…Eingabe vom 12.1.2015 als auch vom 26.2.2015 darauf, dass er bereits per Finanz Online Beschwerde gegen den Einkommensteuerbescheid 2012 eingebracht hat. Da dem Vorlageantrag eine unzulässigerweise ergangene Beschwerdevorentscheindung zu Grunde liegt, war dieser zurückzuweisen. Die Beschwerde vom 16.12.2014 gegen…
…zwingend zu ergehen hat, war der Vorlageantrag, der nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes unabdingbar eine Beschwerdevorentscheidung voraussetzt (VwGH 8.2.2007, 2006/15/0373), gemäß § 260 Abs. 1 lit. a BAO als unzulässig zurückzuweisen. Zulässigkeit einer Revision: Gegen diese Entscheidung ist gemäß Art. 133 Abs…
…Anwesenheit der Schriftführerin Petra Rauherz, beschlossen: Der Vorlageantrag vom 24.10.2018 wird gemäß § 260 Abs. 1 lit. a BAO in Verbindung mit § 264 Abs. 4 lit. e BAO als unzulässig zurückgewiesen. Gegen diesen Beschluss ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs…
…Steuernummer ***BF1StNr1***, mit: Nach Auffassung des Bundesfinanzgerichts wurde in Bezug auf die Beschwerdevorentscheidung vom 15. Jänner 2024 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für das Jahr 2022 kein Vorlageantrag eingebracht. Die Parteien werden hierüber gemäß § 281a BAO formlos in Kenntnis gesetzt. Begründung 1. Verfahrensgang / Sachverhalt Der Beschwerdeführer (Bf…
…13.12.2018, mit welcher die (vermeintliche) Beschwerde vom 16.4.2018 abgewiesen wurde, wird aufgehoben. den Beschluss gefasst: Der gegen diese Beschwerdevorentscheidung gerichtete Vorlageantrag vom 10.1.2019 wird als unzulässig (geworden) zurückgewiesen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes…
…abgewichen, sondern hat sich auf diese gestützt. Die einzelfallbezogene Auslegung von Parteierklärungen wirft keine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung auf. Die Zurückweisung des gegenständlichen Vorlageantrages als unzulässig (geworden) ergibt sich aus dem Gesetzestext. Aus den genannten Gründen war die Revision nicht zuzulassen. Graz, am 19. Jänner…
…Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Im Beschwerdefall ist eine Revision schon deshalb nicht zulässig, weil sich die Rechtsfolge der Zurückweisung eines Vorlageantrages wegen Unzulässigkeit mangels Beschwer bereits aus dem Gesetz ergibt (§ 260 Abs…
…24. August 2015 auf Aufhebung des Umsatzsteuerbescheides 2012 vom 10. September 2014 beschlossen: I) Der Vorlageantrag wird gemäß § 264 Abs. 4 lit. e Bundesabgabenordnung (BAO) in Verbindung mit § 260 Abs. 1 BAO als unzulässig zurückgewiesen. II) Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist gem. Art. 133…
…Der Vorlageantrag vom 1. August 2018 betreffend die unter 1. bis 6. angeführten Bescheide wird gemäß § 264 Abs. 4 lit. e BAO i. V. m. § 260 Abs. 1 lit. a BAO als unzulässig zurückgewiesen. Das Beschwerdeverfahren in Bezug auf die Beschwerde gegen die unter 1…
…Beschwerdevorentscheidung vom 08.11.2022 entbehrte somit einer Rechtsgrundlage und war deshalb - ebenso wie der Mängelbehebungsauftrag - aufzuheben. Mangels Beschwerdevorentscheidung ist der Vorlageantrag unzulässig (geworden) und war daher zurückzuweisen. Damit ist die Beschwerde des Bf vom 21.06.2022 gegen den Bescheid vom 17.06.2022…
