…der Widerrufsvorbehalt aus nachstehenden Gründen nicht modifiziert werden: Aufgrund des in der Begründung im Bescheid vom 15. Juli 2019 enthaltenen Verweises auf die Vereinbarung laut Schreiben vom 18. April 2019 wurden die Bestimmungen zur Widerrufsmöglichkeit, wie sie in dieser Vereinbarung enthalten waren, Bestandteil des Bescheides…
…tatsächlichen Verhältnisse geändert haben, die für die Erlassung des Bescheides maßgebend gewesen sind, oder b) wenn das Vorhandensein dieser Verhältnisse auf Grund unrichtiger oder irreführender Angaben zu Unrecht angenommen worden ist. Aus dem ausdrücklichen Hinweis auf die Widerrufsmöglichkeit in § 235 Abs. 3 BAO ergibt sich…
…Stifter, der eine natürliche Person ist, in der Stiftungsurkunde als höchstpersönliches, nicht übertragbares Recht vorbehalten. Juristische Personen sind explizit von der Widerrufsmöglichkeit ausgeschlossen. Durch den Verweis in § 27 Abs 5 Z 9 erster Satz EStG (zuvor § 27 Abs 1 Z 9 EStG bzw. ursprünglich in …
…ist, ist eine Frist von einem Monat zu setzen (vgl. § 235 Abs 3 BAO). Da in § 235 BAO die Widerrufsmöglichkeit des § 294 BAO ausdrücklich vorgesehen ist, ist § 294 BAO für den Widerruf von Bescheiden über Löschungen anwendbar (VwGH 28.9.2004, 2002/14/0035). Bei…
…Ist die diesbezügliche Zuständigkeit auf eine andere Abgabenbehörde übergegangen, so steht die Entscheidung der zuletzt zuständig gewordenen Abgabenbehörde zu. In § 235 Abs. 3 BAO wird die Widerrufsmöglichkeit des § 294 BAO ausdrücklich erwähnt, woraus sich die grundsätzliche Anwendbarkeit des § 294 BAO auf die Löschung von Abgabenschuldigkeiten…
…ausdrücklich, dass einzig und allein strittig ist, ob die umfassende Änderungsmöglichkeit durch den Stifter einer Widerrufsmöglichkeit gleichzusetzen ist oder nicht. Das Zahlengerüst laut der überreichten Tabelle wurde dabei auch vom Vertreter des Finanzamtes ausdrücklich außer Streit gestellt. Der Vorstandsvorsitzende der beschwerdeführenden Privatstiftung wies darauf hin…
…Rechtsprechung mangels einer Widerrufsmöglichkeit der P Familienstiftung nicht einschlägig sei, gehe ebenso ins Leere. Denn der FL-OGH habe in der zitierten Entscheidung explizit festgehalten, dass die dort vorgesehene Widerrufsmöglichkeit "für die rechtliche Beurteilung nicht ausschlaggebend" sei. Vielmehr unterstreiche die fehlende Widerrufsmöglichkeit im vorliegenden Fall…
…Versicherungsschutzes und einen Anspruch auf Erstattung des Deckungsstockes, aber keine Verfügungsmöglichkeit über diesen. Auch die Widerrufsmöglichkeit einer Privatstiftung schade der Vermögenszurechnung nicht. In der mündlichen Verhandlung wird ergänzend vorgebracht, mit Erhöhung des Todfallsschutzes seien keine Gebührenerhöhungen einher gegangen, weil sich diese nach der anfangs geleisteten…
…der Gesellschafter bis zum Erstellungszeitpunkt des Jahresabschlusses sind zu berücksichtigen. In diesem Fall ist darauf zu achten, dass derartige Verpflichtungen zur Zuführung von finanziellen Mitteln nicht durch Widerrufsmöglichkeiten, Bedingungen oder Befristungen in ihrer Wirkung gehemmt sind oder gar unwirksam bleiben oder werden können (vgl. Hirschler…
…dass Befristungen auf 3 Jahre (vgl. UFS 3.8.2011, RV/0602-S/09) bzw. Widerrufsmöglichkeiten nach 5 Jahren (vgl. BFG 30.4.2015, RV/5100501/2013) schädlich sind. Gegenständlich wurde eine Befristung bis 31.12.2015 vorgenommen - also eine Frist von 6 Jahren. Hierzu…
…Novellierung des § 134 FinStrG durch das FVwGG 2012 (siehe oben) korrigiert. Zwar sieht die Verfahrensordnung des FinStrG bei Bedarf in seinem Konzept sehr wohl für unvertretene Parteien besondere Schutzmechanismen vor, wie beispielsweise die Einräumung von Widerrufsmöglichkeiten bei abgegebenen Einspruchsverzichten oder Rechtsmittelverzichten etc., allein, aus diesem…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Pölzleithner Wirtschaftstreuhand KG, Dr. Scheiberstrasse 20, 4870 Vöcklabruck, über die Beschwerde vom 27. April 2023 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 4. April 2023 betreffend…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***1*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Dr. Michael Kotschnigg, Stadlauer Straße 39/1/Top12, 1220 Wien, über die Beschwerde vom 7. April 2017 gegen den Bescheid des Zollamtes St. Pölten Krems Wiener…
Conrad von Hötzendorf-Str. 14-18 8010 Graz www.bfg.gv.at DVR: 2108837 BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache Bf., Bf.-Adresse, vertreten durch Mag. Manfred Vogrin WTH & Stb GmbH, Hauptstraße 13, 8650 Kindberg, gegen die Bescheide des Finanzamtes…
Hintere Zollamtsstraße 2b 1030 Wien www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. in der Beschwerdesache der Bf., X. gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 19.02.2014, Erf.Nr x…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Ri in Vertretung der derzeit unbesetzten Gerichtsabteilung 3013 in der Beschwerdesache der Frau Bf über die Beschwerde vom 15.03.2016 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Deutschlandsberg Leibnitz Voitsberg vom 16.02.2016…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***1*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Dr. Michael Kotschnigg, Stadlauer Straße 39/1/Top 12, 1220 Wien, über die Beschwerde vom 7. April 2017 gegen den Bescheid des Zollamtes St. Pölten Krems…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht Finanzstrafsenat FA 1 hat durch den Richter Dr. Peter Binder in der Finanzstrafsache gegen BF, geb. am 19XX, whft. in WS, wegen der Finanzvergehen der gewerbsmäßigen Abgabenhinterziehung gemäß §§ 33 Abs. 1 iVm 38 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde des…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache Bf, über die Beschwerde vom 14.01.2016 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Wien 2/20/21/22 vom 16.12.2015, betreffend Aussetzung der Einhebung gemäß § 212a BAO, beschlossen: Die Beschwerde…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache Bf., Adresse1, vertreten durch WT., Adresse2, gegen die Bescheide des FA vom 16./19.12.2011 betreffend Festsetzung von Anspruchszinsen 2001 bis 2005 beschlossen: Die Beschwerde wird gemäß § 85 Abs. 2 iVm § 278 Abs…