…denken wäre beispielsweise an Kleinbetragsrechnungen, die keinen Leistungsempfänger nennen. Eine nicht verlängerbare Einreichfrist für die Originalbelege in allen Fällen schließe Missbrauchsfälle durch Mehrfachverwendung von Belegen jedenfalls weitestgehend aus. Die Erstattungsverordnung lasse im Lichte der Richtlinienbestimmungen in ihrer Gesamtheit erkennen, dass eine Vorsteuererstattung nur bei rechtzeitiger…
…Bf1*** (im Folgenden kurz: Bf.) ist ein schwedisches Unternehmen, das mit Antrag vom 11. April 2018 die Vorsteuererstattung für das Jahr 2017 beantragt hat. Am 26. April 2018 wurde um 10:47 Uhr ein Ersuchen um Ergänzung an die im Erstattungsantrag angegebene Adresse: ***E-Mail…
…Beschwerdesache ausl.Unternehmer, über die Beschwerde vom 04.07.2019 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Graz-Stadt vom 07.06.2019, betreffend Umsatzsteuer zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den…
…RL 2008/8/EG (mit Wirkung vom 1. Januar 2010 bis 31. Dezember 2014) eine zwingende Leistungsortverschiebung für jene Fälle vor, in denen ein drittländischer Unternehmer Telekommunikationsleistungen an in der Gemeinschaft ansässige Nichtsteuerpflichtige erbringt. Für alle Fälle, die nicht durch Art. 59b MwStSystRL idF Art…
…ist ersichtlich, dass die Vergütung in Bezug auf Österreich eingeschränkt wurde: "Neu ab Antragsjahr 2022 (Rechnungen 2021): Keine Vergütung auf Treibstoffen". Auch die Schweiz gewährt demnach an österreichische Unternehmer keine Mehrwertsteuervergütung aus Treibstoffen mehr. Der angefochtene Bescheid entspricht den gesetzlichen Grundlagen, es war daher spruchgemäß…
…0327). Wie aus dem im Bericht unter Punkt 5 unter Verweis auf 3.1. zu entnehmen ist, wurde die Wiederaufnahme auf neu hervorgekommene Tatsachen bzw. Beweismittel gestützt: auf die offensichtliche Nichtvorlage / das Nichtvorhandensein von Originalrechnungen samt Abrechnungsgrundlagen als Basis für die geltend gemachten Vorsteuererstattungen. Der…
…heißt das, dass die Erstattung der Vorsteuer für Unternehmer aus den Drittstaaten bis zum 30.6. des Folgejahres zu beanspruchen ist. Im gegenständlichen Fall wurden die Rechnungen für das Jahr 2013 im Jahr 2014 zum Zwecke der Vorsteuererstattung eingereicht und sind daher verspätet. Da diese…
…Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Verfahrensgang Der Beschwerdeführer (Bf.) ist ein niederländischer Unternehmer ohne Sitz und Betriebstätte im Inland. Als Betriebsgegenstand wird Konsulententätigkeit angegeben. Mit Antrag vom 1.8.2019 beantragte die Vorsteuererstattung aus…
…es sich bei den gewährten Vorleistungen um keine aus Eintrittsberechtigungen, weshalb die im angefochtenen Bescheid von der belangten Behörde vorgeschlagene Rechnungsberichtigung für die Vorsteuerentlastung und nicht das Erstattungsverfahren in Betracht kommt. Ad 2) Rechnung Nr. 80: Telekommunikationsdienstleistungen an Unternehmer unterliegen bereits der allgemeinen Leistungsortsbestimmung des …
…In dem Antrag hat der Unternehmer den zu erstattenden Betrag selbst zu berechnen. Dem Erstattungsantrag sind die Rechnungen und die Belege über die entrichtete Einfuhrumsatzsteuer im Original beizufügen. Daraus ergibt sich, dass unbedingtes Erfordernis für die Vorsteuererstattung an einen Drittlandsunternehmer die Vorlage der bezughabenden Rechnungen…
