…da der Bf. dem Finanzamt keine Aufstellung der Verbindlichkeiten, Tilgungen und vorhandenen liquiden Mittel zu den jeweiligen Fälligkeitstagen der haftungsgegenständlichen Abgaben vorgelegt hatte. Dem Bf. war der Nachweis der Gleichbehandlung des Abgabengläubigers mit den übrigen Gläubigern nicht gelungen. Das Finanzamt verwies in der Beschwerdevorentscheidung außerdem…
…11.2011, 2011/16/0064) einzubeziehen. Nicht die Abgabenbehörde trifft die Nachweispflicht für das Vorhandensein ausreichender Mittel zur Abgabenentrichtung, sondern der Vertreter ist gehalten im Sinn einer qualifizierten Mitwirkungspflicht (Ritz, BAO, 6.A., Rz 27 zu § 9), das Fehlen ausreichender Mittel und die gleichmäßige, anteilige…
…Gänze dem Finanzamt zum Fälligkeitstag abzuführen. Daraus ergibt sich eindeutig, dass die Lohnsteuer immer abzuführen ist. Beim Vorhandensein ausreichender Mittel ist die Lohnsteuer vom vollen ausbezahlten Lohn abzuführen, wenn nicht ausreichende Mittel vorhanden sind, ist der zur Auszahlung gelangende Lohn entsprechend zu kürzen. Das bedeutet…
…sorgen müssen, dass bei Fälligkeit der Lohnsteuer für April 2008, also am 15.05.2008, ausreichend liquide Mittel vorhanden sein müssen, um die Lohnsteuer für die ausbezahlten Löhne an das Finanzamt überweisen zu können. Dass der BF diesbezüglich nicht die entsprechenden Vorkehrungen getroffen hat, stellt…
…dass bei Fälligkeit der Lohnsteuer, also am 15. Jänner 2020, ausreichend liquide Mittel vorhanden sein würden, um die Lohnsteuer für die ausbezahlten Löhne an das Finanzamt überweisen zu können. Dass die Beschwerdeführerin diesbezüglich nicht die entsprechenden Vorkehrungen getroffen hat, stellt eine Verletzung abgabenrechtlicher Pflichten dar…
…der Abgabengläubiger nicht schlechter behandelt wurde. Die Lohnsteuer ist immer abzuführen. Beim Vorhandensein ausreichender Mittel ist die Lohnsteuer vom vollen ausbezahlten Lohn abzuführen, wenn nicht ausreichende Mittel vorhanden sind, ist der zur Auszahlung gelangende Lohn entsprechend zu kürzen. Das Beschwerdevorbringen, wonach nach der österreichischen Rechtsordnung…
…zu den sich aus diesen Vorschriften ergebenden gesetzlichen Fälligkeitsterminen liquide Mittel vorhanden gewesen und die Löhne bzw. Reisekostenersätze an die Mitarbeiter ausbezahlt worden seien. Der Bf. habe in seiner Vorhaltbeantwortung einerseits das Vorhandensein ausreichender Mittel in den Jahren 2011 und 2012 ausdrücklich eingeräumt und andererseits…
…zu den sich aus diesen Vorschriften ergebenden gesetzlichen Fälligkeitsterminen liquide Mittel vorhanden gewesen und die Löhne bzw. Reisekostenersätze an die Mitarbeiter ausbezahlt worden seien. Der Bf. habe in seiner Vorhaltbeantwortung einerseits das Vorhandensein ausreichender Mittel in den Jahren 2011 und 2012 ausdrücklich eingeräumt und andererseits…
…Fälligkeit der Lohnsteuer für Oktober 2017, also am 15. November 2017, ausreichend liquide Mittel vorhanden sein würden, um die Lohnsteuer für die ausbezahlten Löhne an das Finanzamt überweisen zu können. Dass der Beschwerdeführer diesbezüglich nicht die entsprechenden Vorkehrungen getroffen hat, stellt eine Verletzung abgabenrechtlicher Pflichten…
…die geltend gemachten Arbeiten von wem auch immer, aber nicht von den als Rechnungsaussteller aufscheinenden Firmen durchgeführt wurden) 50% der beantragten Aufwendungen anerkannt. Soweit das tatsächliche Vorhandensein ausreichender Mittel für die iW behaupteten Barzahlungen nicht im Entferntesten glaubhaft erschien, wurde vom Finanzamt der Werbungkostenabzug versagt…
