…aufgebraucht wurden. Übergangsverlust - Verteilung auf sieben Jahre bzw. Hälftesteuersatz § 4 Abs. 10 EStG 1988 lautet auszugsweise: "Beim Wechsel der Gewinnermittlungsart gilt folgendes: 1. […] Ergeben die Zu- und Abschläge einen Überschuss (Übergangsgewinn), so ist dieser beim Gewinn des ersten Gewinnermittlungszeitraumes nach dem Wechsel zu berücksichtigen…
…17.12.2014, 2012/13/0126). Daher erweist sich das Beschwerdebegehren auf Berücksichtigung des Übergangsverlustes zur Gänze als berechtigt. Eine Verteilung des Übergangsverlustes auf sieben Jahre hat zu unterbleiben. Zulässigkeit einer Revision Gegen ein Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes ist die Revision zulässig, wenn sie von…
…letzten Gewinnermittlungszeitraumes vor Veräußerung oder Aufgabe zu berücksichtigen. 2. Darüber hinaus ist durch Zu- oder Abschläge und durch entsprechende Bilanzansätze sicherzustellen, daß sonstige Änderungen der Gewinnermittlungsgrundsätze (zB hinsichtlich der unternehmensrechtlichen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung beim Übergang von der Gewinnermittlung gemäß § 4 Abs. 1 oder 3 auf…
…abgegolten werden. (2) Aufwendungen für - nicht regelmäßig jährlich anfallende Instandhaltungsarbeiten, - Absetzungen für außergewöhnliche technische oder wirtschaftliche Abnutzung und damit zusammenhängende Aufwendungen sowie - außergewöhnliche Aufwendungen, die keine Instandhaltungs-, Instandsetzungs- oder Herstellungsaufwendungen sind, sind über Antrag gleichmäßig auf fünfzehn Jahre zu verteilen. Bei Gebäuden, die Wohnzwecken dienen…
…Anm.: Abs. 2 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 144/2001) (3) Gegenstand der Feststellung gemäß Abs. 1 ist auch die Verteilung des festgestellten Betrages auf die Teilhaber. (4) Die Vorschriften des Abs. 1 finden keine Anwendung, wenn a) das unbewegliche Vermögen (Abs. 1 lit. a…
…letzten Gewinnermittlungszeitraumes vor Veräußerung oder Aufgabe zu berücksichtigen. 2. Darüber hinaus ist durch Zu- oder Abschläge und durch entsprechende Bilanzansätze sicherzustellen, dass sonstige Änderungen der Gewinnermittlungsgrundsätze (zB hinsichtlich der unternehmensrechtlichen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung beim Übergang von der Gewinnermittlung gemäß § 4 Abs. 1 oder 3 auf…
…letzten Gewinnermittlungszeitraumes vor Veräußerung oder Aufgabe zu berücksichtigen. 2. Darüber hinaus ist durch Zu- oder Abschläge und durch entsprechende Bilanzansätze sicherzustellen, daß sonstige Änderungen der Gewinnermittlungsgrundsätze (zB hinsichtlich der unternehmensrechtlichen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung beim Übergang von der Gewinnermittlung gemäß § 4 Abs. 1 oder 3 auf…
…letzten Gewinnermittlungszeitraumes vor Veräußerung oder Aufgabe zu berücksichtigen. 2. Darüber hinaus ist durch Zu- oder Abschläge und durch entsprechende Bilanzansätze sicherzustellen, daß sonstige Änderungen der Gewinnermittlungsgrundsätze (zB hinsichtlich der unternehmensrechtlichen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung beim Übergang von der Gewinnermittlung gemäß § 4 Abs. 1 oder 3 auf…
…von 33.906,40 Euro erzielt habe, der auf sieben Jahre zu verteilen sei. Das Finanzamt folgte dem Prüfer und erließ - nach Wiederaufnahme der Verfahren - den Feststellungen entsprechende Einkommensteuerbescheide für die Jahre 2004 und 2005. Einer Berufung des Bf. gegen den Einkommensteuerbescheid 2004 gab das…
