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BFG RV/5101767/2015Nach Vollendung des 24. Lebensjahres des Kindes vorliegende erhebliche Behinderung als Voraussetzung für einen FB-Anspruch
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis21.11.2016

… 2 Abs. 1 lit. b FLAG 1967 idgF (Anspruch auf FB für volljährige, sich in Berufsausbildung befindliche Kinder bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres) bzw. darauf verwiesen, dass sich ein derartiger Anspruch bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres u. a. dann verlängere, wenn eine erhebliche…

BFG RV/7100793/2024Schwangerschaft am Tag der Vollendung des 24. Lebensjahres lag nicht vor; Bachelorstudium und Masterstudium sind keine Einheit
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis23.09.2024

…5.1.2023, der Beschwerde vom 10.11.2023 beiliegend - 13 Schwangerschaftswoche, voraussichtlicher Geburtstermin 14.07.2023), somit nach Vollendung des 24. Lebensjahres. Der Verlängerungstatbestand des § 2 Abs 1 lit j FLAG greift im gegenständlichen Fall ebenfalls nicht, da die Tochter der Bf. kein Studium…

BFG RV/7100529/2023Grundsätzlich keine Familienbeihilfe nach Vollendung des 24. Lebensjahres
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis15.10.2023Teil 1/2

…1967) haben Personen, die im Bundesgebiet einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, Anspruch auf Familienbeihilfe für volljährige Kinder, die sich in Berufsausbildung befinden, bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres. Gemäß § 2 Abs. 1 lit. b gelten bei einem Studienwechsel die in § 17 Studienförderungsgesetz 1992…

BFG RV/7100529/2023Grundsätzlich keine Familienbeihilfe nach Vollendung des 24. Lebensjahres
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis15.10.2023Teil 2/2

…Beschwerdeverfahrens ist daher nur der Zeitraum ab November 2020. Vollendung des 24. Lebensjahres Die Tochter des Bf ***7*** ***4*** (mittlerweile verehelichte ***13***-***4***) ist im Juni 1995 geboren. Im Zeitraum ab November 2020 hatte die Tochter das 24. Lebensjahr daher bereits vollendet. Nach der gemäß …

BFG RV/7100845/2023Familienbeihilfenanspruch nach Vollendung des 24. Lebensjahres
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis29.03.2023

…Die Beschwerde wurde mittels Beschwerdevorentscheidung abgewiesen und ergänzend zu den rechtlichen Grundlagen im Rückforderungsbescheid angemerkt, dass N… die Altersgrenze mit Vollendung des 24. Lebensjahres mit ***2***2021 erreicht hat. Die Altersgrenze erhöht sich aufgrund der COVID-19-Krise um die Monate bis Semesterende =…

BFG RV/4100315/2018Gewährung der Familienbeihilfe nach Vollendung des 24. Lebensjahres
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis24.01.2019

…Lebensjahr vollendet hat, begonnen, wobei die gesetzliche Studiendauer dieses Studiums bis zum erstmöglichen Studienabschluss zehn oder mehr Semester beträgt und die gesetzliche Studiendauer dieses Studiums nicht überschritten werden darf. Lit. k: Das Kind hat vor Vollendung des 24. Lebensjahres einmalig in der Dauer von acht…

BFG RV/7102817/2018Freiwillige praktische Hilfstätigkeit vor Vollendung des 24. Lebensjahres
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis31.08.2018

…wenn sie vor Vollendung des 24. Lebensjahres einmalig in der Dauer von acht bis zwölf Monaten eine freiwillige praktische Hilfstätigkeit bei einer von einem gemeinnützigen Träger der freien Wohlfahrtspflege zugewiesenen Einsatzstelle im Inland ausgeübt haben; für Kinder, die eine in § 3 des Studienförderungsgesetzes 1992 genannte…

BFG RV/7105952/2016FB nach Vollendung des 24. Lebensjahres
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis12.12.2017

