…Folgendes ausgeführt: "Grundsätzlich ist Voraussetzung für die Abgabepflicht, dass die Leistung eine (werbende) Information enthält und dafür ein Entgelt bezahlt wird. Nicht notwendig ist, dass der Werbeinhalt unmittelbar und deutlich erkennbar "Werbung" im herkömmlichen Sinn ist. ... Neben der Voraussetzung der "Werbeleistung" ist als weitere Voraussetzung…
…wird, weil der Bf damals bereits langjährig amtierender Bürgermeister der Gemeinde ***X*** war, der seine Wiederwahl anstrebte. Es ist vor diesem Hintergrund (ähnlich wie bei einem Kugelschreiber oder Kalender mit werbewirksamen Aufdruck) ein Werbeinhalt gegeben, der (anders als bei Blumen, die schnell verwelken oder Weinflaschen…
…Voraussetzung für die Abgabepflicht, dass die Leistung eine (werbende) Information enthält und dafür Entgelt bezahlt wird. Nicht notwendig ist, dass der Werbeinhalt unmittelbar und deutlich erkennbar „Werbung“ im herkömmlichen Sinn ist. … Neben der Voraussetzung der „Werbeleistung“ ist weitere Voraussetzung der Werbeabgabe, dass die Werbeleistung…
…Voraussetzung für die Abgabepflicht, dass die Leistung eine (werbende) Information enthält und dafür Entgelt bezahlt wird. Nicht notwendig ist, dass der Werbeinhalt unmittelbar und deutlich erkennbar „Werbung“ im herkömmlichen Sinn ist. … Neben der Voraussetzung der „Werbeleistung“ ist weitere Voraussetzung der Werbeabgabe, dass die Werbeleistung…
…Folgendes ausgeführt: "Grundsätzlich ist Voraussetzung für die Abgabepflicht, dass die Leistung eine (werbende) Information enthält und dafür ein Entgelt bezahlt wird. Nicht notwendig ist, dass der Werbeinhalt unmittelbar und deutlich erkennbar "Werbung" im herkömmlichen Sinn ist. ... Neben der Voraussetzung der "Werbeleistung" ist als weitere Voraussetzung…
…Folgendes ausgeführt: "Grundsätzlich ist Voraussetzung für die Abgabepflicht, dass die Leistung eine (werbende) Information enthält und dafür ein Entgelt bezahlt wird. Nicht notwendig ist, dass der Werbeinhalt unmittelbar und deutlich erkennbar "Werbung" im herkömmlichen Sinn ist. ... Neben der Voraussetzung der "Werbeleistung" ist als weitere Voraussetzung…
…Folgendes ausgeführt: "Grundsätzlich ist Voraussetzung für die Abgabepflicht, dass die Leistung eine (werbende) Information enthält und dafür ein Entgelt bezahlt wird. Nicht notwendig ist, dass der Werbeinhalt unmittelbar und deutlich erkennbar "Werbung" im herkömmlichen Sinn ist. ... Neben der Voraussetzung der "Werbeleistung" ist als weitere Voraussetzung…
…Folgendes ausgeführt: "Grundsätzlich ist Voraussetzung für die Abgabepflicht, dass die Leistung eine (werbende) Information enthält und dafür ein Entgelt bezahlt wird. Nicht notwendig ist, dass der Werbeinhalt unmittelbar und deutlich erkennbar "Werbung" im herkömmlichen Sinn ist. ... Neben der Voraussetzung der "Werbeleistung" ist als weitere Voraussetzung…
…Folgendes ausgeführt: "Grundsätzlich ist Voraussetzung für die Abgabepflicht, dass die Leistung eine (werbende) Information enthält und dafür ein Entgelt bezahlt wird. Nicht notwendig ist, dass der Werbeinhalt unmittelbar und deutlich erkennbar "Werbung" im herkömmlichen Sinn ist. ... Neben der Voraussetzung der "Werbeleistung" ist als weitere Voraussetzung…
…Folgendes ausgeführt: "Grundsätzlich ist Voraussetzung für die Abgabepflicht, dass die Leistung eine (werbende) Information enthält und dafür ein Entgelt bezahlt wird. Nicht notwendig ist, dass der Werbeinhalt unmittelbar und deutlich erkennbar "Werbung" im herkömmlichen Sinn ist. ... Neben der Voraussetzung der "Werbeleistung" ist als weitere Voraussetzung…
…Folgendes ausgeführt: "Grundsätzlich ist Voraussetzung für die Abgabepflicht, dass die Leistung eine (werbende) Information enthält und dafür ein Entgelt bezahlt wird. Nicht notwendig ist, dass der Werbeinhalt unmittelbar und deutlich erkennbar "Werbung" im herkömmlichen Sinn ist. ... Neben der Voraussetzung der "Werbeleistung" ist als weitere Voraussetzung…
…Voraussetzung für die Abgabepflicht, dass die Leistung eine (werbende) Information enthält und dafür Entgelt bezahlt wird. Nicht notwendig ist, dass der Werbeinhalt unmittelbar und deutlich erkennbar „Werbung“ im herkömmlichen Sinn ist. … Neben der Voraussetzung der „Werbeleistung“ ist weitere Voraussetzung der Werbeabgabe, dass die Werbeleistung…
…Folgendes ausgeführt: "Grundsätzlich ist Voraussetzung für die Abgabepflicht, dass die Leistung eine (werbende) Information enthält und dafür ein Entgelt bezahlt wird. Nicht notwendig ist, dass der Werbeinhalt unmittelbar und deutlich erkennbar "Werbung" im herkömmlichen Sinn ist. ... Neben der Voraussetzung der "Werbeleistung" ist als weitere Voraussetzung…
…Mediengesetz Medienwerke, durch die Mitteilungen oder Darbietungen ausschließlich in Schrift oder in Standbildern verbreitet würden. Unter einer Werbeeinschaltung werde das Aufnehmen eines Werbeinhalts in ein Druckwerk verstanden. Typischerweise handle es sich dabei um die Aufnahme eines Inserates oder eines werblichen Hinweises im Druckwerk selbst. Wenn…
…Plattform für persönliche Begegnungen zwischen den Mitgliedern des Unternehmens und der Zielgruppe, die am Entstehen und Eventablauf mitwirken und ermöglicht die Werbeinhalte der Zielgruppe näher zu bringen. Dabei kommt einem professionellen Event-Management, welches die gesamten Abläufe und Kontakte zwischen Veranstalter und Teilnehmer managt und…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Irene Eberl in der Beschwerdesache Bf., Adr.Bf., über die Beschwerde vom 15.06.2016 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 1/23 vom 20.05.2016, betreffend Werbeabgabe für das Jahr 2015 zu…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. F in der Beschwerdesache der A, B, xxxx C, vertreten durch die D, E, xxxx C, gegen den Bescheid des Finanzamts C mit Ausfertigungsdatum 12.5.2016 betreffend Werbeabgabe 2015 zu Recht erkannt: 1…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Peter Unger in der Beschwerdesache Bf, vertreten durch RA Mag. Paul Pichler, Siebensterngasse 4-6/6, 1070 Wien, über die Beschwerde vom 15.06.2016 gegen den Bescheid des Finanzamt Wien 1/23 vom…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache der A, Str., Gde., vertreten durch B, Rechtsanwalt, Str.2, Gde.2, gegen den Bescheid des Finanzamtes Feldkirch, Reichsstraße 154, 6800 Feldkirch, vertreten durch F, vom 25. April 2016 betreffend Werbeabgabe…