…anlässlich einer finanzstrafbehördlichen Nachschau, Beschau, Abfertigung oder Prüfung von Büchern oder Aufzeichnungen erstatteten Selbstanzeigen hinsichtlich zumindest grob fahrlässig begangener Finanzvergehen nur insoweit ein, als neben den verkürzten Abgaben auch eine festzusetzende Abgabenerhöhung rechtzeitig entrichtet wird. Die Höhe dieser Abgabenerhöhung bemisst sich mit einem Prozentsatz der…
…habe. Auch für das Jahr 2010 sei die Zuschätzung der Bezüge unrichtig, weil vom angemeldeten Personal tatsächlich jene Leistungen erbracht worden seien, die auch den Rechnungszeiträumen entsprechen würden. Dem ist entgegen zu halten, dass anlässlich der Lohnsteuerprüfung Ein- und Ausgangsrechnungen sowie Zahlungsbelege vorgefunden wurden, die…
…diese Zeiträume ausgedehnt habe. Weder aus der Aktenlage noch aus dem Vorbringen der Bf ergebe sich, dass die Bf anlässlich der Lohnsteuerprüfung über den Zeitraum 01.01.2007 bis 31.12.2008 vom Prüfungsorgan zur Vorlage der Bücher, Aufzeichnungen oder sonstigen Unterlagen für die Jahre…
…GPLA-Richtlinien und die darin getroffenen Formalvorschriften hinsichtlich der ordnungsgemäßen Abwicklung von GPLA-Prüfungen, ohne die Mängel konkret zu nennen. Zu den Abfuhrdifferenzen wurde kein Vorbringen erstattet. Es liegen keine Gründe vor, die Zweifel an der Richtigkeit der Feststellungen der Lohnsteuerprüfung in diesem Punkt begründen…
…bereits ausgeführt, die bescheidmäßige Vorschreibung und die daraus resultierende Zahlungsfrist dieser Lohnabgaben in den Zeitraum seiner Geschäftsführung fiel und ihm schon alleine deswegen eine Zahlungsverpflichtung (Zahlungsfrist für Haftungs- und Abgabenbescheide betreffend Lohnabgaben 2006 und 2007 am 3. Dezember 2009) traf. Wenn der Bf. nunmehr behauptet…
…bereits ausgeführt, die bescheidmäßige Vorschreibung und die daraus resultierende Zahlungsfrist dieser Lohnabgaben in den Zeitraum seiner Geschäftsführung fiel und ihm schon alleine deswegen eine Zahlungsverpflichtung (Zahlungsfrist für Haftungs- und Abgabenbescheide betreffend Lohnabgaben 2006 und 2007 am 3. Dezember 2009) traf. Wenn der Bf. nunmehr behauptet…
…bereits ausgeführt, die bescheidmäßige Vorschreibung und die daraus resultierende Zahlungsfrist dieser Lohnabgaben in den Zeitraum seiner Geschäftsführung fiel und ihm schon alleine deswegen eine Zahlungsverpflichtung (Zahlungsfrist für Haftungs- und Abgabenbescheide betreffend Lohnabgaben 2006 und 2007 am 3. Dezember 2009) traf. Wenn der Bf. nunmehr behauptet…
…mit der Begründung, dass die aufgrund der Lohnsteuerprüfung dem haftungspflichtigen Arbeitgeber (= AG2) vorgeschriebene Lohnsteuer von diesem auch für den Bf entrichtet worden und deshalb bei dessen Einkommensteuerfestsetzung zu berücksichtigen sei. Anlässlich der Außenprüfung (Verweis auf den beigelegten Bericht) sei festgestellt worden, dass der Bf…
…dem Beschwerdeführer demnach die Richtigkeit seiner Ausführungen zu beweisen. Es ist diesbezüglich jedoch weder ein Beweis noch eine Glaubhaftmachung erfolgt. Die anlässlich der Hausdurchsuchung vorgefundenen Unterlagen weisen keinen entsprechenden "Trinkgeldvermerk" auf. Die weitere Behauptung der Ehegattin des Bf., in ihrer Vernehmung vom 31. Oktober 2007…
…geschweige denn die Höhe der im laufenden Jahr künftig noch anfallenden Einkünfte vorauszusehen. Solcherart brauchte die belangte Behörde auch im Rahmen ihrer Ermessensübung nicht auf diesen Umstand Bedacht nehmen.) Da weder eine derartige Nachweisführung bei den anlässlich der Lohnsteuerprüfung zur Verfügung gestellten Unterlagen noch steuerliche…
