…Umsatzsteuererklärung 2017, 2) die an die X-GmbH zu Handen des Bf. gerichtete Benachrichtigung vom 15.4.2019 über Höhe und Fälligkeit des für den Zeitraum 04-06/2019 zu entrichtenden Vorauszahlungsteilbetrages an Körperschaftsteuer folgenden Beschluss gefasst: I. Die Beschwerde wird als unzulässig zurückgewiesen. II…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Peter Steurer in der Beschwerdesache ***Bf***, ***Bf-Adr***, vertreten durch die Mag. Ghesla Steuerberater GmbH, Kirchstraße 32, 6923 Lauterach, über die Beschwerden gegen die Bescheide des Finanzamtes Bregenz (nunmehr: Finanzamt Österreich) betreffend Einkommensteuer 2015…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Andrea Pamperl in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 3. Februar 2016 gegen den Bescheid des Finanzamtes Gänserndorf Mistelbach, nunmehr Finanzamt Österreich, vom 8. Jänner 2016 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2014 Steuernummer…
…über die Beschwerden 1.) vom 04.12.2019 gegen die Benachrichtigung des Finanzamtes Wien 9/18/19 Klosterneuburg über die Fälligkeit des Vorauszahlungsteilbetrages an Einkommensteuer für den Zeitraum 10-12/2019 vom 15.10.2019. 2.) vom 04.12.2019 gegen den Bescheid des Finanzamtes…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. A in der Beschwerdesache VN B, Str 4/1, PlZl Scheffau am Wilden Kaiser, vertreten durch D Steuerberatung GmbH, Str1, PlZl. E, über die Beschwerde vom 18.08.2016 gegen den Bescheid des Finanzamtes…
Ebenso steht fest, dass ***F.*** in der Art eines bevollmächtigten Projektleiters zur "Errichtung eines Datencenters im ***X-Y***" für die Bf langjährig tätig geworden ist. Als glaubhaft und wahrscheinlich ist zu erachten, dass für diese selbständige Tätigkeit mit ***F.*** ein "Erfolgshonorar" für die Realisierung dieses…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Vorsitzende Richterin MMag. Elisabeth Brunner, den Richter Mag. Gerhard Konrad und die fachkundigen Laienrichterinnen Mag. Petra-Maria Ibounig und Mag. Gertraud Lunzer als Senat in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Manuel Friedrich Stabinger, Neugasteig…
…und 15. November zu leisten. (3) Bereits fällig gewordene oder innerhalb eines Monates ab Bekanntgabe einer Erhöhung der Vorauszahlungen fällig werdende Vorauszahlungsteilbeträge werden durch eine Änderung in der Höhe der Vorauszahlung (Abs 1) nicht berührt. Im Rechtsmittelverfahren können Vorauszahlungsbescheide auch nach dem 30. September erlassen…
…fällig gewordene oder innerhalb eines Monates ab Bekanntgabe einer Erhöhung der Vorauszahlungen fällig werdende Vorauszahlungsteilbeträge werden durch eine Änderung in der Höhe der Vorauszahlung (Abs. 1) nicht berührt. Der Unterschiedsbetrag ist, sofern er nicht eine Gutschrift ergibt, erst bei Fälligkeit des nächsten Vorauszahlungsteilbetrages auszugleichen (Ausgleichsviertel)…
…am 20.03.2019 habe ich die Bescheide vom 11.03.2019 betreffend der Körperschaftsteuer 2018 erhalten (Vgl. Beilage ./B). Mit 20.03.2019 ist bei mir ein Bescheid vom 11.03.2019 wegen Vorauszahlungsteilbeträge an Körperschaftsteuer 2019 eingelangt (Vgl. Beilage ./C. d) die Gründe…
