…Abs. 1 lit. c FLAG 1967 regelt, unter welchen Voraussetzungen bei Behinderungen der Grundbetrag an Familienbeihilfe gewährt werden kann. Dieser Grundbetrag steht für volljährige Kinder zu, die wegen einer vor Vollendung des 21. Lebensjahres oder während einer späteren Berufsausbildung, jedoch spätestens vor Vollendung des 25…
…Lebenshaltungskosten) an ihre volljährige Tochter nicht von den Einkünften der Beschwerdeführerin abgezogen werden. Der Beschwerdeführerin wurden ihre Unterhaltsleistungen an die Tochter im Rahmen der vom Einkommensteuergesetz bestehenden Bestimmungen gemäß § 34 Abs. 7 Z 1 durch die Familienbeihilfe, den Familienbonus Plus und dem Kinderabsetzbetrag berücksichtigt und…
…Beschwerde vom 14.03.2023 gegen den Einkommensteuerbescheid 2022 vom 02.03.2023 als unbegründet abgewiesen. In der Begründung wurde im Wesentlichen ausgeführt, für volljährige Kinder, für die keine Familienbeihilfe ausbezahlt werde, könne auch bei aufrechter Unterhaltsverpflichtung auf Grund eines Gerichtsbeschlusses kein Unterhaltsabsetzbetrag zuerkannt werden…
…betreffend den Bf). Die Unterhaltsleistungen des Bf an seine volljährige Tochter dienen der teilweisen Deckung ihrer Lebenshaltungskosten, da seine Tochter im Streitjahr noch nicht mit ihrem Studium fertig war (Protokoll des Bezirksgerichtes vom 8.11.2016). Rechtsfolgen : Unterhaltsleistungen an volljährige Kinder, für die keine Familienbeihilfe…
…1 in Verbindung mit Abs. 2 lit. d und Abs. 5 Familienlastenausgleichsgesetz 1967 (FLAG 1967) haben volljährige Kinder, deren Eltern ihnen nicht überwiegend Unterhalt leisten und die sich nicht auf Kosten der Jugendwohlfahrtspflege oder der Sozialhilfe in Heimerziehung befinden, Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn a) sie…
…der Nachweis erbracht wird, dass sie zur Deckung von Aufwendungen gewährt werden, die beim Unterhaltsberechtigten selbst Krankheitskosten darstellen würden. Ist das Kind volljährig und wird keine Familienbeihilfe bezogen, sind solche Unterhaltsleistungen dem § 34 Abs 7 Z 5 EStG 1988 (Verfassungsbestimmung) zu subsumieren. Im zweiten Punkt…
…des Finanzamtes verwies auf eine Entscheidung des UFS vom 14. April 2009, RV/1303-L/07, wonach für ein volljähriges Kind, für das keine österreichische Familienbeihilfe bezogen wird, kein Unterhaltsabsetzbetrag zusteht. Die steuerliche Vertreterin erklärte, dass der vom Finanzamt herangezogene UFS Fall nicht auf den…
…nicht zu berücksichtigen. 5. (Verfassungsbestimmung) Unterhaltsleistungen an volljährige Kinder, für die keine Familienbeihilfe ausbezahlt wird, sind außer in den Fällen und im Ausmaß der Z 4 weder im Wege eines Kinder- oder Unterhaltsabsetzbetrages noch einer außergewöhnlichen Belastung zu berücksichtigen.“ Dem Bf. ist zunächst darin beizupflichten…
…dass die vom Bf. zu leistenden Alimente an die volljährige Tochter deswegen zu zahlen waren, weil das Weiterbestehen der Unterhaltsverpflichtung auch nach Eintritt der Volljährigkeit aus der Behinderung des Kindes resultiert, vermag daher eine Behandlung der gesamten geleisteten Unterhaltszahlungen ohne Ansehung des Charakters der damit…
…Ra 2016/13/0053, ausgesprochen, dass Unterhaltszahlungen für ein behindertes volljähriges Kind ohne Weiteres zur Gänze als außergewöhnliche Belastung abziehbar seien. Er übersieht dabei, dass das Höchstgericht in Rz 24 ausdrücklich darauf hingewiesen hat, dass die VwGH-Entscheidung auf Basis der in der Amtsrevision nicht…
