…4 lit. b BAO iVm. § 230 Abs. 3 BAO nur zeitgerechte Ansuchen um Zahlungserleichterungen die Verwirkung von Säumniszuschlägen verhindern könnten. Zeitgerecht im Sinne des § 230 Abs. 3 BAO sei ein solches Ansuchen dann, wenn es vor Ablauf der für die Entrichtung der Abgabe zur Verfügung…
…§ 217 Abs. 4 lit. b iVm 230 Abs. 3 BAO verhindern zeitgerechte Ansuchen um Zahlungserleichterungen die Verwirkung von Säumniszuschlägen. Zeitgerecht (iSd § 230 Abs. 3 BAO) ist ein solches Ansuchen, wenn es vor Ablauf der für die Entrichtung der Abgabe zur Verfügung stehenden Frist (zB spätestens…
… 217 Abs. 4 lit. b BAO iVm § 230 Abs. 3 BAO verhindern zeitgerechte Ansuchen um Zahlungserleichterungen die Verwirkung von Säumniszuschlägen. Zeitgerecht ist ein solches Ansuchen im Sinne des § 230 Abs. 3 BAO, wenn es vor Ablauf der für die Entrichtung der Abgabe zur Verfügung stehenden…
…auf andere Umstände, wie etwa die Beendigung bzw. Einschränkung des Unterhalts wegen Wiederverehelichung, Verwirkung oder Eintritt der Anwendungsvoraussetzungen der clausula rebus sic stantibus, ab. Im gegenständlichen Fall sei keine allgemein gehaltene Umstandsklausel in den Notariatsakt aufgenommen und es sei nicht festgelegt worden, dass der Unterhaltsanspruch…
…eingebrachte Stundungsansuchen gemäß § 230 Abs. 3 BAO einbringungshemmend und verhinderte damit gemäß § 217 Abs. 4 lit. b BAO (vorerst) die Verwirkung von Säumniszuschlägen für die vorgeschriebenen Gebühren und die Gesellschaftsteuer. Die einbringungshemmende (§ 230 Abs. 3 BAO) sowie säumniszuschlagsverhindernde Wirkung (§ 217 Abs. 4 lit. b BAO)…
…des dritten Säumniszuschlages Glücksspielabgabe 2/2013 (24. RV/7103036/2013) Der dritte Säumniszuschlag ist verwirkt, soweit eine Abgabe nicht spätestens drei Monate nach Verwirkung des zweiten Säumniszuschlages entrichtet wird. Dies gilt unabhängig vom Zeitpunkt der bescheidmäßigen Festsetzung des zweiten Säumniszuschlages ( Ritz, Säumniszuschläge gemäß § 217 BAO…
…Wechsel von Wien nach Graz sei aber schleichend über einen längeren Zeitraum erfolgt und nütze die Tochter die Wohnung ***Top*** des Zinshauses weiterhin unverändert und regelmäßig. Außerdem müsse nach der Rechtsprechung zum Mietrecht ein Kündigungsgrund nach Kenntniserlangung ohne Verzug bei sonstiger Verwirkung geltend gemacht werden…
…der Säumniszuschläge unter rückwirkender Berücksichtigung des Herabsetzungsbetrages zu erfolgen; dies gilt sinngemäß a) für bei Veranlagung durch Anrechnung von Vorauszahlungen entstehende Gutschriften ... Eine Herabsetzung der für die Verwirkung des Säumniszuschlags maßgebenden Abgabenschuldigkeit ist nachträglich, wenn sie nach Verwirkung des Säumniszuschlags erfolgt. In Betracht kommen Änderungen (…
…5.4.2018, RV/2101095/2017; 28.3.2019, RV/4100092/2019). Die Verwirkung von Säumniszuschlägen setzt kein Verschulden des Abgabepflichtigen voraus (zB VwGH 25.5.2005, 2003/17/0256; 26.7.2011, 2009/17/0125). Im konkreten Fall bringt die Bf vor, sie habe…
… 217 BAO aus, dass die Körperschaftsteuer 10-12/2023 nicht spätestens 3 Monate nach Verwirkung des zweiten Säumniszuschlages entrichtet worden sei, weshalb ein dritter Säumniszuschlag in der Höhe von € 101,04 festgesetzt worden sei. Die Entrichtung gegenständlichen Säumniszuschlages habe nach Maßgabe der Bestimmungen der…
