…steuerlich transparent behandelte Personengesellschaft, sind der Firmenname und die Anschrift der Gesellschaft anzugeben. Ansässigkeitsbescheinigungen unter Verwendung der Vordrucke ZS-QU1 oder ZS-QU2 sind für jene Gesellschafter erforderlich, deren Anteil an den abkommensrechtlich zu entlastenden Vergütungen 10.000 Euro im Kalenderjahr überschreiten. Für andere Gesellschafter…
…steuerlich transparent behandelte Personengesellschaft, sind der Firmenname und die Anschrift der Gesellschaft anzugeben. Ansässigkeitsbescheinigungen unter Verwendung der Vordrucke ZS-QU1 oder ZS-QU2 sind für jene Gesellschafter erforderlich, deren Anteil an den abkommensrechtlich zu entlastenden Vergütungen 10.000 Euro im Kalenderjahr überschreiten. Für andere Gesellschafter…
…ab Februar 2012 in Bulgarien gelegen und sei er in Österreich nur bis zu diesem Zeitpunkt einkommensteuerpflichtig. Im Akt des Finanzamtes findet sich weiters ein Antrag auf Rückzahlung der österreichischen Abzugsteuer für das Jahr 2012 vom 15.3.2013 (Vordruck ZS-RD1 samt Beiblatt C)…
…vollständig ausgefüllt werden, indem die Steuerbehörde in Singapur die Ansässigkeitsbestätigung direkt auf dem dafür vorgesehenen Vordruck (ZS-RD-LNSA bzw. ZS-RELNSA) vornimmt. Sollte die Bestätigung der Ansässigkeit NICHT auf dem Formular ZS-RD-LNSA bzw. ZS-RE-LNSA (Punkt 8) erfolgen, dann haben Sie…
…2010 bis 2013 von den Honorarzahlungen für Architektenleistungen die Abzugsteuer gemäß § 99 EStG 1988 nicht fristgerecht abgeführt, obwohl kein ordnungsgemäß von der ausländischen Steuerbehörde bestätigte Ansässigkeitsbescheinigung in Form des Vordruckes ZS-QU2 vorlag. Aufgrund des § 5 Abs. 1 Z 1 der DBA-Entlastungsverordnung (DBA-EVO)…
…im November 2008 eine weitere Gewinnausschüttung in etwa der gleichen Höhe wie im Jahr 2005 statt, kann diese Gewinnausschüttung auf der Grundlage von Vordruck ZS-QU2 KESt-frei erfolgen, weil die finanzamtliche KESt-Rückerstattung im Jahr 2005 eine Entlastung vom potentiellen Verdacht einer künstlichen Zwischenschaltung…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***R*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 29.8.2018 gegen den Bescheid der belangten Behörde Magistrat der Stadt Wien MA 46 als Abgabenbehörde vom 20.06.2018, MA 67-P82…
…BAO glaubhaft zu machen (§ 1 DBA-Entlastungsverordnung). Die Abkommensberechtigung des ausländischen Einkünfteempfängers kann dem Grunde nach durch eine von der ausländischen Steuerverwaltung ausgestellte Ansässigkeitsbescheinigung unter Verwendung der Vordrucke ZS-QU1 (für natürliche Personen) oder ZS-QU2 (für juristische Personen) glaubhaft gemacht werden (§ 2 leg cit)…
… 85 Abs. 2 BAO • Nichtverwendung der vorgeschriebenen amtlichen Drucksorte Gem § 9 Abs 8 KStG ist der Gruppenantrag unter der Verwendung des amtlichen Vordrucks (G1, G2, G4) innerhalb eines Kalendermonats nach Unterfertigung des letzten gesetzlichen Vertreters zu stellen. Die angeführten Mängel sind beim Finanzamt Österreich - Dienststelle…
Im Namen der republik Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr*** vertreten durch ***V***, ***V-Adr***, über die Beschwerde vom 15. Juni 2018 gegen den Bescheid des Zollamtes Feldkirch Wolfurt (nunmehr Zollamt Österreich) vom 15. Mai 2018, Zahl 920000…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter ***Ri*** in der Angelegenheit der Parteien ***Bf1*** (Beschwerdeführerin), vertreten durch die Confida Wolfsberg Steuerberatungsgesellschaft m.b.H. und ***FA*** als Amtspartei über die Beschwerde vom 19.11.2021 gegen die Bescheide des Finanzamtes vom 22…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter ***2*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 20.5.2025 vom 18. Mai 2025 betreffend Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt vom 18.5.2025 zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde wird…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***1*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 12. Dezember 2013 gegen den Bescheid des Zollamtes Wien vom 9. Dezember 2013, GZ. 100000/17318/2013-9 betreffend Eingangsabgaben zu Recht erkannt: Der…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch die Richterin Mag.Dr. Katrin Allram in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 4. November 2020 gegen die Bescheide des Finanzamtes Österreich vom 22. Oktober 2020 betreffend Gebühren und Gebührenerhöhung 2020, Steuernummer ***BF1StNr1***, Erfassungsnummer…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. Elfriede Murtinger in der Beschwerdesache Name-Beschwerdeführer, Adresse-Beschwerdeführer, vertreten durch Kooperation selbst. RA'e Mag. Ralf Heinrich Höfler und Mag. Stefan Errath, Untere Viaduktgasse 6/6, 1030 Wien, über die Beschwerde vom 19…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Ri in der Beschwerdesache Bf., zu Handen RA, über die Beschwerde vom 9.12.2011 gegen den Bescheid der belangten Behörde ZA Linz Wels vom 17.11.2011, betreffend Vorschreibung einer Zollabgabe und der Einfuhrumsatzsteuer…
…2 Abs. 2 leg.cit. kann die Abkommensberechtigung des ausländischen Einkünfteempfängers dem Grunde nach durch eine von der ausländischen Steuerverwaltung ausgestellte Ansässigkeitsbescheinigung unter Verwendung der Vordrucke ZS-QU1 (für natürliche Personen) oder ZS-QU2 (für juristische Personen) glaubhaft gemacht werden. Gemäß § 5 Abs. 1 Z…
…glaubhaft zu machen. § 2 (1) Die Abkommensberechtigung des ausländischen Einkünfteempfängers kann dem Grunde nach durch eine von der ausländischen Steuerverwaltung ausgestellte Ansässigkeitsbestätigung unter Verwendung der Vordrucke ZS-QU1 (für natürliche Personen) oder ZS-QU2 (für juristische Personen) glaubhaft gemacht werden. (2) … § 3 (1) Ist…
…Nach § 2 Abs 1 DBA-Entlastungsverordnung kann die Abkommensberechtigung des ausländischen Einkünfteempfängers dem Grunde nach durch eine von der ausländischen Steuerverwaltung ausgestellte Ansässigkeitsbescheinigung unter Verwendung der Vordrucke ZS-Q 1 (für natürliche Personen) oder ZS-Q 2 (für juristische Personen) glaubhaft gemacht werden. Nach § 5…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin ***** in der Beschwerdesache die Beschwerdeführerin, mit Adresse*, vertreten durch Rechtsanwalt Mag. Christian Fauland, Münzgrabenstraße 92a, 8010 Graz, über die Beschwerde vom 13. Juli 2021 gegen die Bescheide des Finanzamtes Österreich vom 14. Juni 2021 betreffend…