…abgegeben werden müssen. Da dies unterlassen wurde, wäre die Abgabenschuld entstanden. II. Das Bundesfinanzgericht hat erwogen: 1. Sachverhalt Der Bf ***Bf1*** war Mitglied des Verwaltungsrates der ***Bf2***. Der Zweck des Unternehmens war wie folgt: "Entwicklung, Produktion und Handel von Witterungsschutzsystemen jeder Art. Die Gesellschaft kann…
…über eine nicht besetzte Zollstelle (Nofels) Hundefutter in die EU verbracht wurde. Abgabenschuldbegründend war nach Ansicht des Zollamtes der Umstand, dass die Waren entgegen Art 139 Abs 1 UZK nicht gestellt worden seien. Die Zollbehörde stützte sich auf Einfuhren vorwiegend der Kalenderjahre 2017 und 2018…
…Uhr wurde der Beschuldigte bei der Zollstelle Höchst des Zollamts Feldkirch Wolfurt angehalten und nach mitgeführten anmeldepflichtigen Waren befragt. Der Beschuldigte gab an "nur private Sachen" mit sich zu führen. Der Beschuldigte war dabei mit einem Fahrzeuggespann bestehend aus einem Zugfahrzeug und einem Anhänger unterwegs…
…Anhänger, Krawattennadeln, Manschettenknöpfe, Anstecknadeln, religiöse oder andere Medaillen oder Abzeichen); b) Gegenstände des persönlichen Gebrauchs, die dazu bestimmt sind, an der Person getragen zu werden, sowie Taschen- und Handtaschenartikel (z.B. Zigaretten- oder Zigarrenetuis, Schnupftabakdosen, Bonbonnieren und Puderdosen, Pillendosen, Rosenkränze). Diese Waren können auch echte…
…Anhänger, Krawattennadeln, Manschettenknöpfe, Anstecknadeln, religiöse oder andere Medaillen oder Abzeichen); b) Gegenstände des persönlichen Gebrauchs, die dazu bestimmt sind, an der Person getragen zu werden, sowie Taschen- und Handtaschenartikel (z.B. Zigaretten- oder Zigarrenetuis, Schnupftabakdosen, Bonbonnieren und Puderdosen, Pillendosen, Rosenkränze). Diese Waren können auch echte…
…landwirtschaftliche Verarbeitungserzeugnisse anwendbaren spezifischen Regelungen vorgesehen sind; b) ... c) "Übersiedlungsgut": Waren, die zum persönlichen Gebrauch der Beteiligten oder für ihren Haushalt bestimmt sind. Als Übersiedlungsgut gelten insbesondere: i) Hausrat ii) Fahrräder und Krafträder, private Personenkraftwagen und deren Anhänger, Camping-Anhänger, Wassersportfahrzeuge und Sportflugzeuge Als Übersiedlungsgut…
…des Rates vom 28. März 1983 über das gemeinschaftliche System der Zollbefreiungen, ABlEG Nr. L 105 vom 23. April 1983 (in der Folge: ZBefrVO), legt nach deren Art. 1 Abs. 1 die Fälle fest, in denen auf Grund besonderer Umstände bei der Überführung von Waren…
…von anderen als den in Abschnitt 3 genannten Waren, deren Gesamtwert 300 EUR je Person nicht übersteigt, von der MwSt. und den Verbrauchsteuern. Für Flug- und Seereisende beträgt der Schwellenwert gemäß Unterabsatz [eins] 430 EUR. Die Verordnung (EG) Nr. 1186/2009 des Rates vom 16…
…des Rates vom 28. März 1983 über das gemeinschaftliche System der Zollbefreiungen, ABlEG Nr. L 105 vom 23. April 1983 (in der Folge: ZBefrVO), legt nach deren Art. 1 Abs. 1 die Fälle fest, in denen auf Grund besonderer Umstände bei der Überführung von Waren…
…des Rates vom 28. März 1983 über das gemeinschaftliche System der Zollbefreiungen, ABlEG Nr. L 105 vom 23. April 1983 (in der Folge: ZBefrVO), legt nach deren Art. 1 Abs. 1 die Fälle fest, in denen auf Grund besonderer Umstände bei der Überführung von Waren…
