…liegen keine neu hervorkommenden Tatsachen vor, welche eine Wiederaufnahme auf Grundlage des Neuerungstatbestandes rechtfertigen. B. § 303 Abs. 1 lit c BAO (Vorfragentatbestand): Wie bereits ausgeführt, kommt es für die Beurteilung von Anbringen im Sinne des § 85 BAO (insbesondere Erklärungen, Anträge, Rechtsmittel) nicht auf die Bezeichnung…
…Betracht zu ziehen. Dazu hat der VfGH in seinem Erkenntnis vom 6.12.1990, B 783/89 klargestellt, dass als Vorfragetatbestand bei der Wiederaufnahme des Verfahrens auch ein neuer Bescheid derselben Abgabenbehörde in einem anderen Verfahren in Betracht kommen kann (siehe Ritz, BAO 5, § 303…
…Betracht zu ziehen. Dazu hat der VfGH in seinem Erkenntnis vom 6.12.1990, B 783/89 klargestellt, dass als Vorfragetatbestand bei der Wiederaufnahme des Verfahrens auch ein neuer Bescheid derselben Abgabenbehörde in einem anderen Verfahren in Betracht kommen kann (siehe Ritz, BAO 5, § 303…
…Verwaltungsbehörde bzw. einen Gericht anders entschieden wurde, nicht abhängig. Grundsätzlich verlange die Wiederaufnahme nach dem Vorfragetatbestand Parteienidentität, die in diesem Fall nicht gegeben wäre. Zusätzlich vermittle das Hervorkommen einer Entscheidung eines (innerstaatlichen) Höchstgerichtes dementsprechend keine Berechtigung zur Wiederaufnahme all jener rechtskräftig abgeschlossenen Verfahren, in denen…
…bzw. dem Gericht in wesentlichen Punkten anders entschieden worden ist, und die Kenntnis dieser Umstände allein oder in Verbindung mit dem sonstigen Ergebnis des Verfahrens einen im Spruch anders lautenden Bescheid herbeigeführt hätte. Die Wiederaufnahme des Verfahrens wird seitens des ***FA*** auf den Vorfragetatbestand gern…
…bzw. dem Gericht in wesentlichen Punkten anders entschieden worden ist, und die Kenntnis dieser Umstände allein oder in Verbindung mit dem sonstigen Ergebnis des Verfahrens einen im Spruch anders lautenden Bescheid herbeigeführt hätte. Die Wiederaufnahme des Verfahrens wird seitens des ***FA*** auf den Vorfragetatbestand gern…
…Hervorkommen einer Entscheidung eines innerstaatlichen Höchstgerichtes und ebenso eines im Vorabentscheidungsverfahren ergangenen Urteils des europäischen Gerichtshofes zur Auslegung von Gemeinschaftsrecht (nunmehr: Unionsrecht) keine Berechtigung zur Wiederaufnahme rechtskräftig abgeschlossenen Verfahren nach dem Vorfragentatbestand vermitteln würde. Nichts anderes könne für eine zu einem anderen Verfahren nachträglich ergangene…
…noch das Erkenntnis des BFG vom 16.07.2015, RV/4100112/2015, als „neue Tatsachen“ oder „neues Beweismittel“ anzusehen, die eine Wiederaufnahme des Verfahrens betreffend Einkommensteuer 2006 und 2007 rechtfertigen. Zum Vorfragetatbestand (§ 303 Abs. 1 lit. c BAO): Sowohl im Verfahren hinsichtlich Einkommensteuer 2006 und…
…05.2008. Die Wiederaufnahme des Verfahrens wurde damit begründet, dass der nachträgliche Einkommensteuerbescheid für 2004 vom 27.12.2010 hinsichtlich des beanspruchten Verlustabzuges unmittelbar und präjudiziell auf die nachfolgenden Veranlagungsjahre wirke. Er stelle somit einen Wiederaufnahmegrund im Sinne des Vorfragentatbestandes gemäß § 303 Abs. 1 lit…
…sie Hauptfrage ist, sondern auch eine neuerliche derartige Entscheidung (vgl. z.B. VwGH 21.12.1992, 88/16/0128). Eine Wiederaufnahme beim Vorfragentatbestand setzt u.a. voraus, dass die Entscheidung der Hauptfragenbehörde gegenüber der Partei des wiederaufzunehmenden Verfahrens bindend (rechtskräftig) geworden ist (vgl. zu § 69…
R: Haben Sie je mit den Gf. der ***2*** ***56*** gesprochen, kennen Sie die Herren ***39*** und ***42***? Z 3: Nein, ich kenne sie nicht. R: Haben Sie in den Covidjahren weniger Miete bezahlt? Z 3: Ich kann nicht sagen, ob wir bei diesem Objekt…
Durch die Falschaussage des ***3*** sei auch dem Weiterverkauf der Edelsteine durch ***3*** - mit dem bar kassierten Veräußerungserlös solle der Kredit bar zurückgezahlt worden sein - die Glaubwürdigkeit entzogen. Das ganze Konstrukt bestehe im Ergebnis aus zwei Personen: ***3*** und der Bf.. Die von ***3*** namhaft…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch R in der Beschwerdesache R.GmbH, Adr., vertreten durch die Mag. Fluch Steuerberatungskanzlei, Am Grazer Tor 1, 8600 Bruck an der Mur, über die Beschwerde vom 22.12.2016 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Bruck…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Susanne Haim in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 30. Jänner 2020 gegen den Bescheid des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr (nunmehr Finanzamt Österreich) vom 22. November 2019 betreffend Einkommensteuer 2017 Steuernummer…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 17. März 2014 gegen den Bescheid des Finanzamtes Kitzbühel Lienz vom 17. Februar 2014 betreffend Einkommensteuer 2008 zu Recht erkannt: I. Der Beschwerde wird…
- weil es nicht den geringsten Hinweis gebe, der in Deutschland bereits im steuerfreien Verkehr befindliche Olej Rust Cleaner sei unter Steueraussetzung nach Österreich verbracht worden; - Art. 33 Abs. 1 und Abs. 3 der SystemRL maßgeblich sei, sich an Mitgliedstaaten richte und in Österreich fehlerhaft umgesetzt…
J.E.: Die finanzielle Lage aller meiner Firmen ist ausgeglichen und gut, es war daher kein Problem die Steuernachforderung aufzubringen. Im Regelfall wickeln wir ein Geschäft pro Jahr zusätzlich ab. Die Bf. ist in der Projektentwicklung tätig, daher hat es in den letzten 10 Jahren…
IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat Wien 2 des Bundesfinanzgerichtes hat in der Finanzstrafsache gegen Herrn A. B., Wien1, vertreten durch AUSTRIA TREUHAND Holding WP GmbH, Mariahilfer Straße 1C Tür 4a, 1060 Wien, wegen der Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 2 lit. a des…
In weiterer Folge hat das Finanzamt Amstetten Melk Scheibbs - nicht das Organ - im Schreiben vom 06.07.2018 ausgeführt, dass ich zu Aufzeichnungen verpflichtet bin, da ich mehrheitlich seit Dezember 2014 an der (ehemaligen) ***6*** GmbH beteiligt bin und daraus im steuerlichen Sinne Einkünfte aus…
"16 Sind (lediglich) ergänzende Ermittlungen vorzunehmen, liegt die (ergänzende) Feststellung des maßgeblichen Sachverhalts durch das VwG im Interesse der Raschheit iS des § 28 Abs. 2 Z 2 erster Fall VwGVG 2014, zumal diesbezüglich nicht lediglich auf die voraussichtliche Dauer des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens alleine, sondern auf…