…Arbeitnehmerveranlagung) für das Jahr 2015 zu Recht: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Die ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art 133 Abs 4 B-VG ist nicht zulässig. Entscheidungsgründe Die Beschwerdeführerin hat einen volljährigen Sohn (idF nur kurz Sohn)…
…Adr1, gegen den Bescheid des Finanzamt FA vom 20.09.2013, betreffend Abweisung des Antrages auf erhöhte Familienbeihilfe für das Kind MR (SV.Nr. Nr-GebDat) ab Juli 2013, zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Eine (ordentliche) Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist…
…des Beschwerdeführers geleistet werde. Da es sich bei der Tochter des Beschwerdeführers um ein volljähriges Kind handle, sei die steuerliche Abzugsberechtigung der Unterhaltskosten in Form des Unterhaltsabsetzbetrages zwingend an die Auszahlung der Familienbeihilfe gekoppelt. Für die Tochter B werde keine Kinderbeihilfe ausbezahlt. Daher könnten auch…
… 2. (1) Familienlastenausgleichsgesetz (FLAG) 1967 in der im Beschwerdezeitraum geltenden Fassung (idgF): Anspruch auf Familienbeihilfe haben Personen, die im Bundesgebiet einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, a) für minderjährige Kinder, b) für volljährige Kinder, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und die…
…EStG 1988 lautet: "5. (Verfassungsbestimmung) Unterhaltsleistungen an volljährige Kinder, für die keine Familienbeihilfe ausbezahlt wird, sind außer in den Fällen und im Ausmaß der Z 4 weder im Wege eines Kinder- oder Unterhaltsabsetzbetrages noch einer außergewöhnlichen Belastung zu berücksichtigen." Nach der Verfassungsbestimmung des § 34 Abs…
…die Familienbeihilfe sowie gegebenenfalls den Kinderabsetzbetrag gemäß § 33 Abs. 3 abgegolten, und zwar auch dann, wenn nicht der Steuerpflichtige selbst, sondern sein mit ihm im gemeinsamen Haushalt lebender (Ehe)Partner (§ 106 Abs. 3) Anspruch auf diese Beträge hat. … 5. (Verfassungsbestimmung) Unterhaltsleistungen an volljährige Kinder…
…inklusive gleichzeitig ausbezahltem Kinderabsetzbetrag) ist die Berücksichtigung des Unterhaltsabsetzbetrages nicht möglich (§ 33 Abs. 4 Z 3 lit. b EStG 1988), weshalb das Finanzamt dem Bf für die Monate des Familienbeihilfenbezuges zu Recht keinen Unterhaltsabsetzbetrag zuerkannte. Die Tochter war im Beschwerdezeitraum bereits volljährig und vermittelte nach…
…einen nicht fest abgrenzbaren Teil der Allgemeinheit bestimmt sind, gelten als nicht abzugsfähig. Nicht abzugsfähig sind beispielsweise Abos von Zeitschriften und Magazinen. ad Unterhaltsabsetzbetrag/Familienbonus Plus: Es würden keine Unterhaltsleistungen an volljährige Kinder berücksichtigt, für die keine Familienbeihilfe ausbezahlt werde. In diesem Zusammenhang werde auf …
…bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Eine derartige Rechtsfrage liegt nicht vor, zumal sich sowohl die Berechnung des Sonderausgabenviertels als auch die Frage der Gewährung des Unterhaltsabsetzbetrages für volljährige Kinder, für die keine Familienbeihilfe ausbezahlt wird, aus dem klaren und unmissverständlichen Gesetzestext ergibt…
…ff). Der Tatbestand "Innehaben" ist nicht nur dann erfüllt, wenn man über eine "eigene Wohnung" verfügt. Auch eine abgeleitete Verfügungsmacht über eine Wohnung wird als ausreichend angesehen. Volljährige Kinder, die keine eigene Wohnung haben und bei ihren Eltern leben, haben dort einen sog. abgeleiteten Wohnsitz…