…auf Familienbeihilfe nur dann über die Vollendung des 24. Lebensjahres hinaus verlängert, wenn der Präsenz- bzw. Zivildienst abgeleistet wurde oder gerade im August 2015 abgeleistet worden wäre. Der Sohn hat seinen Wehrdienst noch nicht abgeleistet. Aus dem Bescheid des Militärkommandos Wien ist unmissverständlich zu entnehmen…

BFG RV/7101108/2016Kein Anspruch auf Familienbeihilfe nach Vollendung des 24. Lebensjahres
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis24.06.2016

…eine in § 3 des Studienförderungsgesetzes 1992 genannte Einrichtung besuchen, jedoch nur im Rahmen der in § 2 Abs. 1 lit. b vorgesehenen Studiendauer. Diese Regelung findet in Bezug auf jene Vollwaisen keine Anwendung, für die vor Vollendung des 24. Lebensjahres Familienbeihilfe nach lit. k gewährt wurde…

BFG RV/5101325/2011Familienbeihilfen-Gewährung nur bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres eines Kindes, wenn es sein Studium erst im 22. Lebensjahr beginnt.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis08.05.2015

…der Berufsausbildung, wenn die Berufsausbildung zum frühestmöglichen Zeitpunkt nach dem Ende des Präsenz- oder Zivildienstes begonnen oder fortgesetzt wird, f) (Anm.: aufgehoben durch BGBl. I Nr. 111/2010), g) für volljährige Kinder, die in dem Monat, in dem sie das 24. Lebensjahr vollenden, den Präsenz…

BFG RV/7100942/2025Abweisung eines Antrags auf Familienbeihilfe wegen Vollendung des 24. Lebensjahres
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis30.04.2025

…am ***2*** ihr 24. Lebensjahr vollendet hat, abgewiesen. In der gegen den Abweisungsbescheid erhobenen Beschwerde sowie dem in weiterer Folge gegen die abweisende BVE eingebrachten Vorlageantrag vertritt die Bf. die Auffassung, dass die Vollendung des 24. Lebensjahr erst am ***3*** bewirkt sei und ergo dessen…

BFG RV/2100444/2022Verlängerungstatbestand nach Zivildienst bei Beginn des Studiums nach Vollendung des 24. Lebensjahres
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis31.08.2023

…eine in § 3 des Studienförderungsgesetzes 1992 genannte Einrichtung besuchen, jedoch nur im Rahmen der in § 2 Abs. 1 lit. b vorgesehenen Studiendauer. Diese Regelung findet in Bezug auf jene Vollwaisen keine Anwendung, für die vor Vollendung des 24. Lebensjahres Familienbeihilfe nach lit. k gewährt wurde…

BFG RV/7100983/2022Familienbeihilfe auch bei Beginn einer weiteren Berufsausbildung nach Vollendung des 24. Lebensjahres, wenn das Kind vor Vollendung des 24. Lebensjahres den Zivildienst absolviert hat und sich bei Vollendung des 24. Lebensjahres in Berufsausbildung befunden hat
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis07.04.2022

…Berufsausbildung handelt wurde von der belangten Behörde nicht bestritten, jedoch die Rückforderung für Juni bis November damit begründet, dass diese Berufsausbildung nach Vollendung des 24. Lebensjahres begonnen worden sei. Im Vorlageantrag vom 4.3.2022 führte der Bf. u.a. folgendes aus: "Problematisch ist fallgegenständlich…

BFG RV/7103024/2015Gewährung der Ausgleichszahlung an Studenten von Ausnahmefällen abgesehen nur bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis23.06.2015

…wenn sie vor Vollendung des 24. Lebensjahres einmalig in der Dauer von acht bis zwölf Monaten eine freiwillige praktische Hilfstätigkeit bei einer von einem gemeinnützigen Träger der freien Wohlfahrtspflege zugewiesenen Einsatzstelle im Inland ausgeübt haben; für Kinder, die eine in § 3 des Studienförderungsgesetzes 1992 genannte…

