…des Bf erhielt im ***Jahr x*** die Diagnose ***13*** In der Folge ließ sich die Gattin an der Universitätsklinik ***A*** behandeln, wo insbesondere im Zeitraum Jänner bis April 2014 mehrere Behandlungszyklen stattfanden. Die Wahl des Behandlungsortes in ***A*** erfolgte auch aufgrund der Nähe zum Wohnsitz…
…Somit habe die Wahl des Wohnsitzes außerhalb der üblichen Entfernung vom Beschäftigungsort seine Gründe in der persönlichen Lebensführung und gehöre daher auch in die Sphäre der privaten Lebensführung. Der Bf. habe seinen Wohnsitz am Beschäftigungsort in Österreich jederzeit beibehalten und laut eigenen Angaben auch hier…
…den einzelnen Einkünften die für den Haushalt des Steuerpflichtigen und für den Unterhalt seiner Familienangehörigen aufgewendeten Beträge nicht abgezogen werden. Gemäß § 20 Abs. 1 Z 2 lit. e EStG 1988 dürfen bei den einzelnen Einkünften Kosten der Fahrten zwischen Wohnsitz am Arbeits-(Tätigkeits-)ort und…
…in unmittelbarer Nähe am Familienwohnsitz würden sich des Weiteren der Sohn, die Schwiegertochter samt zwei Enkelkindern, seine Schwiegermutter, seine Geschwister und deren Ehegatten befinden. Seine inzwischen leider verstorbenen Eltern seien ebenfalls in der Nähe wohnhaft gewesen. Der Wohnsitz in G sei Lebensmittelpunkt und der Ort…
…N und/oder O wohl mindestens das Zehnfache angenommen werden. Zusammenfassend bitte er in der Ermessensübung, wie auch für den Einzelfall gesetzlich vorgesehen, die gesamte Lebenssituation von ihm und seiner Familie und die daraus folgende Zumutbarkeit der Aufgabe des Familienwohnsitzes in der Steiermark zu berücksichtigen…
…Verhaltens sind, zu dem sich der Steuerpflichtige aus freien Stücken entschlossen hat (siehe VwGH vom 18.9.2013, 2011/13/0029). Die Wahl des Wohnsitzes innerhalb der EU aber auch innerhalb Österreichs fällt in die Dispositionsfreiheit des Steuerpflichtigen und ist grundrechtlich geschützt. Der Umstand, dass…
…Begründung: Fahrtkosten, die sich aus der Beibehaltung des Wohnsitzes in einem außerhalb der üblichen Entfernung vom Beschäftigungsort gelegenen Ort ergeben, gehören zu den nichtabzugsfähigen Lebenshaltungskosten, wenn die Wahl des Wohnsitzes durch persönliche Gründe bedingt ist. Da Sie seit 2017 laufend in Wien beschäftigt sind, erscheint…
…z. B. durch Fahrtenbücher oder Belege) entsteht dabei bereits zeitnah im Zeitpunkt der Ausführung der Fahrten. 3.1.4. Würdigung des Einzelfalles Da die geltend gemachten Aufwendungen ihre Ursache in der privaten Lebensführung haben (Wahl des Wohnsitzes, tatsächliche Durchführung der Heimfahrten), traf den Bf. eine…
…sowie 3. die Verlegung des Wohnsitzes aufgrund der Befristung nicht möglich und sinnvoll gewesen wäre, zumal der Hauptwohnsitz ja auch nicht aufgegeben werden hätte können und dies eine absolut überproportionale Belastung dargestellt hätte und diese auch nicht refundiert werden würde. Darüber hinaus bestehe im demokratischen…
…das Verlegen des Familienwohnsitzes an den Beschäftigungsort nicht zugemutet werden könne. Fahrtkosten, die sich aus der Wahl oder Beibehaltung des Wohnsitzes in einem außerhalb der üblichen Entfernung vom Beschäftigungsort gelegenen Ort ergäben, würden nicht zu den abzugsfähigen Lebenshaltungskosten gehören, wenn die Wahl des Wohnsitzes durch…
