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BFG RV/7101998/2022Bewertung eines stillgelegten Fabriksgebäudes nach Hochwasserschäden. Fortgesetztes Verfahren.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis26.04.2023

…die Anwendung des § 53 Abs. 10 BewG beantragt. Gemäß § 23 BewG seien bei Fortschreibungen der tatsächliche Zustand des Grundbesitzes zum Fortschreibungszeitpunkt (1. Jänner 2012) und die Wertverhältnisse vom Hauptfeststellungszeitpunkt (1. Jänner 1973) zugrundezulegen. Es gebe keine Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes zu der Frage, ob § 23 BewG…

BFG RV/7103697/2015Bei einer Wertfortschreibung des Grundvermögens sind die Wertverhältnisse zum 1.1.1973 maßgeblich
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis24.11.2016

…Grundstücke mit dem gemeinen Wert zu bewerten. Da nach § 23 BewG bei Fortschreibungen der tatsächliche Zustand des Grundbesitzes vom Fortschreibungszeitpunkt und die Wertverhältnisse vom Hauptfeststellungszeitpunkt zugrunde zu legen, ist als Bodenwert der gemeine Wert auf Basis der Wertverhältnisse zum Hauptfeststellungszeitpunkt 1. Jänner 1973 anzusetzen ist…

BFG RV/7100379/2013Bewertung eines stillgelegten Fabriksgebäudes
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis19.10.2018Teil 1/2

…gemeinen Wert zu bewerten. Da nach § 23 BewG bei Fortschreibungen der tatsächliche Zustand des Grundbesitzes vom Fortschreibungszeitpunkt und die Wertverhältnisse vom Hauptfeststellungszeitpunkt zugrunde zu legen sind, ist als Bodenwert der gemeine Wert auf Basis der Wertverhältnisse zum Hauptfeststellungszeitpunkt 1. Jänner 1973 anzusetzen. Neben der Beschaffenheit…

BFG RV/7102770/2024Wertfortschreibung wegen Errichtung eines Einfamilienhauses - Ermittlung der Kubatur der Gebäude; (kein) Fußboden beim Carport
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis21.02.2025

…und •zum anderen vom Gebäudewert (Abs. 3 bis 6 leg.cit.) auszugehen. Da nach § 23 BewG bei Fortschreibungen der tatsächliche Zustand des Grundbesitzes vom Fortschreibungszeitpunkt und die Wertverhältnisse vom Hauptfeststellungszeitpunkt zugrunde zu legen, ist als Bodenwert der gemeine Wert auf Basis der Wertverhältnisse zum Hauptfeststellungszeitpunkt…

BFG RV/7102342/20151. ADV-Bescheide 2. Wertfortschreibung zur Fehlerberichtigung - Ermittlung des Bodenwertes anhand von Vergleichspreisen rund um den Hauptfeststellungszeitpunkt 1.1.1973
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis30.03.2020

…Hauptfeststellung zum 1.1.1973 innerhalb einer Gemeinde grundsätzlich bestimmte Zonen festzulegen, nicht zu beanstanden; sie entspricht den gesetzlichen Vorschriften (vgl. UFS 27.12.2006, RV/0944-S/02). Da nach § 23 BewG bei Fortschreibungen der tatsächliche Zustand des Grundbesitzes vom Fortschreibungszeitpunkt und die Wertverhältnisse…

BFG RV/7100379/2013Bewertung eines stillgelegten Fabriksgebäudes
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis19.10.2018Teil 2/2

…Vergleichsliegenschaften bezahlt worden seien. Da nach § 23 BewG bei Fortschreibungen der tatsächliche Zustand des Grundbesitzes vom Fortschreibungszeitpunkt und die Wertverhältnisse vom Hauptfeststellungszeitpunkt zugrunde zu legen sind, ist als Bodenwert der gemeine Wert auf Basis der Wertverhältnisse zum Hauptfeststellungszeitpunkt 1. Jänner 1973 anzusetzen. Hinsichtlich der vom…

BFG RV/7100031/2014Bewertung eines unbebauten Grundstücks
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis05.07.2018

…Euro, festgestellt wurde. Der Berechnung wurde ein m2-Preis von 0,00 Euro zu Grunde gelegt. Bei der Berechnung des nicht erhöhten Einheitswertes waren gemäß § 23 Bewertungsgesetz 1955 die Wertverhältnisse zum 1.1.1973 (Hauptfeststellungszeitpunkt) maßgeblich (vgl. Bescheidbegründung). In der dagegen eingebrachten Berufung, nunmehr Beschwerde…