…Verpflichtung führte. Dabei ist zu beachten, dass der Unionsgesetzgeber den Kreis derjenigen, die im Fall des vorschriftswidrigen Verbringens einer einfuhrabgabenpflichtigen Ware als Zollschuldner in Frage kommen, weit fassen wollte. Zu dem in dieser Vorschrift enthaltenen objektiven Tatbestandsmerkmal hat der EuGH ausgesprochen, dass jedermann, der durch…
…nicht Eingangsabgabenfreiheit der Waren etwa nach der ZBefrVO (zB Eingangsabgabenfreiheit nach Titel II, zB Übersiedlungsgut nach Art 3 ff) oder Eingangsabgabenbefreiung z.B. eine Zollbefreiung für Rückwaren besteht. Die Gewährung einer Eingangsabgabenfreiheit nach der ZBefrVO scheidet zudem aus, wenn Waren iS des Art 142 lit…
…von der Einfuhrumsatzsteuer für Waren, für die die Verordnung (EG) Nr. 1186/2009 des Rates vom 16. November 2009 über das gemeinschaftliche System der Zollbefreiungen, ABlEU Nr. L 324 vom 10. Dezember 2009, S. 23 (Zollbefreiungsverordnung - ZBefrVO) zur Anwendung gelangt) ist in den Fällen des …
…der Einfuhrumsatzsteuer ihre Wirkung entfaltet. Der Bf. übersieht mit seiner diesbezüglichen Argumentation, dass die Befreiung von der Einfuhrumsatzsteuer für Sendungen von Waren mit geringem Wert vom Regelungsumfang der genannten Norm nicht erfasst ist. Dies ergibt sich schon aus den Bestimmungen des § 6 Abs. 4 Z…
…er die Waren an die M-GmbH verkauft. Abschließend kann daher zusammengefasst werden, dass aus Sicht der Abgabenbehörde die Tätigkeit des Stpfl. auch aus dieser Perspektive nach wie vor als gewerbliche Tätigkeit eingestuft werden muss und die vom Prüfer ermittelten Abgabenschuldigkeiten aufrecht bleiben. Anhang 1…
…des Rates vom 28. März 1983 über das gemeinschaftliche System der Zollbefreiungen, ABlEG Nr. L 105 vom 23. April 1983 (in der Folge: ZBefrVO), legte nach deren Art. 1 Abs. 1 die Fälle fest, in denen auf Grund besonderer Umstände bei der Überführung von Waren…
…Auftragsforschung), sind keine Aufwendungen (Ausgaben) für Forschung und experimentelle Entwicklung im Sinne des § 108c Abs. 2 Z 1 EStG 1988. (4) Die Aufwendungen (Ausgaben) für Forschung und experimentelle Entwicklung eines Wirtschaftsjahres sind in einem nach Maßgabe des Anhanges II zu dieser Verordnung erstellten Verzeichnis darzustellen…
…I (Einführende Vorschriften) unter Titel I des Anhanges I sind die Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur angeführt. Zufolge der Allgemeinen Vorschrift (AV) 1 über die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sind für die Einreihung einer Ware der Wortlaut der Positionen und der Anmerkungen…
…IA noch Anhang 22-07 UZK-IA nähere Regelungen betreffend Form oder Originalität der Ursprungserklärungen vor. Zum anderen stellt Art. 107 Abs. 2 Buchstabe c UZK-IA klar und unmissverständlich auf die vom Anmelder zum Zeitpunkt des Nachprüfungsersuchens vorgelegten Rechnungen ab. Dem Nachprüfungsersuchen waren daher…
…Nr. 2658/87 umfasst die Kombinierte Nomenklatur die Nomenklatur des Harmonisierten Systems (als Harmonisiertes System wird das "Internationale Übereinkommen über das Harmonisierte System zur Bezeichnung und Codierung der Waren" bezeichnet). In Teil I (Einführende Vorschriften) Titel I des Anhanges I der Verordnung (EWG) Nr. 2658…