…Bundesfinanzgericht möge gem. § 160 FinStrG eine mündliche Verhandlung durchführen. b) Das Bundesfinanzgericht möge der Beschwerde stattgeben und das angefochtene Erkenntnis aufheben. **** Mit Schreiben der Vorsitzenden vom 5.3.2020 an den Vertreter des belangten Verbandes wurde dieser ersucht, seine Vertretungsbefugnis zu belegen, dies mit dem…
…gegen Verbände die Bestimmungen über das verwaltungsbehördliche Finanzstrafverfahren, soweit sie nicht ausschließlich auf natürliche Personen anwendbar sind, mit folgender Maßgabe: 1. Der Verband hat in dem gegen ihn und auch in dem gegen den beschuldigten Entscheidungsträger oder Mitarbeiter geführten Verfahren die Rechte eines Beschuldigten (belangter…
…Verhandlung oder bis zur Abgabe der Erklärung, auf die Durchführung einer solchen zu verzichten, zu stellen (§ 58 Abs. 2 lit. b FinStrG). Ablehnung von befangenen Organen Gemäß § 73 FinStrG hat der Vertreter/Verteidiger des belangten Verbandes das Recht, am Verfahren beteiligte Organe der Finanzstrafbehörde mit…
…Verteidigerin und des Amtsbeauftragten Mag. Dr. Wolfgang Pagitsch, jedoch in teilweiser Abwesenheit (am 2. Dezember 2019) der Beschuldigten und eines handelsrechtlichen Vertreters des belangten Verbandes bzw. ihrer Rechtsnachfolgerin D-GmbH, FNd, sowie im Beisein der Schriftführerin Sabine Hasenöhrl am 31. Jänner 2017 und am 2…
…Fällig entrichtet und dadurch Finanzordnungswidrigkeiten nach § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG begangen hatte, und mit einer Verbandsgeldbuße von € 3.400,00 belegt worden; die Geldbuße wurde in Raten in der Zeit vom 17. Jänner 2012 bis 30. Juli 2013 entrichtet (Abfrage Strafkonto yyyy3…
…allfällige Kosten eines Strafvollzuges zu tragen, welche gegebenenfalls mit gesondertem Bescheid der Finanzstrafbehörde festgesetzt werden würden. 2. Die B-GmbH, FNb , ist als belangter Verband für die in Pkt. 1. beschriebenen Finanzordnungswidrigkeiten nach § 49 Abs. 1 lit . a FinStrG ihres Entscheidungsträgers A gemäß § 3 Verbandsverantwortlichkeitsgesetz …
…Verteidigerin und des Amtsbeauftragten Mag. Dr. Wolfgang Pagitsch, jedoch in teilweiser Abwesenheit (am 2. Dezember 2019) der Beschuldigten und eines handelsrechtlichen Vertreters des belangten Verbandes bzw. ihrer Rechtsnachfolgerin D-GmbH, FNd, sowie im Beisein der Schriftführerin Sabine Hasenöhrl am 31. Jänner 2017 und am 2…
…etwa bei erforderlicher Verfahrenseinstellung, nicht stattfindet, obliegt die Entscheidungsfindung dem Senatsvorsitzenden. Dies gilt auch für den Fall, in welchem sich das Bundesfinanzgericht aus Anlass einer Beschwerde überzeugt, dass zum Nachteil eines anderen Beschuldigten bzw. belangten Verbandes (vgl. § 56 Abs. 5 Z. 1 FinStrG) oder Nebenbeteiligten…
…136 Abs. 1 FinStrG eingestellt. IV. Die darüber hinausreichende Beschwerde des belangten Verbandes bezüglich des ihn betreffenden Teiles des Spruchsenatserkenntnisses wird als unbegründet abgewiesen. V. Gegen diese Entscheidung ist eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG…
…etwa bei erforderlicher Verfahrenseinstellung, nicht stattfindet, obliegt die Entscheidungsfindung dem Senatsvorsitzenden. Dies gilt auch für den Fall, in welchem sich das Bundesfinanzgericht aus Anlass einer Beschwerde überzeugt, dass zum Nachteil eines anderen Beschuldigten bzw. belangten Verbandes (vgl. § 56 Abs. 5 Z. 1 FinStrG) oder Nebenbeteiligten…
