…die in den Artikeln 29 bis 36 bezeichneten Vorrechte und Immunitäten. Artikel 33 Abs 1 des Übereinkommens bestimmt: "Vorbehaltlich des Absatzes 3 ist ein Diplomat in bezug auf seine Dienste für den Entsendestaat von den im Empfangsstaat geltenden Vorschriften über soziale Sicherheit befreit." Artikel 33…
…völkerrechtlich zur Gewährleistung einer gleichen Behandlung bezüglich Renumerationen einschließlich Familienbeihilfen und Sozialversicherung verpflichtet. Gemäß Art. 7 Bundes-Verfassungsgesetz seien alle Staatsbürger vor dem Gesetz gleich. Vorrechte der Geburt, des Geschlechtes, des Standes, der Klasse und des Bekenntnisses seien ausgeschlossen und es dürfe niemand benachteiligt werden…
…zu Unrecht erfolgt sei. Dem sei zu entgegnen, dass gemäß Art 39 des Wiener Übereinkommens über diplomatische Beziehungen die Vorrechte der Botschaftsangehörigen mit Ausreise oder nach Ablauf einer angemessenen Frist nach Beendigung der Tätigkeit ende. Spätestens mit der Pensionierung von LB sei dieser Zeitpunkt als…
…von einer internationalen Organisation nämlich der Europäischen Union beziehen, die aber gemäß Art. 12 des "Protokolls über die Vorrechte und Befreiungen der europäischen Gemeinschaften "im Anhang zu den Verträgen zur Gründung der europäischen Gemeinschaft einer Gemeinschaftssteuer (d. h. EU-internen Steuer) unterliege und damit endbesteuert…
…einfachgesetzliche Wiederholung verfassungsrechtlicher Grundsätze, nämlich des Gleichheitsgrundsatzes (Art 2 StGG, Art 7 Abs B-VG) und des Legalitätsgrundsatzes (Art 18 B-VG). Gemäß Art 7 B-VG sind alle Staatsbürger vor dem Gesetz gleich. Vorrechte der Geburt, des Geschlechtes, des Standes, der Klasse und des…
…ihren Amtssitz haben, nicht unterliegen. Ihre Privilegien, Vorrechte und Immunität sind jenen von diplomatischen Vertretungen nachgebildet und werden aus denselben Gründen, "um damit dem Zentrum zu allen Zeiten die ungestörte Ausübung seiner amtlichen Tätigkeiten zu ermöglichen und um sicherzustellen, daß die Personen, denen sie eingeräumt…
…als bewiesen anzunehmen. 3. Rechtliche Beurteilung 3.1. Zu Spruchpunkt I. (Abweisung) Art 7 Abs 1 B-VG lautet: Alle Staatsbürger sind vor dem Gesetz gleich. Vorrechte der Geburt, des Geschlechtes, des Standes, der Klasse und des Bekenntnisses sind ausgeschlossen. Niemand darf wegen seiner Behinderung…
…werden, und nichtgeschuldete Leistungen, die von dem Träger eines Mitgliedstaats gewährt wurden, können in einem anderen Mitgliedstaat nach den Verfahren und mit den Sicherungen und Vorrechten eingezogen bzw. zurückgefordert werden, die für die Einziehung der dem entsprechenden Träger des letzteren Mitgliedstaats geschuldeten Beiträge bzw. für…
…werden, und nichtgeschuldete Leistungen, die von dem Träger eines Mitgliedstaats gewährt wurden, können in einem anderen Mitgliedstaat nach den Verfahren und mit den Sicherungen und Vorrechten eingezogen bzw. zurückgefordert werden, die für die Einziehung der dem entsprechenden Träger des letzteren Mitgliedstaats geschuldeten Beiträge bzw. für…
…werden, und nichtgeschuldete Leistungen, die von dem Träger eines Mitgliedstaats gewährt wurden, können in einem anderen Mitgliedstaat nach den Verfahren und mit den Sicherungen und Vorrechten eingezogen bzw. zurückgefordert werden, die für die Einziehung der dem entsprechenden Träger des letzteren Mitgliedstaats geschuldeten Beiträge bzw. für…
