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UFSW RV/1443-W/13Vollendung des 24.Lebensjahres
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.08.2013

…geschaffen. Nach der hier interessierenden Bestimmung des § 2 Abs. 1 lit. j FLAG 1967 haben Anspruch auf Familienbeihilfe Personen, die im Bundesgebiet einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, "j) für volljährige Kinder, die das 24. Lebensjahr vollendet haben bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres…

BFG RV/5101767/2015Nach Vollendung des 24. Lebensjahres des Kindes vorliegende erhebliche Behinderung als Voraussetzung für einen FB-Anspruch
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis21.11.2016

… 2 Abs. 1 lit. b FLAG 1967 idgF (Anspruch auf FB für volljährige, sich in Berufsausbildung befindliche Kinder bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres) bzw. darauf verwiesen, dass sich ein derartiger Anspruch bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres u. a. dann verlängere, wenn eine erhebliche…

BFG RV/7100793/2024Schwangerschaft am Tag der Vollendung des 24. Lebensjahres lag nicht vor; Bachelorstudium und Masterstudium sind keine Einheit
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis23.09.2024

…5.1.2023, der Beschwerde vom 10.11.2023 beiliegend - 13 Schwangerschaftswoche, voraussichtlicher Geburtstermin 14.07.2023), somit nach Vollendung des 24. Lebensjahres. Der Verlängerungstatbestand des § 2 Abs 1 lit j FLAG greift im gegenständlichen Fall ebenfalls nicht, da die Tochter der Bf. kein Studium…

BFG RV/7100529/2023Grundsätzlich keine Familienbeihilfe nach Vollendung des 24. Lebensjahres
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis15.10.2023Teil 1/2

…1967) haben Personen, die im Bundesgebiet einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, Anspruch auf Familienbeihilfe für volljährige Kinder, die sich in Berufsausbildung befinden, bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres. Gemäß § 2 Abs. 1 lit. b gelten bei einem Studienwechsel die in § 17 Studienförderungsgesetz 1992…

BFG RV/7100529/2023Grundsätzlich keine Familienbeihilfe nach Vollendung des 24. Lebensjahres
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis15.10.2023Teil 2/2

…Beschwerdeverfahrens ist daher nur der Zeitraum ab November 2020. Vollendung des 24. Lebensjahres Die Tochter des Bf ***7*** ***4*** (mittlerweile verehelichte ***13***-***4***) ist im Juni 1995 geboren. Im Zeitraum ab November 2020 hatte die Tochter das 24. Lebensjahr daher bereits vollendet. Nach der gemäß …

BFG RV/7100845/2023Familienbeihilfenanspruch nach Vollendung des 24. Lebensjahres
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis29.03.2023

…Die Beschwerde wurde mittels Beschwerdevorentscheidung abgewiesen und ergänzend zu den rechtlichen Grundlagen im Rückforderungsbescheid angemerkt, dass N… die Altersgrenze mit Vollendung des 24. Lebensjahres mit ***2***2021 erreicht hat. Die Altersgrenze erhöht sich aufgrund der COVID-19-Krise um die Monate bis Semesterende =…

BFG RV/4100315/2018Gewährung der Familienbeihilfe nach Vollendung des 24. Lebensjahres
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis24.01.2019

…Lebensjahr vollendet hat, begonnen, wobei die gesetzliche Studiendauer dieses Studiums bis zum erstmöglichen Studienabschluss zehn oder mehr Semester beträgt und die gesetzliche Studiendauer dieses Studiums nicht überschritten werden darf. Lit. k: Das Kind hat vor Vollendung des 24. Lebensjahres einmalig in der Dauer von acht…

BFG RV/7102817/2018Freiwillige praktische Hilfstätigkeit vor Vollendung des 24. Lebensjahres
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis31.08.2018

…wenn sie vor Vollendung des 24. Lebensjahres einmalig in der Dauer von acht bis zwölf Monaten eine freiwillige praktische Hilfstätigkeit bei einer von einem gemeinnützigen Träger der freien Wohlfahrtspflege zugewiesenen Einsatzstelle im Inland ausgeübt haben; für Kinder, die eine in § 3 des Studienförderungsgesetzes 1992 genannte…

BFG RV/7105952/2016FB nach Vollendung des 24. Lebensjahres
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis12.12.2017

…auf Familienbeihilfe nur dann über die Vollendung des 24. Lebensjahres hinaus verlängert, wenn der Präsenz- bzw. Zivildienst abgeleistet wurde oder gerade im August 2015 abgeleistet worden wäre. Der Sohn hat seinen Wehrdienst noch nicht abgeleistet. Aus dem Bescheid des Militärkommandos Wien ist unmissverständlich zu entnehmen…

UFSS RV/0425-S/13Gewährung der Familienbeihilfe nach Vollendung des 24. Lebensjahres
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.09.2013

…Lebensjahr vollendet hat, begonnen, wobei die gesetzliche Studiendauer dieses Studiums bis zum erstmöglichen Studienabschluss zehn oder mehr Semester beträgt und die gesetzliche Studiendauer dieses Studiums nicht überschritten werden darf. Lit. k: Das Kind hat vor Vollendung des 24. Lebensjahres einmalig in der Dauer von acht…

UFSW RV/1981-W/13Gewährung der Familienbeihilfe nach Vollendung des 24. Lebensjahres
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.09.2013