…Eine rechtzeitig eingebrachte Beschwerde gegen den zugrundeliegenden Einkommensteuervorauszahlungsbescheid 2023 in Verbindung mit einem Aussetzungsantrag gemäß § 212a Bundesabgabenordnung hätte eine Hemmung der Einbringung bewirkt und die Verwirkung eines Säumniszuschlages aufhalten können. In Ermangelung einer Beschwerde und eines rechtzeitigen Aussetzungsantrags sei im gegenständlichen Fall jedoch mit ungenutzten…
…2004, 98/14/0146). Die Gründe, die zum Zahlungsverzug geführt hätten, seien grundsätzlich unbeachtlich, insbesondere setze die Verwirkung von Säumniszuschlägen kein Verschulden des Abgabepflichtigen voraus (z.B. VwGH 4.8.2005, 2001/17/0158). Kein grobes Verschulden iSd § 217 Abs. 7 BAO liege vor, wenn…
…2004, 98/14/0146). Die Gründe, die zum Zahlungsverzug geführt hätten, seien grundsätzlich unbeachtlich, insbesondere setze die Verwirkung von Säumniszuschlägen kein Verschulden des Abgabepflichtigen voraus (z.B. VwGH 4.8.2005, 2001/17/0158). Kein grobes Verschulden iSd § 217 Abs. 7 BAO liege vor, wenn…
…217 Abs. 8 der Bundesabgabenordnung (BAO) hat im Fall der nachträglichen Herabsetzung der Abgabenschuld die Berechnung der Säumniszuschläge unter rückwirkender Berücksichtigung des Herabsetzungsbetrages zu erfolgen. Eine Herabsetzung der für die Verwirkung des Säumniszuschlags maßgebenden Abgabenschuldigkeit ist nachträglich, wenn sie nach Verwirkung des Säumniszuschlags erfolgt. In…
…nehme. Mit Beschwerdevorentscheidung vom 4. April 2023 wies die belangte Behörde die Beschwerde als unbegründet ab. In der Begründung wird ausgeführt, dass die Verwirkung eines Säumniszuschlages kein Verschulden des Abgabepflichtigen voraussetze. Daher seien auch die Gründe, die zum Zahlungsverzug geführt haben, grundsätzlich unbeachtlich. Mit Eingabe…
…oder 6 BAO gehemmt ist. Nach § 217 Abs. 4 BAO iVm § 230 Abs. 3 BAO verhindern zeitgerechte Ansuchen um Zahlungserleichterungen die Verwirkung von Säumniszuschlägen. Zeitgerecht ist ein solches Ansuchen im Sinne des § 230 Abs. 3 BAO, wenn es vor Ablauf der für die Entrichtung der…
… 217 Abs. 4 lit. b in Verbindung mit § 230 Abs. 3 BAO verhindern zeitgerechte Ansuchen um Zahlungserleichterungen die Verwirkung von Säumniszuschlägen. Zeitgerecht (im Sinne des § 230 Abs. 3 BAO) ist ein solches Ansuchen, wenn es vor Ablauf der für die Entrichtung der Abgabe zur Verfügung…
…Abgabenschuld" im Sinne des Abs. 8 ist jene Abgabe gemeint, deren Nichtentrichtung oder verspätete Entrichtung zur Verwirkung des Säumniszuschlages geführt hat. Eine nachträgliche Herabsetzung kann sich z.B. durch eine Beschwerdevorentscheidung oder durch eine Beschwerdeentscheidung des Bundesfinanzgerichtes ergeben. Die Abgabenbehörde bzw. das Gericht haben im…
… 217 Abs. 4 lit. b BAO iVm § 230 Abs. 3 BAO verhindern zeitgerechte Ansuchen um Zahlungserleichterungen die Verwirkung von Säumniszuschlägen. Zeitgerecht ist ein solches Ansuchen im Sinne des § 230 Abs. 3 BAO, wenn es vor Ablauf der für die Entrichtung der Abgabe zur Verfügung stehenden…
…Die Gründe, die zum Zahlungsverzug geführt haben, sind dabei grundsätzlich unbeachtlich (VwGH 26.05.1999, 99/13/0054). Die Verwirkung von Säumniszuschlägen setzt auch kein Verschulden des Abgabepflichtigen voraus (vgl. VwGH 20.07.2011, 2009/17/0132; 14.12.2011, 2009/17/0125). Nach der…