…im Juni 2011 in das Zollgebiet der Europäischen Union durch Abgaben einer konkludenten Zollanmeldung nach § 233 ZK-DVO (Zollkodex-Durchführungsverordnung) das verfahrensgegenständliche seit dem Jahr 2002 in der Schweiz befindliche und behördlich angemeldete Fahrzeug in das Zollverfahren der vorübergehenden Verwendung unter vollständiger Abgabenbefreiung nach Art…
…1 Zollkodex-Durchführungsverordnung (ZK-DVO) können Zollanmeldungen zur vorübergehenden Verwendung für folgende Waren durch eine Willensäußerung im Sinne des Artikels 233 nach Maßgabe des Artikels 579 abgegeben werden, sofern sie nicht schriftlich oder mündliche angemeldet werden: "a) ... b) in Artikel 556 bis 561 genannte Beförderungsmittel…
…Artikel 232 ZK-DVO: (1) Zollanmeldungen zur vorübergehenden Verwendung können für folgende Waren durch eine Willensäußerung im Sinne des Artikels 233 nach Maßgabe des Artikels 579 abgegeben werden, sofern sie nicht schriftlich oder mündlich angemeldet werden: ... b) in den Artikeln 556 bis 561 genannte Beförderungsmittel…
…Beweismittel wurde eine Ablichtung des Gesellschafterbeschlusses vom 1. Juli 2010 dieser Eingabe angeschlossen. Unter Verweis auf die rechtlichen Bestimmungen der Artikel 558 bis 561 ZK-DVO und der Arbeitsrichtlinie des Bundesministeriums für Finanzen vom 8.10.2013 über die vorübergehende Verwendung drittländischer Beförderungsmittel im Zollgebiet…
…ist gestattet, sofern er im Anstellungsvertrag vorgesehen ist. Die Zollbehörden können die vorübergehende Verwendung von Beförderungsmitteln nach dieser Vorschrift bei systematischer Inanspruchnahme begrenzen." Nach Art. 561 Abs. 2 ZK-DVO sind demnach mehrere Voraussetzungen zu erfüllen, damit die Zollstelle die Einbringung eines Fahrzeuges, das nicht…
…232 erfüllen, diese Waren als vorschriftswidrig verbracht oder ausgeführt. Eine vorübergehende Verwendung des Fahrzeugs war auch nach den Art. 559 bis 561 ZK-DVO aus folgenden Gründen unzulässig: Zunächst ist im Beschwerdefall festzuhalten, dass das Beförderungsmittel nicht im Sinne der Definition des Art. 555 Abs…
…dass er lediglich sporadisch zu seiner Familie fährt. Die Bewilligung der vorübergehenden Verwendung mit vollständiger Befreiung von den Einfuhrabgaben setzt nach Artikel 558 Abs. 1 Buchst. b) ZK-DVO voraus, dass das betreffende Beförderungsmittel von einer außerhalb des Zollgebiets der Union ansässigen Person verwendet wird…
…16). Vom Bf wird vorgebracht, er sei mit dem Kraftfahrzeug im Auftrag seines Bruders gefahren. Eine diesbezügliche vorübergehende Verwendung des Kraftfahrzeugs war aber aus folgenden Gründen unzulässig: Zunächst ist festzuhalten, dass das Beförderungsmittel nicht im Sinne der Definition des Art. 555 Abs. 1 Buchstabe a)…
…Artikel 558 (1) Die vorübergehende Verwendung mit vollständiger Befreiung von den Einfuhrabgaben wird für im Straßen-, Schienen- oder Luftverkehr und in der See- und Binnenschifffahrt eingesetzte Beförderungsmittel bewilligt, die a) außerhalb des Zollgebiets der Gemeinschaft auf den Namen einer außerhalb dieses Gebiets ansässigen Person amtlich…
…Juli 1993 mit Durchführungsvorschriften zu der Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 des Rates zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaften (Zollkodex-Durchführungsverordnung - ZK-DVO) war eine weitere Voraussetzung für eine einfuhrabgabenfreie vorübergehende Verwendung, dass ein Beförderungsmittel nur für Beförderungen, die außerhalb des Zollgebiets begannen oder endeten…