…Strittig ist lediglich, ob damit gegen Artikel 7 Abs. 1 B-VG verstoßen wird. Artikel 7 Abs. 1 Bundesverfassungsgesetz (B-VG) lautet. Alle Staatsbürger sind vor dem Gesetz gleich. Vorrechte der Geburt, des Geschlechtes, des Standes, der Klasse und des Bekenntnisses sind ausgeschlossen. Niemand darf…
…gemäß § 184 BAO mittels Anwendung eines Sicherheitszuschlags. Rechtslage In abgabenverfahrensrechtlicher Hinsicht sind nach Art. 7 Abs. 1 B-VG alle Staatsbürger vor dem Gesetz gleich. Vorrechte der Geburt, des Geschlechtes, des Standes, der Klasse und des Bekenntnisses sind ausgeschlossen. Nach Art 18 Abs. 1 B…
…Sinne eines Verstoßes gegen das Gleichheitsgebot (Gleichheitsgrundsatz, Gleichheitssatz) nach Art. 2 StGG 1867 ("Vor dem Gesetze sind alle Staatsbürger gleich.") und Art. 7 Abs. 1 B-VG ("… Vorrechte der Geburt, des Geschlechtes, des Standes, der Klasse und des Bekenntnisses sind ausgeschlossen. …"). Der einfache…
…Sinne eines Verstoßes gegen das Gleichheitsgebot (Gleichheitsgrundsatz, Gleichheitssatz) nach Art. 2 StGG 1867 ("Vor dem Gesetze sind alle Staatsbürger gleich.") und Art. 7 Abs. 1 B-VG ("… Vorrechte der Geburt, des Geschlechtes, des Standes, der Klasse und des Bekenntnisses sind ausgeschlossen. …"). Der einfache…
…und sonstigen Abgaben auf die Bezüge, die sie auf Grund ihres Arbeitsverhältnisses erhalten. Im Übrigen stehen ihnen Vorrechte und Immunitäten nur in dem vom Empfangsstaat zugelassenen Umfang zu. Der Empfangsstaat darf jedoch seine Hoheitsgewalt über diese Personen nur so ausüben, dass er die Mission bei…
…Schulstammkarte), habe der Bf nie gearbeitet und sei immer von den Eltern bzw aktuell von seiner Schwester versorgt worden. Er sei auch nicht in der Lage, bloße Hilfstätigkeiten zu verrichten. Die Fähigkeit, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen, sei beim Bf nicht vor seinem 21…
…nach Tilgung ihrer Schulden, soweit die Statuten nichts anderes bestimmen, unter die Aktionäre nach Massgabe der einbezahlten Beträge und unter Berücksichtigung der Vorrechte einzelner Aktienkategorien verteilt. 2 Die Verteilung darf frühestens nach Ablauf eines Jahres vollzogen werden, von dem Tag an gerechnet, an dem der…
…vorliegen müssen, um für den Lenker eines solchen Fahrzeugs eine Ausnahme von der Parkometerabgabepflicht zu begründen, und "gemäß" § 27 StVO werden Vorrechte für Fahrzeuge des Straßendienstes eben nur bei Arbeitsfahrten eingeräumt. Das vom Bf vertretene Verständnis, der "Verweis" auf § 27 StVO diene nur dazu, die…
…Gesetz gleich. Weiters inkludiert der Gesetzgeber in Art. 7 des Bundes-Verfassungsgesetzes, dass Vorrechte durch den Stand eines Staatsbürgers ausgeschlossen sind. Ich erfülle alle Voraussetzungen für den Bezug von Familienbeihilfe als Volljähriger, werde aber ohne sachliche Rechtfertigung benachteiligt, weil meine Ehefrau ein Einkommen bezieht, das…
…die ***C GmbH*** und die ***D GmbH*** erklärten vorweg mündlich ihre Zustimmung zu dieser Abtretung erteilt zu haben und wurde mit gesonderter Urkunde eine Zustimmungserklärung mit gleichzeitigem Verzicht auf Ausübung gesellschaftsvertraglicher Vorrechte errichtet. (9) Alle Kosten der Errichtung und Vergebührung dieses Vertrages trägt die Übernehmerin…