BFG RV/7100010/2014Bewertung eines unbebauten Grundstückes
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis05.07.2018

…Gemäß § 23 BewG sind bei Fortschreibungen und bei Nachfeststellungen der Einheitswerte für Grundbesitz der tatsächliche Zustand des Grundbesitzes vom Fortschreibungszeitpunkt oder vom Nachfeststellungszeitpunkt und die Wertverhältnisse vom Hauptfeststellungszeitpunkt zugrunde zu legen. Bei dem vom Finanzamt festgestellten Bodenwert handelt es sich um einen "Freigrundwert" nach § 55…

BFG RV/7105356/2014Wirksamkeit von Einheitswertbescheiden - Bei Änderung der Grundstückart (bebautes statt unbebautes Grundstück) ist nicht Wertfortschreibung sondern Artfortschreibung durchzuführen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis31.08.2015Teil 1/2

…Bei der Berechnung des nicht erhöhten Einheitswertes waren gemäß § 23 Bewertungsgesetz 1955 die Wertverhältnisse zum 1.1.1973 (Hauptfeststellungszeitpunkt) maßgeblich. Die Erhöhung des Einheitswertes um 35 % ist auf Grund des Artikels II des AbgÄG 1982 durchzuführen. Der erhöhte Einheitswert ist die Basis für alle vom…

BFG RV/4100178/2025Wertfortschreibung bei bebautem Grundstück, Ermittlung des Gebäudewertes
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis08.01.2026

…als unbebautes Grundstück gemäß § 55 zu bewerten wäre. Als Bodenwert ist der gemeine Wert auf Basis der Wertverhältnisse zum Hauptfeststellungszeitpunkt 01.01.1973 anzusetzen. Als Baulandpreis wurde vom Finanzamt im gegenständlichen Fall ein Wert von Euro 5,0870 pro m² angenommen. Dieser Wert wurde vom…

BFG RV/6100124/2024Bodenwert eines Grundstückes
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis17.11.2025

…Euro, oder um mehr als 7.300 Euro von dem zum letzten Feststellungszeitpunkt festgestellten Einheitswert abweicht (Wertfortschreibung). Gemäß § 23 BewG 1955 sind bei Fortschreibungen der Einheitswerte für Grundbesitz der tatsächliche Zustand des Grundbesitzes vom Fortschreibungszeitpunkt und die Wertverhältnisse vom Haupt- oder Neufeststellungszeitpunkt zugrundezulegen. Fortschreibungsbescheide gem …

BFG RV/5101171/2018Einheitswert des Grundvermögens - Artfortschreibung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis11.01.2022

…gemeine Wert auf Basis der Wertverhältnisse zum Hauptfeststellungszeitpunkt 01.01.1973 anzusetzen. Als Baulandpreis wurde vom Finanzamt ein Wert von 2,5435 €/m² angenommen. Für umliegende Grundstücke ohne Hochwassergefährdung wird der Bodenwert vergleichsweise mit gegendüblichen 3,6336 €/m² (Wertverhältnisse 01.01.1973) angenommen…

BFG RV/7103176/2011Bewertung von Liegenschaften in der Hochwassergefahrenzone.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis02.04.2020

…Umstände, die den Preis beeinflussen, zu berücksichtigen. Da bei einer Wertfortschreibung gemäß § 23 BewG die Wertverhältnisse zum Hauptfeststellungszeitpunkt zugrunde zu legen sind, sind Vergleichspreise aus Grundstücksverkäufen um den Hauptfeststellungszeitpunkt (Anm: hier 1973) im Allgemeinen später erzielten Verkaufspreisen vorzuziehen (vgl. VwGH 15.12.1975, 83/74)…

BFG RV/7100033/2014Bewertung eines unbebauten Grundstückes.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis05.07.2018

…Euro, festgestellt wurde. Der Berechnung wurde ein m2-Preis von 0,0 Euro zu Grunde gelegt. Bei der Berechnung des nicht erhöhten Einheitswertes waren gemäß § 23 Bewertungsgesetz 1955 die Wertverhältnisse zum 1.1.1973 (Hauptfeststellungszeitpunkt) maßgeblich (vgl. Bescheidbegründung). In der dagegen eingebrachten Berufung, nunmehr Beschwerde…

