Ein Regiestundenaufwand von EUR 20,- bis EUR 21,- erscheint der Abgabenbehörde als äußerst gering. Bei einer derartigen Verrechnung der Stundenkosten kann ein redlicher Bauunternehmer bei korrekter Erklärung aller Abgaben keine Gewinnspanne ausweisen. Seitens der Firma Dö***** Immobilien Verwertungs GmbH wurden aktiv keine Handlungen gesetzt um…
…2002, 96/13/0148; ebenso OGH 23.07.2008, 13 Os 65/08). Das FA stützt die Versagung des Vorsteueranspruchs in diesem Zusammenhang unter anderem darauf, dass das Entgelt aufschiebend bedingt vereinbart worden ist. Aufschiebende Bedingung: Zum Thema der aufschiebenden Bedingung fassen Ruppe/Achatz, UStG5…
Diese Feststellung wird auch durch die Aussage des Geschäftsführers und steuerlichen Vertreters Mag. Z belegt: So gibt er an, dass er sich als Geschäftsführer der Z.GmbH [Anm. BFG: die Steuerberatungskanzlei, in welcher Mag. Z im Prüfungszeitraum Geschäftsführer war] seit ca. 33 Jahren mit Bauherrenmodellen…
Diese Rechnung verweist auf Materialverbrauch für August und September 2010. Die ihr durch die Bf. in der mündlichen Verhandlung im Vorverfahren zugeordneten Eingangsrechnungen stammen aus den Monaten Juni bis September 2010. Rechnung D (Nr. 10-4741 vom 25. November 2010) Diese Rechnung ist mit Rechnungsweiterleitung…
Gemäß § 167 Abs. 2 BAO hat das Bundesfinanzgericht unter sorgfältiger Berücksichtigung der Ergebnisse des Abgabenverfahrens nach freier Überzeugung zu beurteilen, ob eine Tatsache als erwiesen anzunehmen ist oder nicht. Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (siehe dazu ggfs. die beispielhaft angeführten Erkenntnisse bei Ritz, BAO6, § 167…
Keine dieser Firmen hat tatsächlich die in Rechnung gestellten Leistungen erbracht. Bei den Rechnungen der genannten Körperschaften handelt es sich durchwegs um Deckungs- bzw. Scheinrechnungen, die der Verschleierung der Tatsache dienen, dass die darin abgerechneten Leistungen tatsächlich von Personen erbracht wurden, die steuerlich nicht in…
IM NAMEN DER REPUBLIK! Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter über die als Beschwerde zu erledigende Berufung des Beschwerdeführers, Straßenname, Ort, vom 12.03.2012 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 08.03.2012 betreffend Erstattung von Vorsteuern für 01-12/2011 zu…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerde der Bf., Adresse, PLZ-Ort, vertreten durch Centra-Consult Wirtschaftstreuhand und Beratungs GmbH, Jasomirgottstraße 6/3/7a, 1010 Wien, vom 3. Februar 2017 gegen die Bescheide der belangten Behörde, Finanzamt Bruck…
(1) Im Fall der Cibo Participation (Urteil des EuGH vom 27.9.2001, C-16/00, Rs „Cibo Partizipation SA“ = Holding, die Beteiligungen an Tochtergesellschaften hält) wurde ein Vorsteuerabzug nicht anerkannt, der von der Klägerin für von Dritten in Rechnung gestellte Dienstleistungen im Zusammenhang…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Thomas Krumenacker in der Beschwerdesache BF, über die Beschwerde vom 17.06.2016 gegen den Bescheid des Finanzamt Grieskirchen Wels vom 13.04.2016, betreffend Umsatzsteuer 2014 zu Recht erkannt: Der Bescheid wird abgeändert…
…bzw. vorgelegte Rechnungen nicht den Formvorschriften des UStG entsprechen (kein Ausweis der UID-Nummer des Leistungsempfängers bei Rechnungen über Euro 10.000). Eine aufrechte UID-Nummer für die Vermietergemeinschaft existiert seit 22.6.16- Rechnungen mit Vorsteueranspruch liegen vor diesem Zeitraum vor. Rechnungen der Fa…
Am 6.5.2019 wurde im Zuge einer Vorsprache beim Bundefinanzgericht ein Ordner mit diversen Unterlagen, wie in der mündlichen Verhandlung vereinbart, vorgelegt und darüber folgende Niederschrift aufgenommen: FA: warum kommen Rechnungen mit A so spät?: BP war überraschend und auch deren Abschluss. Vorgelegt wird…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch KST Steuerberatung GmbH, Fasangasse 48/12a, 1030 Wien, über die Beschwerde vom 14. Februar 2020, gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 9/18/19 Klosterneuburg vom…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter ***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf***, ***Bf-Adr*** vertreten durch BDO Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Am Belvedere 4, 1100 Wien, über die Beschwerde vom 27. Juli 2016 gegen den Bescheid des Finanzamtes Judenburg Liezen (nunmehr…
Die Gesellschafter (die Holzbezugsberechtigten) sind unter dem gemeinsamen Namen "GemeinschaftX" aufgetreten. Die Gesellschafter sind unter diesem Namen gemeinschaftlich unter Hinweis auf ihre GesbR im Rechts- und Geschäftsverkehr nach außen in Erscheinung getreten. Die GesbR "GemeinschaftX" ist eine "Außengesellschaft" iSd § 1176 Abs. 1 ABGB. Verwiesen wird…
Wie bereits in Beschwerdeschrift ausgeführt worden sei, wurde die gewählte Vorgangsweise mit der belangten Behörde abgesprochen. Es sei von der belangten Behörde die Auskunft erteilt worden, dass bei Ausstellung von Rechnungen die abgeführte Einfuhrumsatzsteuer von der Beschwerdeführerin als Vorsteuer abgezogen werden könne. Diesbezüglich werde auf…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. über die als Beschwerde im Sinn des Art. 130 Abs. 1 B-VG zu erledigende Berufung der Bfin , Adr , vertreten durch V. , Adr1 , gegen den Bescheid des Zollamtes Feldkirch Wolfurt, vertreten durch Z. , vom…
***QR*** erhielt 55 % der Rechnungssummen, damit er seine zuvor geleisteten Auslagen abdecken konnte. ***QR*** wusste, dass es sich bei sämtlichen Rechnungen der ***AB*** um Deckungsrechnungen handelte, denen keine Leistungserbringung der genannten Unternehmen zugrunde lag. Aus den Seiten 40 ff. dieses Urteils ist zu entnehmen, dass…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***R*** in der Beschwerdesache ***Bf***, ***Bf-Adr***, vertreten durch "ÖBUG" DR. NIKOLAUS Wirtschaftstreuhand GmbH - Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, St.-Veit-Gasse 8, 1130 Wien, über die Beschwerde vom 30. Juni 2015 gegen die Bescheide des Finanzamtes…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache Bf, Deutschland, gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 5. November 2012, betreffend Umsatzsteuer für das Jahr 2011, zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird teilweise Folge gegeben. Bezüglich der Bemessungsgrundlage…