…Verteidigerin und des Amtsbeauftragten Mag. Dr. Wolfgang Pagitsch, jedoch in teilweiser Abwesenheit (am 2. Dezember 2019) der Beschuldigten und eines handelsrechtlichen Vertreters des belangten Verbandes bzw. ihrer Rechtsnachfolgerin D-GmbH, FNd, sowie im Beisein der Schriftführerin Sabine Hasenöhrl am 31. Jänner 2017 und am 2…
…Bereich Finanzstrafsachen als Organ des Amtes für Betrugsbekämpfung Bereich Finanzstrafsachen Team 2 als Finanzstrafbehörde vom 27. April 2023, SpS-2, nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 7. Mai 2024 in Anwesenheit des Beschuldigten, auch als Vertreter des belangten Verbandes, deren Verteidiger Rechtsanwalt **V1**, der **AB1**…
…allfällige Kosten eines Strafvollzuges zu tragen, welche gegebenenfalls mit gesondertem Bescheid der Finanzstrafbehörde festgesetzt werden würden. 2. Die B-GmbH, FNb, ist als belangter Verband für die in Pkt. 1. beschriebenen Finanzordnungswidrigkeiten nach § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG ihres Entscheidungsträgers A gemäß § 3 Verbandsverantwortlichkeitsgesetz …
…eingestellt (wovon überdies der Verdächtige durch eine förmliche Verständigung des belangten Verbandes erfahren hat), kann dieses Finanzstrafverfahren nur unter den Voraussetzungen des § 165 FinStrG mittels Wiederaufnahme fortgesetzt werden bzw. darf nur unter diesen Voraussetzungen ein finanzstrafbehördliches Untersuchungsverfahren eingeleitet werden. Eine solche förmliche Wiederaufnahme des beendet…
… 3 Abs. 1 und 2 des Verbandsverantwortlichkeitsgesetzes (VbVG) für die unter Pkt. 1 dargestellten Finanzstrafteten des Beschuldigten verantwortlich ist, weshalb über sie eine Geldbuße von € 4.500,00 verhängt wurde. Zusätzlich wurden dem Beschuldigten und dem belangten Verband eröffnet, dass ihnen der Ersatz pauschaler…
…17/12, 1010 Wien, wegen der Maßnahmenbeschwerde des Beschuldigten und des belangten Verbandes vom 16.8.2023 beschlossen: Die Maßnahmenbeschwerden des Bf. 1 und der Bf. 2 werden als unzulässig eingebracht zurückgewiesen. Eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes…
…Beschuldigten (Verdächtigen) oder einem belangten Verband (einem Verband, welche einer finanzstrafrechtlichen Verantwortlichkeit verdächtig ist) in jeder Lage des Verfahrens und auch nach dessen Abschluss die Einsicht und Abschriftnahme der Akten oder Aktenteile zu gestatten ist, deren Kenntnis zur Geltendmachung oder Verteidigung ihrer finanzstrafrechtlichen oder abgabenrechtlichen…
…des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde des belangten Verbandes vom 5. Jänner 2017 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Wien 9/18/19 Klosterneuburg als Finanzstrafbehörde vom 02.12.2016, Strafnummer SN 0***, betreffend Zurückweisung eines Einspruches gegen die Strafverfügung vom 25.10.2016…
…der im oben dargestellten Einleitungsbescheid angeführten Finanzvergehen schuldig erkannt und eine Verbandgeldbuße von € 4.800,00 verhängt. Die Kosten des Verfahrens wurden mit € 480,00 bestimmt. Gegen dieses Erkenntnis richtet sich die hier gegenständliche form- und fristgerechte Beschwerde des belangten Verbandes vom 2…
…einem derartig großen Unternehmen naturgemäß sehr hoch, sodass er typischerweise nicht viel Zeit für Einzelfallentscheidungen aufwenden kann, weshalb vereinzelte Fehler durchaus nicht ungewöhnlich erscheinen. Dafür, dass es sich - wie vom Beschuldigten behauptet - um einzelne Versehen handelt, spricht zudem, dass Abfuhrdifferenzen zu Lasten des belangten Verbandes…