…2018, Ra 2017/15/0064, Rn 25: dies gilt auch für die Fälle der Vorsteuererstattung an ausländische Unternehmer). Für alle fälschlich in Rechnung gestellten Mehrwertsteuerbeträge sowie für in Rechnung gestellte Umsatzsteuer für innergemeinschaftliche Lieferungen (igL), die steuerfrei sind oder von der Steuer befreit werden können…
…heißt das, dass die Erstattung der Vorsteuer für Unternehmer aus den Drittstaaten bis zum 30.6. des Folgejahres zu beanspruchen ist. Im gegenständlichen Fall wurden die Rechnungen für das Jahr 2013 im Jahr 2014 zum Zwecke der Vorsteuererstattung eingereicht und sind daher verspätet. Da diese…
…der leistende Unternehmer auf Grund der Leistung schuldet (EuGH 13.12.1989, Rs C-342/87 „Genius Holding“, Slg 4227). Vorsteuerbeträge, die somit lediglich auf Grund der Rechnung geschuldet werden, wären vom Abzug ausgeschlossen. Dies gilt auch für die Fälle der Vorsteuererstattung an ausländische Unternehmer …
…Vorsteuererstattung 1-12/2016) zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Sachverhalt Der Beschwerdeführer (BF) ist ein Unternehmer aus…
…Rs C-342/87, "Genius Holding"; VwGH 19.12.2018, Ra 2017/15/0064, Rn 25: dies gilt auch für die Fälle der Vorsteuererstattung an ausländische Unternehmer). Dies deshalb, weil die Steuerschuld auf Grund der Rechnung nach § 12 Abs. 12 UStG 1994 nicht zum Vorsteuerabzug…
…2018, Ra 2017/15/0064, Rn 25: dies gilt auch für die Fälle der Vorsteuererstattung an ausländische Unternehmer). Für alle fälschlich in Rechnung gestellten Mehrwertsteuerbeträge sowie für in Rechnung gestellte Umsatzsteuer für innergemeinschaftliche Lieferungen (igL), die steuerfrei sind oder von der Steuer befreit werden können…
…des EuGH kann der Leistungsempfänger nur den Betrag an Umsatzsteuer abziehen, den der leistende Unternehmer auf Grund der Leistung schuldet. Vorsteuerbeträge, die lediglich auf Grund der Rechnung geschuldet werden, sind vom Abzug ausgeschlossen. Dies gilt auch für die Fälle der Vorsteuererstattung an ausländische Unternehmer (vgl…
…die ausschließlich deshalb geschuldet wird, weil sie in der Rechnung ausgewiesen ist. Dies gilt auch für die Fälle der Vorsteuererstattung an ausländische Unternehmer (so auch im Grundsatz EuGH 15.3.2007, Rs C-35/05 "Reemtsma Cigarettenfabrik GmbH", Slg I-2425). Der BFH vertritt ebenfalls…
…2018, Ra 2017/15/0064, Rn 25: dies gilt auch für die Fälle der Vorsteuererstattung an ausländische Unternehmer). Für alle fälschlich in Rechnung gestellten Mehrwertsteuerbeträge sowie für in Rechnung gestellte Umsatzsteuer für innergemeinschaftliche Lieferungen (igL), die steuerfrei sind oder von der Steuer befreit werden können…
…2019 an die ***A***, VAT: ***UID-BF***, *Adresse-A* (richtig vermutlich: **Adresse*) zugrunde. Diese Rechnung lautete also nicht auf die BF mit deren Adresse laut Vorsteuererstattungsantrag, sondern enthielt lediglich deren gültige UID-Nummer laut Mehrwertsteuerinformationsaustauschsystem (MIAS-Abfrage). Das Finanzamt verweigerte daher die Vorsteuererstattung aus dieser…