…durfte das Fahrzeug nicht abgabenfrei in der EU nutzen - sein EU-Wohnsitz schließt die generelle Abgabenbefreiung aus. Lediglich echte Warenbeförderungen im Gewerbe-(Fracht-)verkehr könnten als gewerbliche Verwendung unter bestimmten Voraussetzungen vorübergehend abgabenfrei sein. Hier jedoch benutzt er die Wagen überwiegend zu eigenen Dienstfahrten (Kundenbesuche…
…durfte das Fahrzeug nicht abgabenfrei in der EU nutzen - sein EU-Wohnsitz schließt die generelle Abgabenbefreiung aus. Lediglich echte Warenbeförderungen im Gewerbe-(Fracht-)verkehr könnten als gewerbliche Verwendung unter bestimmten Voraussetzungen vorübergehend abgabenfrei sein. Hier jedoch benutzt er die Wagen überwiegend zu eigenen Dienstfahrten (Kundenbesuche…
…diese bei dem zugrundeliegenden Sachverhalt gemäß Art 3 Abs. 8 UStG 1994 nur dann in Österreich entstehen könne, wenn man davon ausgehe, dass die Beschwerdeführerin oder einer ihrer Lieferanten die entsprechenden Warenbeförderungen beauftragt habe ("Versendung" oder "Beförderung"; vgl. Berger(Bürger/Kanduth-Kristen/Wakounig, UStG-ON³…
…Abs. 2: Unbeschadet dieses Übereinkommens, insbesondere seiner Bestimmungen über die Sicherheitsleistung, gelten Warenbeförderungen innerhalb der Gemeinschaft als im gemeinschaftlichen Versandverfahren durchgeführt. Erwägungen: Strittig ist zunächst der Tag der Einfuhr. Während das Zollamt basierend auf den ursprünglichen Angaben der Bf. im angefochtenen Bescheid davon ausgeht, das…
…bei dem zugrundeliegenden Sachverhalt gemäß Art. 3 Abs. 8 UStG nur dann in Österreich entstehen, wenn man davon ausgehe, dass die Bf oder einer ihrer Lieferanten die entsprechenden Warenbeförderungen beauftragt hätten (sogenannte "Versendung" oder "Beförderung"; vgl. z.B. Berger/Bürgler/Kanduth-Kristen/Wakounig, UStG-ON3…
…Im Wege der Amtshilfe mit Serbien hat sich bisher ergeben, dass die Q in einem Großteil der Fälle beteiligter Spediteur war und gemäß den erhobenen Frachtrechnungen Warenbeförderungen von Serbien nach R (D) verrechnet hat. Der Bf sollte so auch noch die Möglichkeit offen stehen, vorzutragen…
…sodass es sich bei den im angefochtenen Bescheid sowie in der Beschwerdevorentscheidung angesprochenen Warenbeförderungen um keine unzulässigen Binnentransporte handelte. Gegenüber der bisherigen Abgabenfestsetzung des angefochtenen Bescheides ergibt sich daraus eine Abgabengutschrift im Ausmaß von insgesamt 4.183,20 Euro (486,00 Euro an Zoll und…
…erfahrenen Wirtschaftsteilnehmer, der im Wesentlichen im Güterbeförderungsgeschäft, auch international tätig ist. Die grundsätzliche Bewilligungspflicht zur Durchführung von Warenbeförderungen - wie hier vorliegend - war sowohl der Bf. als auch dem Lenker des Zugfahrzeugs ausreichend bekannt. Zwar mag eine gewisse Komplexität der güterbeförderungsrechtlichen Bestimmungen - insbesondere hier, ob die…
…kann daher nur der Charakter einer Schutzbehauptung zugemessen werden. Das Bundesfinanzgericht erachtet es im Rahmen der freien Beweiswürdigung vielmehr als erwiesen, dass mit dem verfahrensgegenständlichen Fahrzeug tatsächlich genau jene Warenbeförderungen durchgeführt wurden, die der Fahrer im Zuge der erwähnten Einvernahme geschildert hat. Dies auch deshalb…