…somit von der Fälligkeit der Lohnsteuer und des DZ 2014 (für welche eine Fälligkeit weder von der Lohnsteuerprüfung noch von der Finanzstrafbehörde konkret angeführt wurde) – lt. Abgabenkonto der 15.1. 2015 – bis zu deren Vorschreibung. Dazu hat die Finanzstrafbehörde keine Stellung bezogen. Wie der Bf…
…zu recht bestehen oder nicht. Anzumerken sei, dass Einwendungen gegen die Richtigkeit der Abgabenvorschreibung im Haftungsverfahren keine Relevanz zukomme, dies gelte auch dann, wenn die Abgabenfestsetzung im Schätzungswege erfolgt sei. Im Haftungsverfahren müsse grundsätzlich von der Rechtsrichtigkeit der Vorschreibung ausgegangen werden. Der Bf. könne gemäß …
…Beschlusses der Staatsanwaltschaft Wien (N-2) über die Einstellung des gerichtlichen Finanzstrafverfahrens betreffend Hinterziehung von Lohnabgaben 2007-2009 (2020) gemäß § 33 Abs. 2 FinStrG ersucht. ---//--- In Beantwortung des Vorhaltes teilte das Finanzamt mit, dass die haftungsgegenständlichen Lohnabgaben 2007 bis 2009 im Rahmen einer Lohnsteuerprüfung festgesetzt…
…1 BAO bei der FaMNO: Für den anhängigen Beschwerdefall wurde folgendes Wesentliches festgehalten: Prüfungszeitraum: Kommunalsteuerprüfung von 01.07.2005 bis 31.12.2009 Lohnsteuerprüfung von 01.07.2005 bis 31.12.2009 Sozialversicherungsprüfung von 01.07.2005 bis 31.12.2009 Sachbezug für Pkw (TIT…
…und den Feststellungen anlässlich der Betriebs- und Lohnsteuerprüfung. Inhaltlich der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes zu § 307 BAO (siehe beispielsweise VwGH 97/14/0069) ist eine neuerliche Wiederaufnahme nur aus anderen Gründen als bei vorheriger Wiederaufnahme zulässig. Wie ausgeführt, ist im gegenständlichen Fall der Grund der gleiche…
…2003/15/0087). Nun kann eine im Jahr 2017 vorgenommene Lohnsteuerprüfung den Bf in keiner Weise in den Jahren 2015 und 2016 zu einem bestimmten Verhalten veranlasst haben. Schon aus diesem Grund kann sich der Bf nicht auf "Treu und Glauben" berufen. Dem Bf ist…
…seitens der MA 6 eine Zahlungsaufforderung an die Bf. über die anlässlich der GPLA festgestellte Nachforderung der Kommunalsteuer 2004 - 2007 iHv 9.886,89 €. Die Bf. beantragte daraufhin mit Schreiben vom 24.08.2009 eine Bescheid-ausfertigung hinsichtlich der Vorschreibung. 2. Beweiswürdigung Der vorliegende…
…September nicht gegen die Vorschreibung von Säumniszuschlägen, sondern gegen die der Lohnsteuerprüfung zugrunde liegenden Lohnsteuern bzw. Dienstgeberbeiträgen, richtet. Das Finanzamt hat daher eine Beschwerdevorentscheidung erlassen, obwohl keine Beschwerde vorlag. Für die Erlassung der Beschwerdevorentscheidung war das Finanzamt in Bezug auf die gegenständlichen Säumniszuschläge somit nicht…
…welche ebenfalls an der Adresse Adresse2, ihren Sitz hatten. Für das Jahr 2015 wurden die Umsatzsteuer- und Körperschaftsteuererklärungen elektronisch am 29. September 2016 übermittelt und erfolgten mit Bescheiden vom 25. Oktober 2016 erklärungsgemäße Veranlagungen. Anlässlich einer das Jahr 2015 betreffenden Außenprüfung bei der N.N…
…neben einer Außenprüfung auch eine GPLA-Prüfung für die o.a. Streitjahre. Im Zuge dieser GPLA-Prüfung (Lohnsteuerprüfung für die Jahre 2002 bis 2007) wurde aufgrund der Angaben und Aussagen des Bf. sowie von Zeugen in einer von 2008 bis 2010 beim Landesgericht Krems als…