…Schriftstück zur Unterfertigung vorgelegt, welches von der Behörde später als Rechtsmittelverzicht qualifiziert wurde. Eine nachweislich ordnungsgemäße Belehrung über die Tragweite, die Rechtsfolgen sowie die insbesondere kurze Widerrufsfrist von drei Tagen erfolgte nicht bzw. jedenfalls nicht in verständlicher Form für die. Beschwerdeführerin. Die Situation vor Ort…
…eines Kalenderjahres an widerrufen werden und ist spätestens bis zum Ablauf des ersten Kalendermonates nach Beginn dieses Kalenderjahres zu erklären. Dieser Widerrufsfrist seien gegenständlichen Fall jedoch frühestens im Kalenderjahr 2028 zulässig (5 Jahre Bindungswirkung ab 2023). Bis zu diesem Zeitpunkt kann die Kleinunternehmer Befreiung nach …
…aber erst, nachdem der Darlehensnehmer diese Widerrufsinformation erhalten hat. (…) 14 Weitere Darlehensbedingungen (…) Die unter Ziffer 3.2 ausgewiesenen Gebühren werden dem Darlehenskonto mit der Auszahlung bzw frühestens mit Ablauf der Widerrufsfrist belastet. Der/Die Darlehensnehmer erteilen hierzu ihre Zustimmung. (…)" Ende März 2023…
…Mai 2018 ergibt, haben der Beschuldigte und der Amtsbeauftragte nach mündlicher Verkündung des Erkenntnisses durch den Vorsitzenden des Spruchsenates auf ein Rechtsmittel verzichtet. Der Beschwerdeführer wurde vom Vorsitzenden des Spruchsenates auf die dreitägige Widerrufsfrist (§ 154 FinStrG) hingewiesen. Der Beschwerdeführer hat keinen Widerruf des Rechtsmittelverzichtes eingebracht…
…Enkel3, der NN, der ENKEL2 und des ENKEL1 zum abgegebenen wechselseitigen vollständigen Forderungsverzicht laut Vergleichspunkt 3. Zur Einholung dieser Zustimmungserklärungen vereinbaren die Streitteile eine vierwöchige Widerrufsfrist, beschränkt auf den Fall der Nichtabgabe der Beitrittserklärungen. Wird der Vergleich nicht widerrufen, gelten die aufschiebenden Bedingungen als eingetreten…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Peter Bilger über die Beschwerde des Bf., vertreten durch Dr., gegen den Bescheid des Finanzamtes Feldkirch vom 04.04.2016 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2014 beschlossen: Die Beschwerde wird als verspätet zurückgewiesen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin in der Beschwerdesache Beschwerdeführer, vertreten durch WTHKanzlei, über die Beschwerde vom 10.10.2018 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt vom 09.10.2018, betreffend die Erstattung von Vorsteuern für 01-12/2017 zu…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht fasst durch den Richter ***R*** in der Beschwerdesache über die Beschwerde vom 27.06.2016 gegen den Bescheid der belangten Behörde vom 14.04.2016 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für das Jahr 2015 den Beschluss: Der Beschwerde wird als nicht rechtzeitig eingebracht zurückgewiesen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch R in der Beschwerdesache Bf., W, vertreten durch Dr. Stephan Anton Hetzer, Ortnergasse 3, 1150 Wien, über die Beschwerde vom 07.12.2016 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Wien 9/18/19 Klosterneuburg vom 01…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R. in der Beschwerdesache BF, gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 28.8.2014, 12345, betreffend Umsatzsteuer 1-12/2013 zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Eine…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***Ri*** in der Beschwerdesache der ***Bf***, vertreten durch Steuerberater X, über die Beschwerde vom 27. Jänner 2020 gegen den die Bescheide des ***FA*** vom 7. Oktober 2019 betreffend Anspruchszinsen (§ 205 BAO) 2013, Anspruchszinsen (§ 205 BAO) 2014, Anspruchszinsen (§ 205…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Richterin in der Beschwerdesache der Beschwerdeführerin, gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 16.09.2015 betreffend die Erstattung von Vorsteuern 01-12/2014 beschlossen: Die Beschwerde vom 27.10.2015 (datiert mit 15.10.2015) wird…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Gerhard Groschedl in der Verwaltungsstrafsache gegen Herrn A., Tirol, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. jur. Fabian Maschke, Dominikanerbastei 17/11, 1010 Wien, über die Beschwerde des Beschuldigten vom 7. November 2018 gegen den Bescheid des…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R. in der Beschwerdesache Bf., B. gegen die Bescheide des Finanzamtes Bruck Eisenstadt Oberwart vom 20.6.2014, mit denen die Beschwerde betreffend die Einkommensteuerbescheide 2008 bis 2012 als verspätet zurückgewiesen wurde zu Recht erkannt…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache des Beschwerdeführers, AdresseBf, 1210 Wien, vertreten durch Mag. Patrycja Pogorzelski, Mahlerstraße 13 Tür 3, 1010 Wien, über die Beschwerde vom 02.02.2017 gegen den Bescheid der belangten Behörde, Finanzamt Wien 2/20/21…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter X über die Beschwerde der G, vertreten durch Stb, gegen den Bescheid des FA Graz-Stadt vom 22.10.2009 betreffend Erstattung von Vorsteuern für 1-12/2008 nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung zu Recht…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin in der Beschwerdesache BeschwerdeGesbR, über die Beschwerde vom 30.11.2016 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Graz-Stadt vom 24.11.2016, betreffend Vorsteuererstattung 2015 zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird gemäß § 279…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache Bf, über die Beschwerde vom 23.05.2016 gegen den Aufhebungsbescheid (§ 299 BAO) der belangten Behörde Finanzamt Wien 4/5/10 vom 08.04.2016, zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird…
Wenn die Abgabenbehörde die Heranziehung des Bf als Gesamtschuldner einerseits auf die Uneinbringlichkeit bei der M-GmbH und anderseits auf ein unredliches, bewusstes Zusammenwirken der beteiligten Unternehmen zum Zwecke der Vermeidung einer Umsatzsteuerlast aus dem strittigen Rechtsgeschäft stützte, räumte sie damit den beiden zuvor genannten…
Wie ausgeführt, ging der Heranziehung der Gesamtschuldner zunächst im Juli 2019 die Ablehnung der Insolvenzeröffnung über das Vermögen der M-GmbH wegen Vermögenslosigkeit und sodann im Sept. 2019 die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens voraus. Mit einer Einbringlichkeit der im Mai 2019 vorgeschriebenen Umsatzsteuer bei der M…