…nichtselbständiger Arbeit (§ 25). Gemäß § 25 Abs. 1 Z 1 lit. a EStG 1988 sind Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (Arbeitslohn) Bezüge und Vorteile aus einem bestehenden oder früheren Dienstverhältnis. Nach § 25 Abs. 2 EStG 1988 ist es bei den Einkünften im Sinne des Abs. 1 unmaßgeblich…
…Beurteilung 4.1. Verhältnis der Einkunftsarten zueinander / Endbesteuerungswirkung Gemäß § 25 Abs. 1 Z 1 lit. a EStG 1988 stellen "Bezüge und Vorteile aus einem bestehenden oder früheren Dienstverhältnis" Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit dar. Gemäß § 27 Abs. 1 EStG 1988 iVm § 27 Abs. 2 Z 2…
…für das Wettbewerbsverbot unter die Bezüge und sonstigen Vorteile aus einem früheren Dienstverhältnis einzureihen ist (Vgl. BFGH-Urteil vom 13.02.1987, VI R 230/83, BStBl.1987 II S. 386). Auch der Veranlassungszusammenhang (Vgl. Punkt 4.3.2. ) mit dem ehemaligen Dienstverhältnis spricht dafür…
…Arbeit im Sinne des § 25 Abs. 1 Z 1 lit. a EStG 1988 ist ein bestehendes oder früheres Dienstverhältnis. Unter § 25 Abs. 1 Z 1 lit. a EStG 1988 fallen alle Bezüge und Vorteile aus dem bestehenden oder früheren Dienstverhältnis, wie zB Gehälter, Löhne, Provisionen…
…Vorteile aus ausländischen Pensionskassen im Sinne des § 25 Abs. 1 Z 2 lit. b EStG 1988 vorliegen, welche als laufender Lohn steuerlich zu erfassen seien. Im fristgerecht eingebrachten Vorlageantrag wurde seitens der steuerlichen Vertretung der Bf. nochmals darauf verwiesen, dass das Vorsorgeguthaben aus dem Dienstverhältnis…
…im Widerspruch zur Entscheidung VwGH 27.5.2025, Ro 2025/15/0004. Andererseits seien im Lohnzettel auch Sparzinsen als Vorteil aus dem (früheren) Dienstverhältnis berücksichtigt worden, obwohl diese von der Bank bereits mit 25 % Kapitalertragsteuer versteuert worden seien. Es könne sich bei Sparzinsen schon begrifflich…
…auf österreichischen Schiffen ausgeübt oder verwertet wird oder worden ist (Z 2), - aus inländischen öffentlichen Kassen mit Rücksicht auf ein gegenwärtiges oder früheres Dienstverhältnis gewährt werden. Im Gegensatz zum vorletzten Teilsatz ist dem DBG eine derartige Aussage - für die Fälle der bloßen wirtschaftlichen Zugehörigkeit - nicht…
…1 Z 1 lit. a EStG 1988 sind Bezüge und Vorteile aus einem bestehenden oder früheren Dienstverhältnis Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Bei Arbeitslosengeldern und Notstandshilfe handelt es sich um Ersatzeinkommen, welche unmittelbar vom vorangehenden Bruttoeinkommen abhängig sind und in einem bestimmten Verhältnis zu diesem stehen…
…auf österreichischen Schıffen ausgeübt oder verwertet wird oder worden ist (Z 2) - aus inländischen öffentlichen Kassen mit Rücksicht auf ein gegenwärtiges oder früheres Dienstverhältnis gewährt werden. Im Gegensatz zum vorletzten Teilsatz ist dem DBG eine derartige Aussage - für die Fälle der bloßen wirtschaftlichen Zugehörigkeit - nicht…
…auf österreichischen Schiffen ausgeübt oder verwertet wird oder worden ist (Z 2), - aus inländischen öffentlichen Kassen mit Rücksicht auf ein gegenwärtiges oder früheres Dienstverhältnis gewährt werden. Im Gegensatz zum vorletzten Teilsatz ist dem DBG eine derartige Aussage - für die Fälle der bloßen wirtschaftlichen Zugehörigkeit - nicht…