…Beibehaltung des Nebenwohnsitzes der Bf in Ort1 (Mietwohnung im Ausmaß von 51,85 m² Wohnnutzfläche) in den Streitjahren 2009 und 2010 aus rein beruflichen Gründen erforderlich gewesen war. Vor diesem Hintergrund stellt sich das konkrete Anfallen von insoweit unvermeidbar erwerbsbedingten Mehrkosten eines zusätzlichen Wohnsitzes am…
…dem BFG teilte das Finanzamt mit, dass die Kfz-Steuerbescheide für 05-12/2014 aufgrund der unzulässigen Wahl des Zeitraumes ersatzlos aufzuheben seien (Stellungnahme vom 18.10.2024). Beschwerden vom 10.05.2019 In der gegen alle angeführten Bescheide eingebrachten Beschwerde führte die Bf. aus…
…für die Dauer der Entsendung in die Ukraine begleitet hat, verblieb dessen Tochter in Wien und studierte an der Wirtschaftsuniversität Wien. Aufgrund „selbständiger Wahl des Status eines Steuerinländers“ gilt der Bf. als in der Ukraine ansässig, weshalb dort auch dessen Welteinkommen der Besteuerung unterworfen wurde…
…auf großteils österreichischem Bundesgebiet durch zwei lange Ortsgebiete mit hohem Schüleraufkommen sowie zum Großteil durch einen von starkem Wildwechsel gefährdeten Abschnitt. Damit sollte die Wahl des Arbeitsweges hinlänglich begründet sein, ich bitte dies entsprechend zur Kenntnis zu nehmen. 2) Dienstfahrten: Die angefragten Informationen zu Dienstfahrten…
…bekannt, dass er seinen Wohnsitz nach D verlegt habe, da einerseits seine Familie (Brüder, Vater) in der Umgebung von H leben und andererseits die Lebenshaltungskosten günstiger als in B erscheinen würden. Zudem sei für die Wahl des Familienwohnsitzes auch die Nähe zum Heimatland ausschlaggebend. Der…
…bekannt, dass er seinen Wohnsitz nach D verlegt habe, da einerseits seine Familie (Brüder, Vater) in der Umgebung von D leben und andererseits die Lebenshaltungskosten günstiger als in BundeslandF erscheinen würden. Zudem sei für die Wahl des Familienwohnsitzes auch die Nähe zum Heimatland ausschlaggebend. Der…
…2007, RV/2159-W/06), also im gegenständlichen Fall auf den Wohnsitz der Bf und des Lebensgefährten/Ehegatten. Familienwohnsitz ist jener Ort, an dem sich ein verheirateter Steuerpflichtiger mit seinem Ehepartner oder ein unverheirateter Steuerpflichtiger mit seinem in eheähnlichenr Gemeinschaft lebenden Partner einen Hausstand unterhält…
…ihre Ursache ua. auch in einer Erwerbstätigkeit des (Ehe)Partners haben (zB VwGH 24.4.1996, 96/15/0006; VwGH 17.2.1999, 95/14/0059; uva.). Wenn der Partner am Familienwohnsitz (bzw. in üblicher Entfernung vom Wohnsitz) steuerlich bedeutsame Einkünfte erzielt, ist eine doppelte…
…13/0132, mwN). Da aber nur die unvermeidbaren Mehraufwendungen zu berücksichtigen sind, kann die Wahl des Ortes des zweiten Wohnsitzes nicht dazu führen, dass höhere Wohnkosten (als jene unmittelbar am Beschäftigungsort) geltend gemacht werden können (vgl. neuerlich VwGH 2008/13/0086). Im Hinblick auf § 20…
…der Bekanntgabe, zu welchem Wohnsitz das überwiegende Naheverhältnis besteht) zustehe. Bei Verlegung des Hauptwohnsitzes liege es in der Verantwortung der jeweiligen Person, dies durch entsprechende Ummeldung kund zu tun. Aus der Wahl des Hauptwohnsitzes leiteten sich verschiedene rechtliche Folgen für die Gemeinden ab, sodass die…