…fällig gewordene oder innerhalb eines Monates ab Bekanntgabe einer Erhöhung der Vorauszahlungen fällig werdende Vorauszahlungsteilbeträge werden durch eine Änderung in der Höhe der Vorauszahlung (Abs. 1) nicht berührt. Der Unterschiedsbetrag ist, sofern er nicht eine Gutschrift ergibt, erst bei Fälligkeit des nächsten Vorauszahlungsteilbetrages auszugleichen (Ausgleichsviertel)…
…fällig gewordene oder innerhalb eines Monates ab Bekanntgabe einer Erhöhung der Vorauszahlungen fällig werdende Vorauszahlungsteilbeträge werden durch eine Änderung in der Höhe der Vorauszahlung (Abs. 1) nicht berührt. Der Unterschiedsbetrag ist, sofern er nicht eine Gutschrift ergibt, erst bei Fälligkeit des nächsten Vorauszahlungsteilbetrages auszugleichen (Ausgleichsviertel)…
…DB2 konnte nur herausgefunden werden, dass sowohl der ESt-Bescheid 2004 und der EStVz.-Bescheid 2016 vom 26.1.2016 als auch die Benachrichtigung vom 15.4.2016 über die fällig werdenden Vorauszahlungsteilbeträge bereits elektronisch in die Databox zugestellt worden seien. In den allgemeinen Grunddaten…
…aus, der Vorauszahlungsbescheid vom 20. Mai 2016 und die Benachrichtigung über die Fälligkeit des Vorauszahlungsteilbetrages an Einkommensteuer für den Zeitraum 07-09/2016 vom 15. Juli 2015 seien nur im Finanzonline und nicht per Post zugestellt worden. Von diesen Zustellungen im Finanzonline habe er keine…
…Unterschiedsbetrag sei insofern er nicht eine Gutschrift ergebe, erst bei Fälligkeit des nächsten Vorauszahlungsteilbetrages auszugleichen (Ausgleichsviertel). Die Einkommensteuervorauszahlung 07-09/2014 in Höhe von € 6.087,00 sei nicht bis zum Fälligkeitstag (18.08.2014) entrichtet worden, somit sei mit Ablauf des Fälligkeitstages ein…
…bereits fällig gewordene oder innerhalb eines Monates ab Bekanntgabe einer Erhöhung der Vorauszahlungen fällig werdende Vorauszahlungsteilbeträge durch eine Änderung in der Höhe der Vorauszahlung (Abs. 1) nicht berührt. Der Unterschiedsbetrag ist, sofern er nicht eine Gutschrift ergibt, erst bei Fälligkeit des nächsten Vorauszahlungsteilbetrages auszugleichen (Ausgleichsviertel)…
…fällig gewordene oder innerhalb eines Monates ab Bekanntgabe einer Erhöhung der Vorauszahlungen fällig werdende Vorauszahlungsteilbeträge werden durch eine Änderung in der Höhe der Vorauszahlung (Abs. 1) nicht berührt. Der Unterschiedsbetrag ist, sofern er nicht eine Gutschriftergibt, erst bei Fälligkeit des nächsten Vorauszahlungsteilbetrages auszuglei-chen (Ausgleichsviertel)…
…fällig gewordene oder innerhalb eines Monates ab Bekanntgabe einer Erhöhung der Vorauszahlungen fällig werdende Vorauszahlungsteilbeträge werden durch eine Änderung in der Höhe der Vorauszahlung (Abs. 1) nicht berührt. Der Unterschiedsbetrag ist, sofern er nicht eine Gutschrift ergibt, erst bei Fälligkeit des nächsten Vorauszahlungsteilbetrages auszugleichen (Ausgleichsviertel)…
…11.463, -- festgesetzt. Mit Benachrichtigung vom 15. Jänner 2025 teilte die belangte Behörde dem Beschwerdeführer mit, dass der Vorauszahlungsteilbetrag an Einkommensteuer für den Zeitraum 01-03/2025 in Höhe von € 2.865, -- am 17. Februar 2025 fällig werde. Mit Bescheid vom 10. März 2025…
…ab Bekanntgabe einer Erhöhung der Vorauszahlungen fällig werdende Vorauszahlungsteilbeträge werden nach § 45 Abs. 3 EStG 1988 durch eine Änderung in der Höhe der Vorauszahlung (Abs. 1) nicht berührt. Der Unterschiedsbetrag sei, sofern er nicht eine Gutschrift ergebe, erst bei Fälligkeit des nächsten Vorauszahlungsteilbetrages auszugleichen (Ausgleichsviertel)…