BFG RV/3100398/2024Kein Anspruch auf Familienbeihilfe über das 24. Lebensjahr hinaus bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres - gemäß § 55 Abs. 19 lit. b FLAG ist § 2 Abs. 1 lit. k FLAG mit Ende 2020 ausgelaufen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis30.09.2024

…wenn sie vor Vollendung des 24. Lebensjahres einmalig in der Dauer von acht bis zwölf Monaten eine freiwillige praktische Hilfstätigkeit bei einer von einem gemeinnützigen Träger der freien Wohlfahrtspflege zugewiesenen Einsatzstelle im Inland ausgeübt haben; für Kinder, die eine in § 3 des Studienförderungsgesetzes 1992 genannte…

BFG RV/7101747/20251. Nichtvorliegen eines langen Studiums gemäß § 2 Abs. 1 lit. j FLAG 1967 bei einem Bachelor- und einem anschließenden Masterstudium 2. Liegen die Verlängerungstatbestände des § 2 Abs. 1 lit. j und des § 2 Abs. 9 FLAG 1967 nicht vor, endet der Beihilfenanspruch für ein studierendes Kind spätestens mit Vollendung des 24. Lebensjahres
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis23.03.2026

…gewöhnlichen Aufenthalt haben, für volljährige Kinder, die das 24. Lebensjahr vollendet haben, bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, bis längstens zum erstmöglichen Abschluss eines Studiums, wenn sie aa) bis zu dem Kalenderjahr, in dem sie das 19. Lebensjahr vollendet haben, dieses Studium begonnen haben, und …

BFG RV/3100027/20241. Rückforderung der Familienbeihilfe 2. Kein Antrag auf Aufhebung des § 2 Abs. 1 FLAG 1967 an den VfGH wegen Gleichheitswidrigkeit, wenn das den Anspruch begründende Kind im Herbst geboren wurde und der Anspruch mit Vollendung des 24. Lebensjahres erlischt
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis31.01.2024

…Anspruch auf Familienbeihilfe besteht für volljährige Kinder, die das 24. Lebensjahr vollendet haben bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, bis längstens zum erstmöglichen Abschluss eines Studiums, wenn sie aa) bis zu dem Kalenderjahr, in dem sie das 19. Lebensjahr vollendet haben, dieses Studium begonnen haben…

BFG RV/7102031/2019Vor Vollendung des 21. Lebensjahres eingetretene Erwerbsunfähigkeit?
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis10.05.2022Teil 3/3

…zum Gutachten vom 12.02.2019. Im weiteren Ermittlungsverfahren wurde somit keine Unschlüssigkeit bzw. Widersprüchlichkeit des Gutachtens vom 12.02.2019 aufgezeigt. Entsprechend ist von einem Eintritt der Unfähigkeit sich selbst den Unterhalt zu verschaffen ab September 2005, also nach Vollendung des 24. Lebensjahres, auszugehen…

BFG RV/7106166/2016Vor Vollendung des 21. Lebensjahres eingetretene voraussichtliche dauernde Erwerbsunfähigkeit nunmehr nachgewiesen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis03.01.2017

…eine in § 3 des Studienförderungsgesetzes 1992 genannte Einrichtung besuchen, jedoch nur im Rahmen der in § 2 Abs. 1 lit. b vorgesehenen Studiendauer. Diese Regelung findet in Bezug auf jene Vollwaisen keine Anwendung, für die vor Vollendung des 24. Lebensjahres Familienbeihilfe nach lit. k gewährt wurde…

BFG RV/7101686/2018Vor Vollendung des 25. Lebensjahres eingetretene voraussichtliche dauernde Erwerbsunfähigkeit nicht bescheinigt
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis07.08.2019Teil 2/2

…findet in Bezug auf jene Kinder keine Anwendung, für die vor Vollendung des 24. Lebensjahres Familienbeihilfe nach lit. l gewährt wurde und die nach § 12c des Zivildienstgesetzes nicht zum Antritt des ordentlichen Zivildienstes herangezogen werden, Mit dem Bundesgesetz, mit dem das Freiwilligengesetz und das Familienlastenausgleichsgesetz…