…dass es sich dabei um eine durchaus häufig praktizierte, in den erwähnten Fällen aber stets als rechtswidrig eingestufte Vorgehensweise von in der Türkei ansässigen Transportunternehmen handelte. Es genügt nach der Rechtsprechung nicht, dass ein im Verfahren der vorübergehenden Verwendung befindliches Beförderungsmittel nur für den im…
…Verwendung eines im Zollverfahren der vorübergehenden Verwendung in das Zollgebiet der Europäischen Union eingebrachten polnischen Beförderungsmittels hat sich danach im Jahr 2000 zugetragen. Polen war damals noch Drittland und ist erst seit 1. Mai 2004 Mitglied der Europäischen Union. Der EuGH hat danach die Verwendung…
…dass es sich dabei um eine durchaus häufig praktizierte, in den erwähnten Fällen aber stets als rechtswidrig eingestufte Vorgehensweise von in der Türkei ansässigen Transportunternehmen handelte. Es genügt nach der Rechtsprechung nicht, dass ein im Verfahren der vorübergehenden Verwendung befindliches Beförderungsmittel nur für den im…
…der Verbringung eines Beförderungsmittels zur vorübergehenden Verwendung alleine die objektiven Voraussetzungen im Zeitpunkt der Willensäußerung, da der Tatbestand nicht an Absichten oder innere Tatsachen des Antragstellers, sondern alleine an objektive Tatsachen anknüpft, nämlich an Voraussetzungen, die in der betreffenden Ware bzw. bei ihrer Verwendung tatsächlich…
…Beschäftigungsverhältnis zwischen der ***1*** und den Bf nicht nachgewiesen werden konnte, stelle die Weitergabe des Beförderungsmittels zur Verwendung an den Bf eine Verletzung der sich aus dem Zollverfahren der vorübergehenden Verwendung ergebenden Pflichten dar. Dadurch sei die Zollschuld für die ***1*** und den Bf gemäß…
…verstoße gegen das Verfahren und das liechtensteinische Kraftfahrrecht. Der Verteidiger entgegnete, beide Fahrzeuge seien zu Recht im Verfahren der vorübergehenden Verwendung gewesen, da sie seiner beruflichen Tätigkeit dienten. Das Abnehmen des Kennzeichens zeige lediglich eine Nichtverwendung; maßgeblich sei das Abgabenrecht, nicht das liechtensteinische Zulassungsrecht. Weitere…
…ist gestattet, sofern er im Anstellungsvertrag vorgesehen ist. Die Zollbehörden können die vorübergehende Verwendung von Beförderungsmitteln nach dieser Vorschrift bei systematischer Inanspruchnahme begrenzen." Nach Art. 561 Abs. 2 ZK-DVO sind demnach mehrere Voraussetzungen zu erfüllen, damit die Zollstelle die Einbringung eines Fahrzeuges, das nicht…
…dass es sich dabei um eine durchaus häufig praktizierte, in den erwähnten Fällen aber stets als rechtswidrig eingestufte Vorgehensweise von in der Türkei ansässigen Transportunternehmen handelte. Es genügt nach der Rechtsprechung nicht, dass ein im Verfahren der vorübergehenden Verwendung befindliches Beförderungsmittel nur für den im…
…gegen oder ohne Entgelt; b) „eigener Gebrauch": eine andere als die gewerbliche Verwendung eines Beförderungsmittels; c) „Binnenverkehr": …" Art. 558 Abs. 1 ZK-DVO lautet auszugsweise: „Artikel 558 (1) Die vorübergehende Verwendung mit vollständiger Befreiung von den Einfuhrabgaben wird für im Straßen-, Schienen- oder Luftverkehr…
…PKW im Rahmen ihrer Konsulententätigkeit besteht sogar ein Rechtsanspruch der Bf..Der vorgelegte Konsulentenvertrag vermag demnach mangels eines Weisungsverhältnisses nach dem Dafürhalten des Bundesfinanzgerichtes nicht das Vorliegen eines im gegebenen Zusammenhang maßgeblichen Angestelltenverhältnisses zu begründen. Mangels Angestelltenverhältnisses war die vorübergehende Verwendung des Beförderungsmittels gemäß Art…