…Pflichten der X GmbH gehindert gewesen wäre. Nicht die Abgabenbehörde trifft die Nachweispflicht für das Vorhandensein ausreichender Mittel zur Abgabenentrichtung, sondern der Vertreter ist gehalten im Sinn einer qualifizierten Mitwirkungspflicht (Ritz, BAO, 6.A., Rz 27 zu § 9), das Fehlen ausreichender Mittel und die gleichmäßige…
…Die Behörde habe sich vielmehr damit begnügt, Vermutungen anzustellen. Die Vermutung, dass auf Grund der von der Gesellschaft erklärten Umsätze vom Vorhandensein ausreichender finanzieller Mittel bei Fälligkeit der Abgaben auszugehen sei, sei keine taugliche Begründung. Ebenso wenig reiche der Umstand der Konkurseröffnung über das Vermögen…
…Beh hat diesfalls den Antrag aus Rechtsgründen abzuweisen (VwGH 04.09.2008, 2007/17/0118). Das Vorhandensein ausreichender flüssiger Mittel oder auch nur veräußerbaren oder belastungsfähigen Vermögens kann zur Verneinung der "erheblichen Härte " führen, wobei lediglich eine Verschleuderung des Vermögens nicht verlangt werden darf (VwGH…
…den Beschwerdeführer keine erhebliche Härte bei der Entrichtung vorliegen. Nach ständiger Rechtsprechung des VwGH könne nämlich das Vorhandensein ausreichender flüssiger Mittel oder auch nur von veräußerbarem oder belastungsfähigem Vermögen zu einer Verneinung einer erheblichen Härte führen. Eine Verschleuderung des Vermögens des Beschwerdeführers werde vom Finanzamt…
…die Bildungsdirektion abhängig war. Privat ist die Beschwerdeführerin Mutter zweier Kinder, die im Beschwerdezeitraum 9 und 11 Jahre alt waren. Vom Arbeitgeber der Beschwerdeführerin wurden nur bei Vorhandensein ausreichender finanzieller Mittel Lernmaterialien bezahlt. Diese wurden dann zentral zur Verwendung aufbewahrt (Ausleihesystem). Lt der Beschwerdeführerin sei…
…mit einer Abgabenentrichtung zwangsläufig einhergeht, überhaupt nicht eintreten darf. Das Vorhandensein ausreichender flüssiger Mittel oder auch nur veräußerbaren oder belastungsfähigen Vermögens kann zur Verneinung der erheblichen Härte führen, wobei lediglich eine Verschleuderung des Vermögens nicht verlangt werden darf (VwGH 18.06.1993, 91/17/0041…
…aller Umstände darzutun, auf die er sein Stundungsbegehren stützt. Das Vorhandensein ausreichender flüssiger Mittel oder auch nur veräußerbaren oder belastungsfähigen Vermögens kann zur Verneinung der "erheblichen Härte" führen, wobei lediglich eine Verschleuderung des Vermögens nicht verlangt werden darf (VwGH 4.9.2008, 2007/17/0118…
…PKW zudem auch zur Tilgung allfälliger Finanzamtsforderungen verkaufen können. Somit wären genügend liquide Mittel zur Befriedigung sämtlicher fälligen Verbindlichkeiten vorhanden gewesen bzw. hätte die Primärschuldnerin durch entsprechendes Tätigwerden für das Vorhandensein ausreichender liquider Mittel sorgen können. Die verbliebene Geschäftsführerin hätte daher für die Entrichtung sämtlicher…
…30 Abs 2 VwGG) erreicht werden kann (VwGH 24.2.1993, 91/13/0200). Das Vorhandensein ausreichender flüssiger Mittel oder auch nur veräußerbaren oder belastungsfähigen Vermögens kann zur Verneinung der "erheblichen Härte" führen, wobei lediglich eine Verschleuderung des Vermögens nicht verlangt werden darf (VwGH 4…
…17/0041; VwGH 21.2.1989, 88/15/0045). Das Vorhandensein ausreichender flüssiger Mittel oder auch nur von veräußerbarem oder belastungsfähigem Vermögen kann zur Verneinung einer erheblichen Härte führen; eine Verschleuderung des Vermögens darf jedoch nicht verlangt werden (vgl. VwGH 18.6.1993, 91/17…