…Einkünfte, […], gleichmäßig verteilt auf drei Jahre anzusetzen: 1. Veräußerungsgewinne iSd § 24, wenn seit der Eröffnung oder dem letzten entgeltlichen Erwerbsvorgang sieben Jahre verstrichen sind. […] (5) Außerordentliche Einkünfte sind Veräußerungs- und Übergangsgewinne, wenn die Betriebsveräußerung oder -aufgabe aus folgenden Gründen erfolgt: […] 3. Der…
…Außenprüfer hatte die Jahresergebnisse 2004 - 2007 hinsichtlich der Wertansätze Einnahmen und Ausgaben auf Richtigkeit überprüft und insoweit nicht korrigiert. Erst im Prüfungsverlauf wurde dem FA bekannt, - dass bis 2007 einige wenige (sieben) Fahrzeuge für den Aufbau eines repräsentativen Warenlagers ebenso im Wege des Internet angekauft…
…müsste die Verteilung auf drei Jahre auch bei geringen Beträgen möglich sei. Dies widerspricht jedoch dem Sinn der Gesetzesbestimmung, dass die Begünstigung nur bei einer "erheblichen Zusammenballung von Einkünften" zum Tragen kommen soll. Das Abstellen auf sieben volle Jahresbeträge entspricht daher dem Willen des Gesetzgebers…
…der Streckung (bzw. Verteilung) auf sieben Jahre ergibt bzw. ergeben würde. Und ein solcher Verlust geht nach Maßgabe des § 35 UmgrStG (und ebenso nach dem hier anzuwendenden sinngleichen § 4 UmgrStG) auf die übernehmende Gesellschaft über. Lediglich weil die ebenfalls geltende Bestimmung, wonach eine Geltendmachung ab…
…Berufung vom 22. Februar 2012 gegen den Körperschaftsteuerbescheid für das Jahr 2009 beantragte die Bf die Anerkennung des endgültigen Vermögensverlustes der Beteiligung an der Y AG in Höhe von 2.500.000 Euro (mit Verteilung auf sieben Jahre) im Jahr 2009. Sie verwies auf § 10…
…nach innerstaatlichen Rechtsvorschriften durchgeführt. Dies beinhaltet auch die Anwendung der Steuerbefreiung des § 10 Abs. 1 KStG sowie die Verteilung der Teilwertabschreibung auf sieben Jahre gem.§ 12 Abs. 3 Z 2 KStG. Wir halten fest, dass es sich bei den nicht anerkannten Beträgen nicht um Verluste…
…die Gewinnermittlung nach innerstaatlichen Rechtsvorschriften durchgeführt. Dies beinhaltet auch die Anwendung der Steuerbefreiung des § 10 Abs. 1 KStG sowie die Verteilung der Teilwertabschreibung auf sieben Jahre gem.§ 12 Abs. 3 Z 2 KStG. Wir halten fest, dass es sich bei den nicht anerkannten Beträgen nicht…
…Entschädigung gewährt wird, muss gemäß § 37 Abs. 2 Z 2 EStG mindestens sieben Jahre betragen. 2. Der Beschwerdeführer hat einen Antrag auf Verteilung der ausgezahlten Pensionsabfindung auf drei Jahre gestellt. 3. In weiterer Folge soll gezeigt werden, dass auch die anderen Voraussetzungen, sowohl die Voraussetzung…
…2009 erfolgte zugunsten der Beschwerdeführerin. Bezogen auf den Wiederaufnahmegrund wird eine Teilwertabschreibung von 467.500,00 € nicht anerkannt, woraus durch die Verteilung auf sieben Jahre in diesem Jahr ein Erhöhung des steuerlichen Gewinnes um 66.786,00 € resultiert. Aufgrund anderer Feststellungen ergibt sich…
…der Veranlagung für das Kalenderjahr 2004 auf Fehler anzuwenden ist, die Zeiträume ab 2003 betreffen. Vom Bf. wurde die (unberechtigte) Teilwertabschreibung bereits im verjährten Abgabenjahr 2007 vorgenommen und erstreckt sich diese Maßnahme wegen ihrer Verteilung auf sieben Jahre auch auf die noch nicht verjährten Abgabenjahre…
…ist, gleichmäßig verteilt auf drei Jahre anzusetzen: Entschädigungen im Sinne des § 32 Abs 1 Z 1 EStG 1988, wenn überdies im Falle der lit. a oder b der Zeitraum, für den die Entschädigungen gewährt werden, mindestens sieben Jahre beträgt. Diese Begünstigung steht also zu, wenn…