falle des Vorliegens solcher Rechtsgründe ins behördliche Ermessen gestellt (vgl. "... ist zulässig…
…Bescheide bleiben unverändert. II. Eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 B-VG zulässig. Entscheidungsgründe Strittig ist das Vorliegen von Wiederaufnahmsgründen bei einer amtswegigen Wiederaufnahme betreffend Einkommensteuer für die Jahre 2008 bis 2011. Der Beschwerdeführer (Bf.), geb. ***7***, ist Pensionist…
…für diese Jahre wie folgt abzuändern: Die Einkünfte aus selbständiger Arbeit betrugen 0 €. Begründung: Die Einnahmen aus dem Forschungsstipendium in Höhe von jeweils 7500 € pro Jahr waren steuerfrei. Die Besteuerung erfolgte rechtsfehlerhaft. Die Wiederaufnahmegründe gemäß § 303 Abs. 1 b) BAO sind erfüllt. I…
…zur Kenntnis und wird diese in zeitlicher Aufeinanderfolge einer Erledigung zuführen. Das Aufgreifen eines weiteren Verfahrensstranges erübrigt sich für den Fall, dass das Bundesfinanzgericht das Vorliegen eines Wiederaufnahmegrundes bzw. die Zulässigkeit der Wiederaufnahme bejaht, andernfalls wird das Vorliegen der Voraussetzungen eines anderen Rechtskraftdurchbrechungstitels in einem…
…Familie im Laufe des Jahre 2018 wieder nach Österreich gezogen ist. Dies wurde jedoch weder im Bescheid über die Wiederaufnahme noch im Einkommensteuerbescheid als Wiederaufnahmegrund explizit genannt. Der Wiederaufnahmegrund lautete wörtlich: "Neuhervorgekommen ist die Tatsache, dass Sie trotz ihrer Tätigkeit in der Schweiz durchgehend einen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Christian Doktor in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch AT Tax Advisory & Trustee Steuerberatung GmbH, Rudolfsplatz 9, 1010 Wien, über die Beschwerde vom 27. Mai 2019 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 1…
…solle die Möglichkeit bieten, bisher unbekannten aber entscheidungsrelevanten Sachverhaltselementen Rechnung zu tragen. Hinsichtlich der Kenntnis des Wiederaufnahmegrundes habe sich die vertretene Partei die Kenntnis der Vertreterin zurechnen zu lassen. Mit dem Vorbringen in der Beschwerde habe die Beschwerdeführerin keine neuen Tatsachen aufgezeigt, waren doch alle…
…führte zur Begründung aus: Beschwerde Wiederaufnahmebescheid Einkommensteuer 2006: Der Bf. legte dar, dass keine Wiederaufnahmegründe im Bescheid angeführt worden seien und solche auch nicht vorlägen. Zur Verjährung führte der Bf. aus, dass der Abgabenanspruch betreffend die Einkommensteuer für das Jahr 2006 mit Ablauf des Jahres…
…daher ab Inkrafttreten auch für die Wiederaufnahme vor ihrem Inkrafttreten mit Bescheid abgeschlossener Verfahren. Rechtliche Erwägungen Strittig ist, ob ein Wiederaufnahmegrund vorliegt. Zu prüfen ist daher, ob nach dem im gegenständlichen Beschwerdefall zur Anwendung kommenden Tatbestand Tatsachen oder Beweismittel neu hervorgekommen sind. Tatsachen sind ausschließlich…
…habe mich dem Verfahren gemäß§ 257 BAO angeschlossen. Auch für die Abgabenbehörde gilt, dass die Wiederaufnahme dann vorzunehmen ist, wenn ein Wiederaufnahmegrund evident wird. Dies wäre anlässlich der Nachschau 2013/2014 der Fall gewesen. Der Sachverhalt hat sich seither nicht verändert. Die Wiederaufnahme ist daher…
…mich dem Verfahren gemäß § 257 BAO angeschlossen. Auch für die Abgabenbehörde gilt, dass die Wiederaufnahme dann vorzunehmen ist, wenn ein Wiederaufnahmegrund evident wird. Dies wäre anlässlich der Nachschau 2013/2014 der Fall gewesen. Der Sachverhalt hat sich seither nicht verändert. Die Wiederaufnahme ist daher auch…
…vorgelegten Anlagenverzeichnis ausreichend gewesen, da die Namen der Geigen auf deren Alter schließen ließen. Es liege daher mangels neuer Erkenntnisse kein Wiederaufnahmegrund vor. Das Finanzamt legte dem damaligen unabhängigen Finanzsenat die Berufung vor, wobei einerseits ausgeführt wird "Bezug Amtswegige Wiederaufnahme E 2005 gem § 303 Abs…
…Aufgabe des Finanzamtes, die von ihm verfügte Wiederaufnahme durch unmissverständliche Hinweise darauf zu begründen, welche Tatsachen oder Beweismittel auf welche Weise neu hervorgekommen sind. Eine derart konkretisierte Bezeichnung des Wiederaufnahmegrundes ist deshalb notwendig, weil nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (z.B. VwGH 29.01…
…hat, nur die Wiederaufnahme aus den vom Finanzamt herangezogenen Gründen, also jene wesentlichen Sachverhaltsmomente, die das Finanzamt als Wiederaufnahmegrund beurteilt hat. Unter Sache ist in diesem Zusammenhang die Angelegenheit zu verstehen, die den Inhalt des Spruches des Bescheides der Abgabenbehörde erster Instanz gebildet hatte. Die…