…GmbH…“) und war nur an die GmbH, nicht aber an den ehemaligen Geschäftsführer adressiert. Damit war der Vorlageantrag des GF als unzulässig zurückzuweisen. Von der Abhaltung einer mündlichen Verhandlung war hier im pflichtgemäßen Ermessen abzusehen, weil den Parteien vorab Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben wurde…
…die vom erkennenden Verwaltungsgericht anzuwendenden Normen klar und eindeutig sind (vgl VwGH 6.4.2016, Ro 2016/16/0006, mwN). Die Zurückweisung des gegenständlichen Vorlageantrages als unzulässig (geworden) ergibt sich schon aus dem Gesetzestext, sodass eine Revision nicht zuzulassen war. Graz, am 12. Juli 2022
…Beschwerdevorentscheidung zum Vorauszahlungsbescheid 2017 vom 14. Juni 2017 ist somit nicht zum Einkommensteuerbescheid 2017 ergangen. Folglich richtet sich der Vorlageantrag hinsichtlich Einkommensteuer 2017 gegen keine Beschwerdevorentscheidung. Ohne vorherige Beschwerdevorentscheidung ist ein Vorlageantrag unzulässig und vom BFG zurückzuweisen (vgl. VwGH 8.2.2007, 2006/15/0373…
…6.7.2011. Nach Ansicht des BFG ist der gegenständliche Vorlageantrag unzulässig, als dem als Anfechtungsgegenstand bezeichneten Bescheiden keine Bescheidqualität zukommt. Das BFG hatte daher die gegenständliche Beschwerde - da gegen Erledigungen ohne Bescheidcharakter gerichtet - als unzulässig zurückzuweisen. Zulässigkeit einer Revision Die Lösung der gegenständlichen Rechtsfrage…
…S-GmbH, gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 21.12.2012 betreffend Zurückweisung eines Vorlageantrages zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) unzulässig. Entscheidungsgründe 1.1. Mit…
…verursachte Blockade der belBeh hat weiters Auswirkungen auf den Beginn der Entscheidungspflicht (§ 311 BAO). Die Bescheidbeschwerde ist wegen nicht fristgerechter Einbringung (nach wie vor) unzulässig. Durch den Vorlageantrag gilt diese jedoch gemäß § 264 Abs 3 BAO wiederum als unerledigt und ist aufgrund der Schranke des…
…durch Perlogis Mag. Franz Harrand Wirtschaftstreuhand GmbH, Bahnstraße 7, 2345 Brunn am Gebirge, betreffend Beschwerde vom 06.07.2007 gegen die Bescheide des ***FA*** vom 13.09.2011 und 14.09.2011 beschlossen: Der Vorlageantrag wird gemäß § 260 Abs. 1 lit. a iVm § 264 Abs…
…den Vorlageantrag gem. § 264 BAO an das Bundesfinanzgericht betreffend beider Bescheide - auch den Grundsteuermessbescheid. Danach legte die belangte Behörde den gesamten Akt dem Bundesfinanzgericht am 11. Juni 2014 vor. Da es ohne Beschwerdevorentscheidung hinsichtlich des Grundsteuermessbescheides keine rechtmäßigen Vorlageantrag geben kann, ist dieser unzulässig geworden…
…durch das Verwaltungsgericht gestellt werden (Vorlageantrag). Der Vorlageantrag hat die Bezeichnung der Beschwerdevorentscheidung zu enthalten. Für Vorlageanträge ist gemäß § 264 Abs. 4 lit. e BAO § 260 Abs. 1 (Unzulässigkeit, nicht fristgerechte Einbringung) sinngemäß anzuwenden. Die Zurückweisung nicht zulässiger oder nicht fristgerecht eingebrachter Vorlageanträge obliegt gemäß …
…Wien, betreffend den Vorlageantrag vom 2.8.2019 (betreffend Körperschaftsteuer 2012) den Beschluss: I. Der Vorlageantrag vom 2.8.2019 wird gemäß § 260 Abs 1 lit a BAO iVm § 264 Abs 4 lit e BAO iVm § 264 Abs 5 BAO als unzulässig zurückgewiesen. II. Die…