…geschaffen. Nach der hier interessierenden Bestimmung des § 2 Abs. 1 lit. j FLAG 1967 haben Anspruch auf Familienbeihilfe Personen, die im Bundesgebiet einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, "j) für volljährige Kinder, die das 24. Lebensjahr vollendet haben bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres…

UFSW RV/2728-W/12Familienbeihilfe nach Vollendung des 24. Lebensjahres
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.01.2013

…der Berufsausbildung, wenn die Berufsausbildung zum frühestmöglichen Zeitpunkt nach dem Ende des Präsenz- oder Zivildienstes begonnen oder fortgesetzt wird, f) (Anm.: aufgehoben durch BGBl. I Nr. 111/2010) g) für volljährige Kinder, die in dem Monat, in dem sie das 24. Lebensjahr vollenden, den Präsenz…

UFSW RV/2663-W/11Familienbeihilfenanspruch nach Vollendung des 24. Lebensjahres?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.01.2013

…bis zur Vollendung ihres 25. Lebensjahres darstellt. Das Finanzamt erließ eine abweisende Berufungsvorentscheidung, welche wie folgt begründet wurde: "Aufgrund der geänderten Gesetzeslage besteht derzeit keine Grundlage für den Anspruch auf Familienbeihilfe für ihre Tochter A nach der Vollendung des 24. Lebensjahres." Daraufhin brachte der Bw…

BFG RV/7101108/2016Kein Anspruch auf Familienbeihilfe nach Vollendung des 24. Lebensjahres
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis24.06.2016

…eine in § 3 des Studienförderungsgesetzes 1992 genannte Einrichtung besuchen, jedoch nur im Rahmen der in § 2 Abs. 1 lit. b vorgesehenen Studiendauer. Diese Regelung findet in Bezug auf jene Vollwaisen keine Anwendung, für die vor Vollendung des 24. Lebensjahres Familienbeihilfe nach lit. k gewährt wurde…

BFG RV/5101325/2011Familienbeihilfen-Gewährung nur bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres eines Kindes, wenn es sein Studium erst im 22. Lebensjahr beginnt.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis08.05.2015

…der Berufsausbildung, wenn die Berufsausbildung zum frühestmöglichen Zeitpunkt nach dem Ende des Präsenz- oder Zivildienstes begonnen oder fortgesetzt wird, f) (Anm.: aufgehoben durch BGBl. I Nr. 111/2010), g) für volljährige Kinder, die in dem Monat, in dem sie das 24. Lebensjahr vollenden, den Präsenz…

UFSS RV/0216-S/12Anspruch auf Familienbeihilfe bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres; Ableistung eines freiwilligen Sozialjahres; Verlängerungstatbestand?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.06.2012

…Lebensjahr vollendet hat, begonnen haben; - die gesetzliche Studiendauer dieses Studiums beträgt bis zum erstmöglichen Studienabschluss 10 oder mehr Semester und - die gesetzliche Studiendauer dieses Studiums wird nicht überschritten. § 2 Abs. 1 lit k betrifft Kinder, wenn sie vor Vollendung des 24. Lebensjahres einmalig in der…

BFG RV/7100942/2025Abweisung eines Antrags auf Familienbeihilfe wegen Vollendung des 24. Lebensjahres
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis30.04.2025

…am ***2*** ihr 24. Lebensjahr vollendet hat, abgewiesen. In der gegen den Abweisungsbescheid erhobenen Beschwerde sowie dem in weiterer Folge gegen die abweisende BVE eingebrachten Vorlageantrag vertritt die Bf. die Auffassung, dass die Vollendung des 24. Lebensjahr erst am ***3*** bewirkt sei und ergo dessen…

BFG RV/2100444/2022Verlängerungstatbestand nach Zivildienst bei Beginn des Studiums nach Vollendung des 24. Lebensjahres
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis31.08.2023

…eine in § 3 des Studienförderungsgesetzes 1992 genannte Einrichtung besuchen, jedoch nur im Rahmen der in § 2 Abs. 1 lit. b vorgesehenen Studiendauer. Diese Regelung findet in Bezug auf jene Vollwaisen keine Anwendung, für die vor Vollendung des 24. Lebensjahres Familienbeihilfe nach lit. k gewährt wurde…

BFG RV/7100983/2022Familienbeihilfe auch bei Beginn einer weiteren Berufsausbildung nach Vollendung des 24. Lebensjahres, wenn das Kind vor Vollendung des 24. Lebensjahres den Zivildienst absolviert hat und sich bei Vollendung des 24. Lebensjahres in Berufsausbildung befunden hat
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis07.04.2022

…Berufsausbildung handelt wurde von der belangten Behörde nicht bestritten, jedoch die Rückforderung für Juni bis November damit begründet, dass diese Berufsausbildung nach Vollendung des 24. Lebensjahres begonnen worden sei. Im Vorlageantrag vom 4.3.2022 führte der Bf. u.a. folgendes aus: "Problematisch ist fallgegenständlich…

BFG RV/7103024/2015Gewährung der Ausgleichszahlung an Studenten von Ausnahmefällen abgesehen nur bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis23.06.2015

…wenn sie vor Vollendung des 24. Lebensjahres einmalig in der Dauer von acht bis zwölf Monaten eine freiwillige praktische Hilfstätigkeit bei einer von einem gemeinnützigen Träger der freien Wohlfahrtspflege zugewiesenen Einsatzstelle im Inland ausgeübt haben; für Kinder, die eine in § 3 des Studienförderungsgesetzes 1992 genannte…