Die Mitarbeiter der Primärschuldnerin haben auf dem Verzollungsdokument, Blatt 8, nur diejenigen Waren eingetragen, welche sich aus den Rechnungen ergeben haben. Wenn in den Zollanmeldungen andere Waren erklärt wurden, so ist auf Folgendes zu verweisen. Eine der Voraussetzungen zur Überführung von Waren in den zoll…
…2011 fristgerecht die als Beschwerde zu wertende Berufung mit dem Hinweis, die verfahrensgegenständlichen Waren seien in Indien verzollt und dort die Abgaben entrichtet worden. Beigelegt wurde ein indisches Verzollungsdokument in englischer Sprache, in welcher die Rechnungsnummer x3 , nicht hingegen die maßgeblichen Rechnungsnummern x1 und x2 …
…Zustellung bzw. Ablieferung der Waren an die Firma ***F*** Sarl vorhanden. Diese Zustellnachweise bzw. Übernahmenachweise haben sich in Form von Stempeln und Bestätigungen auf dem Verzollungsdokument befunden. Der damalige Prüfer hat lediglich noch verlangt, dass zusätzlich auf den CMR-Frachtbriefen Übernahmebestätigungen aufscheinen sollten, welche von…
…könne er ausschließen. Er habe im Juni 2010 eine Anfrage an den bundesweiten Fachbereich für Umsatzsteuer gerichtet, ob eine Übernahmebestätigung auf dem Verzollungsdokument als Nachweis für die Unmittelbarkeit der innergemeinschaftlichen Lieferung anerkannt werden könne. Dies sei vom Fachbereich verneint worden. Seiner Erinnerung nach habe er…
…bezüglich der bezahlten EUSt einen Rückersatzanspruch gegenüber ihrem Auftraggeber. Sei der Auftraggeber des Speditionsunternehmers grundsätzlich zum Vorsteuerabzug berechtigt, dürfe der Auftraggeber die EUSt als Vorsteuer abziehen, wenn er die Verzollungsdokumente (iSd Art. 178 lit. e MwStSysRL) besitze. Dem Grundsatz der Neutralität der Mehrwertsteuer werde daher…
…Verhandlung. Mit Begleitschreiben vom 20.10.2022 übermittelte die Beschwerdeführerin dem Bundesfinanzgericht folgende Unterlagen: Aufstellung der Bestellungen/Lieferungen betreffend "M***" (2***) und "K***" (1***), Bestellungen der Beschwerdeführerin bei "M***" und "K***", Auftragsbestätigungen an die Beschwerdeführerin, Kontrolle der Auftragsbestätigungen, Verzollungsdokumente, Rechnungen, Packlisten, Bill of ladings, Ursprungszeugnisse…
…der beiliegenden Lieferungen angezeigt. Der Transport wurde jeweils vom steuerlich Verantwortlichen selbst, Herrn ***Bf1*** mit der Steuernummer ***BF1StNr1***, wohnhaft in ***BF1-Adr2*** durchgeführt. Wir ersuchen um die nachträgliche Zusendung der Verzollungsdokumente bzw. um Nachverzollung." Beigelegt waren die Rechnungen Nr. 32.645 vom 28. Oktober 2013…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Ri in der Beschwerdesache Bf., über die Beschwerde vom 13.09.2013 gegen den Bescheid der belangten Behörde Zollamt Wien vom 21.08.2013, 13AT100900IPI0AKV0 betreffend Eingangsabgaben zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird gemäß § 279…
Bahnhofplatz 7 4020 Linz www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter AB in der Beschwerdesache BC, gegen den Bescheid des ZA Feldkirch Wolfurt vom 6. Dezember 2010, Zl. 920000/90377/06/2010, betreffend die Vorschreibung von…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. in den Beschwerdesachen Bf1 (Erstbeschwerdeführer), Adr1 und Bfin2 (Zweitbeschwerdeführerin), Adr2, letztere vertreten durch V., Rechtsanwälte, Adr3, über die Beschwerden vom 9. November 2015 gegen den Bescheid des Zollamtes Feldkirch Wolfurt vom 5. Oktober 2015…
Hintere Zollamtsstraße 2b 1030 Wien www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK! Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr.S. in der Beschwerdesache Bf., Adr. gegen den Bescheid (Berufungsvorentscheidung) des Zollamtes Wien vom 2.12.2013, Zl. 100000/49406/2013, betreffend Eingangsabgaben…
Dr.-Herrmann-Gasse 3 9020 Klagenfurt am Wörthersee www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK! Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Alfred Klaming in der Beschwerdesache Bf., vertreten durch Dr. Otmar Wacek, Nonntaler Hauptstr. 1a, 5020 Salzburg gegen den Bescheid des…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Ri über die Beschwerde der Bfin, Adr, vertreten durch Rechtsanwalt V., Adr1, gegen den Bescheid des Zollamtes Z. vom 20. Februar 2013, Zahl xxxxxx/nnnnn/2012, betreffend Eingangsabgaben und Abgabenerhöhung, nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung…
ln den vier, unter Punkt 2.4 vom Zollamt Z. in seiner Stellungnahme vom 24.10.2014 angeführten Fällen wurden tatsächlich nicht Parfum-Waren, die von der Firma X-AG an die Firma Y. und von dieser an die E. , **** , verkauft wurden, angemeldet, sondern jeweils…
Zusammenfassend ist somit festzustellen, dass nach der Aktenlage und insbesondere durch die Ermittlungen und Erhebungen des Zollamtes im Ungarnkomplex und Italienkomplex sowie durch die rechtskräftigen Straf- und Abgabenverfahren von einer Fälschung auch der in den 130 gegenständlichen Zollabfertigungen relevanten Fakturen auszugehen ist. Das BFG erachtet…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache Bf., vertreten durch Verlassenschaftskuratorin Mag. Margit Winkler, Weimarer Straße 5, 1180 Wien, über die Beschwerde vom 28. September 2015 gegen den Bescheid des Zollamtes St. Pölten Krems Wiener Neustadt vom 15…
Die Vorschreibung der Abgabenerhöhung für den Säumniszeitraum 15. Jänner 2013 bis 14. Februar 2013 ist somit wegen der erst am 28. Jänner 2013 vorgenommenen nachträglichen buchmäßigen Erfassung aus Gründen erfolgt, die nicht von der Beschwerdeführerin zu vertreten sind. Ein solche Vorschreibung ist im Sinn des…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. in der Beschwerdesache Bf., über die Beschwerde vom 14.02.2013 gegen den Bescheid der belangten Behörde Zollamt Eisenstadt Flughafen Wien vom 07.02.2013, CRN xxx, betreffend Festsetzung der Eingangsabgabenschuld gem. Art. 201…
Das BFG hat im Rechtebehelfsverfahren zur erwähnten Zahl des Zollamtes mit rechtskräftigem Erkenntnis vom 4. November 2016, GZ. RV/a1/2015, entschieden. Auf das Erkenntnis darf verwiesen werden. 15.) Zusammenfassung: Zusammenfassend ist somit festzustellen, dass nach der Aktenlage und insbesondere durch die Ermittlungen und Erhebungen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter RR in der Beschwerdesache Bf., gegen den Bescheid des Zollamtes Wien vom 02.10.2009, betreffend Geltendmachung einer Einfuhrzollschuld nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Eine Revision…