…der Kollektivvertrag für Arbeiter im eisen- und metallverarbeitenden Gewerbe anzuwenden ist, da für die Betriebe die fachlichen Wirtschaftsbereiche "Ausübung des Schlossergewerbes" und "Ausübung des Gas- und Wasserleitungsinstallationsgewerbes" die maßgebliche wirtschaftliche Bedeutung haben. Zu Punkt VIII. "Montagearbeiten sowie andere Beschäftigungen außerhalb des ständigen Betriebes" vereinbaren Dienstgeber…
…Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art 133 Abs 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Verfahrensablauf (1) Die im Jahr 1995 gegründete Beschwerdeführerin (im folgenden Bf) mit dem Geschäftszweig Gas- und Wasserleitungsinstallation war seit dem Wirtschaftsjahr 2010 Gruppenträger einer Unternehmensgruppe mit einem weiteren Gruppenmitglied…
…das Gewerbe der Gas- und Wasserleitungsinstallation sowie der Handel mit Waren aller Art. Mit Beschluss des zuständigen Gerichtes vom Datum wurde über das Vermögen der Gesellschaft ein Konkursverfahren eröffnet und die Gesellschaft infolgedessen aufgelöst. Mit Beschluss vom Datum wurde das Insolvenzverfahren nach erfolgter Schlussverteilung mit…
…der Kollektivvertrag für Arbeiter im eisen- und metallverarbeitenden Gewerbe anzuwenden ist, da für die Betriebe die fachlichen Wirtschaftsbereiche "Ausübung des Schlossergewerbes" und "Ausübung des Gas- und Wasserleitungsinstallationsgewerbes" die maßgebliche wirtschaftliche Bedeutung haben. Zu Punkt VIII. ,Montagearbeiten sowie andere Beschäftigungen außerhalb des ständigen Betriebes' vereinbaren Dienstgeber…
…der ***5***, ***6***. Mit den ausgeübten Gewerben der Schlosserei und des Gas- und Wasserleitungsinstallationsgewerbes würden die Beschäftigungsverhältnisse unter den KV Eisen- und Metallgewerbe fallen. Der darin eingeräumten Vereinbarungsermächtigung wäre 1999 die Möglichkeit eine Betriebsvereinbarung zu schließen genutzt worden. Mit der Betriebsvereinbarung wäre unter anderem festgelegt…
…dato nicht abgeschlossen. Die Bf. verfügte im beschwerdegegenständlichen Zeitraum (und auch davor) über die Gewerbeberechtigungen auf dem Gebiet der Heizungstechnik (ab ***77***), der Gas- und Sanitärtechnik (Gas- und Wasserleitungsinstallationsgewerbe ab ***78***), als Spengler (ab ***79***) und Schlosser (ab ***80***). Weiters besteht eine Berechtigung zur Überlassung…