…Ein Binnenverkehr liege nur dann vor, wenn die Waren im Zollgebiet geladen und wieder ausgeladen werden, Ausgangs- und Endpunkt der Warenbeförderung müssten also im Zollgebiet der Gemeinschaft liegen. Dass die in der Türkei zugelassene Zugmaschine, die von dort - nicht notwendigerweise gleichzeitig mit dem Sattelauflieger - auf…
Durch die Vorlage des Originallieferscheins am 12. Sep. 2014, aus dem ersichtlich ist, dass der Mitarbeiter des verbundenen Unternehmens der Fa. A. Poland jede einzelne Lieferscheinseite unterschrieben hat und ursprünglich im Zuge der Sachverhaltsermittlungen vorab per Mail der gleiche Lieferschein von A. Poland nur mit…
IM NAMEN DER REPUBLIK! Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R. in der Beschwerdesache Beschwerdeführerin, vertreten durch Mag. Josef Rauch, 8230 Hartberg gegen folgende Bescheide des Finanzamtes Oststeiermark: Umsatzsteuerbescheid 2006 vom 25.5.2010 Umsatzsteuerbescheid 2007 vom 25.5.2010 Umsatzsteuerbescheid 2008 vom 25.5…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache GmbH gegen die Bescheide des FA Graz-Stadt vom 14.09.2010, betreffend Umsatzsteuer 2005, 2006 und 2007 zu Recht erkannt: Die angefochtenen Bescheide werden wegen Rechtswidrigkeit ihres Inhaltes abgeändert. Die…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache GesmbH gegen die Bescheide des FA Graz-Stadt vom 14.09.2010, betreffend Umsatzsteuer 2005, 2006 und 2007 zu Recht erkannt: Die angefochtenen Bescheide werden wegen Rechtswidrigkeit ihres Inhaltes abgeändert. Die…
Da von Seiten der Betriebsprüfung die Warenlieferung von Österreich nach Deutschland angezweifelt wurde, wurde zusätzlich eine Empfangsbestätigung (gemäß § 2 Z 3 VO, BGBl. Nr. 401/1996 idgF) eingeholt. Diese ist mit 23.7.2014 datiert. Die vorgelegten Versendungsnachweise sind in sich schlüssig und es ergibt…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Ri. in der Beschwerdesache B., Adr., als Insolvenzverwalter im Konkurs der C., Adr1, gegen den Bescheid des Zollamtes Linz Wels vom 02.02.2012, Zl. 1/14/2011, betreffend Vorschreibung von Einfuhrumsatzsteuer zu Recht erkannt…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Rudolf Wanke über die Beschwerden der ***[1]*** Vertriebsges.m.b.H., ***[2]*** ***[3]***, ***[4]***, vertreten durch BMA Brandstätter Rechtsanwälte GmbH, 1010 Wien, Wallnerstraße 3, vom 24. 7. 2015 und vom 27. 7. 2015 gegen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache GmbH gegen die Bescheide des FA Graz-Stadt vom 14.09.2010 betreffend Umsatzsteuer 2005, 2006 und 2007 zu Recht erkannt: Die angefochtenen Bescheide werden wegen Rechtswidrigkeit ihres Inhaltes abgeändert. Die…
…sodass mit der in Rede stehenden Zugmaschine keine im Zollgebiet der Gemeinschaft auf- und wieder abgeladene Waren befördert worden seien. Der Ausgangspunkt für die Warenbeförderung sei also die Türkei gewesen. Das bloße Aufsatteln des Sattelaufliegers auf das Zugfahrzeug in Triest unterbreche den einheitlichen Transport nicht…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Maria Daniel in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerden vom 1. Juni 2022 gegen die Bescheide des Zollamtes Österreich vom 12. Mai 2022 (***1***) und 24. Mai 2022 (***2***), vom 14. Juni…