…auf österreichischen Schiffen ausgeübt oder verwertet wird oder worden ist (Z 2), - aus inländischen öffentlichen Kassen mit Rücksicht auf ein gegenwärtiges oder früheres Dienstverhältnis gewährt werden. Im Gegensatz zum vorletzten Teilsatz ist dem DBG eine derartige Aussage - für die Fälle der bloßen wirtschaftlichen Zugehörigkeit - nicht…
…den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit die Bezüge und Vorteile aus einem bestehenden oder früheren Dienstverhältnis. Arbeitslohn im Sinne des § 25 Abs. 1 Z 1 lit. a EStG sind alle Bezüge und Vorteile, die ihre Wurzel im Dienstverhältnis haben und sich im weitesten Sinn als Gegenleistung…
…1 Z 1 lit. a erster Satz EStG 1988 gehören zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit (Arbeitslohn) u.a. Bezüge und Vorteile aus einem bestehenden oder früheren Dienstverhältnis. Dazu zählen auch Pensionszusagen, wenn sie ganz oder teilweise anstelle des bisher gezahlten Arbeitslohns oder der Lohnerhöhungen…
…zuzuordnen: [Grafik] Aus den aktenkundigen Unterlagen ist nicht klar ersichtlich, wie sich die Auszahlung an den Bf. im Jahr 2017 auf den obligatorischen und überobligatorischen Bereich verteilt. Legt man das obige Verhältnis zugrunde, ergibt sich die folgende Zuordnung: [Grafik] Das FA stimmte dieser…
…auf Doralt EStG, § 19 Tz 8). Im Zuge der Beendigung des Schweizer Dienstverhältnisses sei das in der zweiten Säule des schweizerischen Altersvorsorgesystems aufgebaute Pensionsguthaben bis zur Erreichung der gesetzlichen Altersgrenze auf ein Freizügigkeitskonto übertragen, nicht hingegen zur Aufrechterhaltung des Vorsorgeschutzes dort "geparkt" worden. Somit habe…
…33 Abs. 6 EStG 1988 wurde beginnend mit dem Jahr 2013 neu formuliert. Demnach hat der Steuerpflichtige Anspruch auf den Pensionistenabsetzbetrag, wenn er die im Gesetz näher bezeichneten Einkünfte (Bezüge oder Vorteile aus früheren Dienstverhältnissen iSd § 25 Abs. 1 Z 1 oder 2, Pensionen und…
…ihm die Absetzbeträge nach § 33 Abs 5 EStG 1988 (Verkehrsabsetzbetrag, Pendlereuro) nicht zustehen und er Bezüge oder Vorteile für frühere Dienstverhältnisse im Sinne des § 25 Abs 1 Z 1 oder Z 2 EStG 1988 oder Pensionen und gleichartige Bezüge im Sinne des § 25 Abs 1…
…ihm die Absetzbeträge nach § 33 Abs 5 EStG 1988 (Verkehrsabsetzbetrag, Pendlereuro) nicht zustehen und er Bezüge oder Vorteile für frühere Dienstverhältnisse im Sinne des § 25 Abs 1 Z 1 oder Z 2 EStG 1988 oder Pensionen und gleichartige Bezüge im Sinne des § 25 Abs 1…
…handle. Unter diese Regelung würden einmalige Steuern vom Vermögen und Vermögenszuwachs fallen. Es handle sich jedoch bei den Bezügen aus Deutschland ausschließlich um Ruhegehälter bzw. geldwerte Vorteile für frühere Dienstleistungen, die der Steuerpflichtige aus einem Dienstverhältnis mit einem deutschen Arbeitgeber erhalten habe. Daher sei Art…
…gezogen. In der vorgelegten Vergleichsausfertigung des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Graz wurde unter Punkt 5. ausdrücklich festgehalten, dass für die aufgrund der Optionen entstehenden Vorteile aus dem früheren Dienstverhältnis allfälligen Sozialversicherungsbeiträge, Lohnsteuer und sonst. Lohnnebenkosten von der ***2*** AG an die zuständigen Behörden abzuführen sind. Die…