BFG RV/7100524/2021Artfortschreibung bei ehemals für gewerbliche Weinproduktion und Weinhandel genutztem Gebäude - Abgrenzung landwirtschaftliches Vermögen und Grundvermögen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis16.11.2021Teil 1/2

…Nachfeststellungen der Einheitswerte für Grundbesitz der tatsächliche Zustand des Grundbesitzes vom Fortschreibungszeitpunkt oder vom Nachfeststellungszeitpunkt und die Wertverhältnisse vom Hauptfeststellungszeitpunkt zu Grunde zu legen. § 30 Abs. 1 BewG definiert den Begriff des landwirtschaftlichen Vermögens. Demnach gehören zum landwirtschaftlichen Vermögen alle Teile (insbesondere Grund und Boden…

BFG RV/7101757/2025Wertfortschreibung zum 1.1.2024 bei einem Kleinstwald - Wegfall des Kalamitätsabschlages
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis19.09.2025

…Einheit (Untereinheit) mit Wirkung ab dem Fortschreibungszeitpunkt insoweit außer Kraft, als der Fortschreibungsbescheid von dem zugrunde liegenden Bescheid in seiner zuletzt maßgeblichen Fassung abweicht. (2) Ein Fortschreibungsbescheid wird auf Antrag, erforderlichenfalls auch von Amts wegen erlassen. Der Antrag kann nur bis zum Ablauf des Kalenderjahres…

BFG RV/5100923/2015Zuordnung eines landwirtschaftlich genutzten Grundstückes zum Grundvermögen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis25.08.2020

…bewerten. Nach § 23 BewG BewG 1955 sind bei Fortschreibungen und bei Nachfeststellungen der Einheitswerte für Grundbesitz der tatsächliche Zustand des Grundbesitzes vom Fortschreibungszeitpunkt oder vom Nachfeststellungszeitpunkte und die Wertverhältnisse vom Hauptfeststellungszeitpunkt zugrunde zu legen. Zur Höhe des Einheitswertes beantragt der Bf. die Herabsetzung des Zonenpreises…

BFG RV/5100323/2012Zuordnung eines unbebauten Grundstückes zum Grundvermögen und Abschlag für eine Waldschutzzone
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis22.06.2016

…war daher bereits zum 1.1.2008 gerechtfertigt. Abschlag für die Waldschutzzone Nach § 23 BewG sind bei Fortschreibungen und bei Nachfeststellungen der Einheitswerte für Grundbesitz der tatsächliche Zustand des Grundbesitzes vom Fortschreibungszeitpunkt oder vom Nachfeststellungszeitpunkte und die Wertverhältnisse vom Hauptfeststellungszeitpunkt zugrunde zu legen. Die Bewertung…

BFG RV/7101889/20151. Zusammenfassung forstwirtschaftlicher Flächen zu einer einzigen wirtschaftlichen Einheit 2. Wertfortschreibung zur Fehlerberichtigung 3. Grenzen amtswegiger Ermittlungspflicht
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis28.10.2020Teil 2/2

Gemäß§ 23 BewG 1955 (Wertverhältnisse bei Fortschreibungen und bei Nachfeststellungen) sind bei Fortschreibungen und bei Nachfeststellungen der Einheitswerte für Grundbesitz der tatsächliche Zustand des Grundbesitzes vom Fortschreibungszeitpunkt oder vom Nachfeststellungszeitpunkt und die Wertverhältnisse vom Hauptfeststellungszeitpunkt zu Grunde zu legen. Wenn die Voraussetzungen für eine Wert-…

BFG RV/7101069/2019Kein landwirtschaftlicher Hauptzweck bei Streuobstwiesen ohne Vermarktung und Wochenendhaus.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis07.02.2022

…sind bei Fortschreibungen und bei Nachfeststellungen der Einheitswerte für Grundbesitz der tatsächliche Zustand des Grundbesitzes vom Fortschreibungszeitpunkt oder vom Nachfeststellungszeitpunkt und die Wertverhältnisse vom Hauptfeststellungszeitpunkt zu Grunde zu legen. Gemäß § 30 BewG 1955 gehören zum landwirtschaftlichen Vermögen alle Teile (insbesondere Grund und Boden und Gebäude ...…