…Gemäß § 26 Abs. 1 lit. a AbgEO hat der Abgabenschuldner für Amtshandlungen des Vollstreckungsverfahrens anlässlich einer Pfändung eine Pfändungsgebühr im Ausmaß von 1% vom einzubringenden Abgabenbetrag zu entrichten. Wird jedoch an Stelle einer Pfändung lediglich Bargeld abgenommen, dann nur 1% vom abgenommenen Geldbetrag. Gemäß § 26…
…den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe I. Sachverhalt Am Abgabenkonto des Beschwerdeführers bestand seit Jahren ein vollstreckbarer, aber im Exekutionsweg nicht einbringlicher Rückstand. Der letzte Zahlungseingang aus einer Forderungspfändung datiert vom 17.10.2013. Nachfolgende Exekutionsversuche blieben…
…der Beschwerdesache ***Bf***, ***Bf-Adr***, über die Beschwerde vom 16. Oktober 2024 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 9. Oktober 2024 betreffend Festsetzung von Gebühren und Auslagenersätzen des Vollstreckungsverfahrens, Steuernummer ***BfStNr***, zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. …
…Familienbeihilfe (FB) bzw. Kinderabsetzbetrag iHv € 16.559,40 zurückzuzahlen (siehe dazu Rückforderungsbescheid vom 28.05.2021). Der Bescheid wurde mit 09.06.2021 rechtswirksam zugestellt. Aufgrund des vollstreckbaren Rückstandsausweises vom 09.08.2021 (Rückforderung von Familienbeihilfe, Bescheid vom 28.05.2021, Abgabenrückstand iHv €…
…Adr***, über die Beschwerde vom 8. August 2022 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 2. August 2022 betreffend die Festsetzung von Gebühren und Auslagenersätzen des Vollstreckungsverfahrens zu Steuernummer ***BF1StNr1*** zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. II. Gegen…
…***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 3. Februar 2022 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 26. Jänner 2022 betreffend Festsetzung von Gebühren und Auslagenersätzen des Vollstreckungsverfahrens, Steuernummer ***BF1StNr1*** zu Recht erkannt: I. Der Beschwerde wird gemäß § 279 BAO Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird…
…dazu mit, dass gegen eine Einschränkung der Haftung auf die Monate Juni und Juli 2015 keine Einwände bestünden. Beweiswürdigung Die Uneinbringlichkeit der haftungsgegenständlichen Rückforderungsbeträge bei der Primärschuldnerin (P) steht fest. Wiederholte Begehungen durch einen Vollstecker führten zu keinem Ergebnis; auch eine Forderungspfändung war aussichtslos, da…
…zu StNr. X sei der Vollstrecker mit Vollstreckungsaufträgen des Finanzamtes FA vom 11.2.2019 und vom 15.2.2019 beauftragt worden, wegen in Rückstandsausweisen vom 11.2.2019 und vom 15.2.2019 bezeichneten Rückständen und wegen Gebühren und Barauslagen Vollstreckungsmaßnahmen zu ergreifen. Dem…
…Unsere Mandantin teilte uns allerdings mit, dass während ihrer Geschäftsführertätigkeit ein Vollstrecker des Finanzamtes bei ihr am Firmensitz war und eine Pfändung des Fertigteilhauses vornahm. Aufgrund der Rücksprache mit dem ehemaligen Masseverwalter KS und aus den nunmehr an unsere Kanzlei übermittelten Unterlagen des Masseverwalters ergibt…
…die Amtshandlung vom 30.01.2017 gemäß § 26 AbgEO eine Pfändungsgebühr in Höhe von € 3.742,78 (1% von € 374.278,38) und einen Barauslagenersatz in Höhe von € 10,30 fest. Die im Vollstreckungsverfahren anfallenden Gebühren und Auslagenersätze seien gemäß § 26 Abs…
…Finanzamt erlässt hinsichtlich des Devolutionsantrages einen Mängelbehebungsauftrag per Rückschein, welcher nicht behoben wurde. 20.08.2018: Es wird ein neuerlicher Mängelbehebungsauftrag erlassen. Diesmal erfolgte die Zustellung durch einen Vollstrecker in den Briefkasten. 09.09.2018: Antwort des Pfl. auf den Mängelbehebungsauftrag. Hier weist der Pfl…
…AbgEO enthalten. Gemäß § 26 Abs. 1 AbgEO hat der Abgabenschuldner für Amtshandlungen des Vollstreckungsverfahrens nachstehende Gebühren zu entrichten: a) Die Pfändungsgebühr anlässlich einer Pfändung im Ausmaß von 1% vom einzubringenden Abgabenbetrag; wird jedoch an Stelle einer Pfändung lediglich Bargeld abgenommen, dann nur 1% vom abgenommenen…
…Robert Galler, über die Beschwerde vom 29.04.2011 gegen den Bescheid der belangten Behörde FA Salzburg-Land vom 14.04.2011 betreffend Festsetzung von Gebühren und Auslagenersätzen des Vollstreckungsverfahrens zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. Gegen dieses Erkenntnis…
…Erfahrungen gemacht habe. Leider habe sich auch vom Finanzamt bisher noch niemand die genaue Sachlage ihres Falles persönlich und im Detail angesehen. Das mache ihrer Erfahrung nach dann nur der gerichtlicher Vollstrecker, dieser aber sei wiederum nicht am ursprünglichen Verlauf des Falles interessiert, sondern nur…
…Bestimmungen lauten: „§ 211 BAO: Abs.1: Abgaben gelten in nachstehend angeführten Fällen als entrichtet: a) bei Barzahlungen am Tag der Zahlung, bei Abnahme von Bargeld durch den Vollstrecker am Tag der Abnahme; b) bei Einzahlungen mit Erlagschein am Tag, der sich aus dem Tagesstempel des…
…Adr, über die Beschwerde vom 14.05.2014 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 4/5/10 vom 15.04.2014 betreffend Festsetzung von Gebühren und Auslagenersätzen des Vollstreckungsverfahrens nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 29.09.2016 in Anwesenheit des Beschwerdeführers, des Vertreters des…
…Adresse, vertreten durch V, Adresse, vom 03.03.2016 gegen den Vollstreckungsbescheid des Finanzamtes Oststeiermark vom 04.02.2016, Abgabenkontonummer 99, nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs…
…2015 setzte die belangte Behörde für die aufgrund des Rückstandsausweises vom 29. Oktober 2015 über € 48,00 eingeleiteten Amtshandlungen des Vollstreckungsverfahrens eine Pfändungsgebühr in Höhe von € 10,00 fest. In der dagegen eingebrachten Beschwerde vom 8. November 2015 brachte die Beschwerdeführerin (Bf) vor…
… 26 Abs. 1 lit. a AbgEO hat der Abgabenschuldner für Amtshandlungen des Vollstreckungsverfahrens anlässlich einer Pfändung die Pfändungsgebühr im Ausmaß von einem Prozent vom einzubringenden Abgabenbetrag zu entrichten. Gemäß Abs. 2 dieser Bestimmung ist die Pfändungsgebühr auch dann zu entrichten, wenn die Amtshandlung erfolglos verlief…
…er von einem Vollstrecker aufgesucht wurde, jedoch wäre für den Vollstrecker keinerlei Grund vorgelegen, einen fingierten Bericht zu erstellen. Im Übrigen wurde vom Bf. auch nicht behauptet, dass die im Bericht getroffenen Feststellungen unrichtig wären, womit sich die Frage stellt, woher der Vollstrecker die Informationen…