…133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe In den Jahren 2008 und 2009 erzielte der Beschwerdeführer (Bf.) Einkünfte aus Gewerbebetrieb für die Montage und das Verspachteln von Gipskartontrennwände. Mit Berichtigungsbescheid vom 18. Jänner 2011 betreffend Einkommensteuer für das Jahr 2008 erkannte das…
…4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Der Beschwerdeführer (Bf.) hatte im Streitjahr die freien Gewerbe „Verspachteln von Ständerwänden zur Beseitigung von Unebenheiten und Stößen“ sowie „Abdichten von Fenstern und Türen unter Ausschluss jeder an einen Befähigungsnachweis gebundenen Tätigkeit“ angemeldet. Anlässlich einer Befragung durch…
…Material fertiggestellt; 200,00 m2 Parket inkl. Stiegen; Spachtel und Malerarbeiten; Gehsteig aufgraben und erneuern" AR 2013-154: "Regiearbeiten inkl. Material; Garage und Technikraum verspachteln und dämmen; Kamine versetzen; Pauschalerbeiten Parkettboden verlegen; Fliesenlegen - Stiegenhaus" AR 2013-156: "Regiearbeiten inkl. Material; Restliche Fassade Dö***** Ha*****; Vorbereitung…
…Wärmedämmung, Trockenbau". Der durch die Finanzpolizei eingeholten Abfrage aus dem Gewerbeinformationssystem Austria (GISA) zur Folge verfügt die ***Rechnungsausstellerin-R*** seit 14.02.2017 lediglich über eine aufrechte Gewerbeberechtigung für das freie Gewerbe "Verspachteln von bereits montierten Gipskartonplatten", wobei als Gewerbestandort noch der zwischenzeitige - sohin nicht…
…S. 2). Geschäftszweig der Beschwerdeführerin ist laut Firmenbuch "Bauunternehmen", erbracht werden im Trockenbau die Leistungen "Verspachteln und Gipskarton" (siehe die Niederschrift vom 21.06.2017). In den Streitjahren hat die Beschwerdeführerin für rund zehn Auftraggeber Leistungen erbracht (siehe die Niederschrift vom 21.06.2017, S…
…dass sie nicht mehr in dem Bereich arbeiteten, weil die Angebote nur mehr unter 20 € lägen. Ihre Standardleistungen seien "Verspachteln und Gipskarton". Hier betrage der Normalpreis pro m2 eben 42 € mit Material, für das Herrichten für das Malen gebe es 17 € (Seite…
…der Fa. ***1*** beauftragt wird. Die Fa. ***Bf1*** beauftragt ihrerseits Personen, die über gleichlautende Gewerbeberechtigungen wie sie (Verspachteln von bereits montierten Gipskartonplatten unter Ausschluss jeder einem reglementierten Gewerbe vorbehaltenen Tätigkeit - dies ist der Wortlaut v. Auszug aus dem Gewerberegister v. 25.5.2007) verfügen. Da…
…habe können, habe er sich seinerseits "Subunternehmer" auf Werkvertragsbasis genommen und dafür in seiner Einnahmen/Ausgaben-Rechnung in den einzelnen Streitjahren Fremdleistungsbezüge als Aufwand verbucht. Die Leistung des Bf. habe im Aufstellen von Trennwänden, dem Verspachteln etc. bestanden. Dafür habe er seine "körperliche Arbeit", Schrauber…
…Des Weiteren seien drei Auszüge aus dem Gewerberegister vorgelegt worden, in welchen die Gewerbearten "Güterbeförderung", "Hausbetreuung" und "Verspachteln von bereits montierten Gipskartonplatten" aufschienen. Eine Abfrage bei der Sozialversicherung habe ergeben, dass für den Zeitraum der vorgelegten Rechnungen keine Dienstnehmer gemeldet gewesen seien und die Wirtschaftsklasse…
…2008 in Höhe von 411,44 € Die Bescheide wurden mit Verweis auf den Prüfbericht begründet. Darin wurde dargestellt, dass Verspachteln von Gipskartonplatten sowie Bauhilfstätigkeit als Scheinselbständigkeit anzusehen seien und ein echtes Dienstverhältnis vorliege. Verwiesen wurde auf UFSW 04.03.2008, RV/1744-W/07…
…Frage, ob die für Verspachtelungsarbeiten herangezogenen Personen selbständige Auftragnehmer auf Werkvertragsbasis waren oder ob diese als Dienstnehmer bei der Bf beschäftigt waren und als solche die Arbeiten ausgeführt haben. Dieser Frage liegt folgendes Verwaltungsgeschehen zu Grunde: Die Bf betreibt ein Ausbau- und Bauhilfsgewerbe mit Trockenbau…
…ein Dienstverhältnis iSd § 47 Abs. 2 EStG 1988 anzunehmen ist. Weiters ist anzumerken, dass vermeintliche Werkverträge für Leistungen im Bereich Trockenausbau, Bauhilfsarbeiten, Verspachteln von Gipskartonplatten, zusammenräumen etc. nicht als solche zu qualifizieren sind, da kein individualisiertes, konkretisiertes und einheitliches Werk vorliegt, sondern diese werden als…
…ein Dienstverhältnis iSd § 47 Abs. 2 EStG 1988 anzunehmen ist. Weiters ist anzumerken, dass vermeintliche Werkverträge für Leistungen im Bereich Trockenausbau, Bauhilfsarbeiten, Verspachteln von Gipskartonplatten, zusammenräumen etc. nicht als solche zu qualifizieren sind, da kein individualisiertes, konkretisiertes und einheitliches Werk vorliegt, sondern diese werden als…
…ein Dienstverhältnis iSd § 47 Abs. 2 EStG 1988 anzunehmen ist. Weiters ist anzumerken, dass vermeintliche Werkverträge für Leistungen im Bereich Trockenausbau, Bauhilfsarbeiten, Verspachteln von Gipskartonplatten, zusammenräumen etc. nicht als solche zu qualifizieren sind, da kein individualisiertes, konkretisiertes und einheitliches Werk vorliegt, sondern diese werden als…
…ein Dienstverhältnis iSd § 47 Abs. 2 EStG 1988 anzunehmen ist. Weiters ist anzumerken, dass vermeintliche Werkverträge für Leistungen im Bereich Trockenausbau, Bauhilfsarbeiten, Verspachteln von Gipskartonplatten, zusammenräumen etc. nicht als solche zu qualifizieren sind, da kein individualisiertes, konkretisiertes und einheitliches Werk vorliegt, sondern diese werden als…
…abgezogen. Die Einkommensteuer wurde mit € 485,- festgesetzt. Zu den beantragen Kosten für Wohnraumsanierung wurde ausgeführt, dass die Ausgaben für Verstärkung der Holzkonstruktion, Verspachteln, Verputzen und Ausmalen keinen Sanierungsaufwand im Sinn des § 18 Abs. 1 Z 3 lit c EStG 1988 darstellen. Die Bf. beantragte…
…ausgeführt, warum vom Vorliegen eines Dienstverhältnisses auszugehen gewesen sei und warum vermeintliche Werkverträge für Leistungen im Bereich Trockenbauarbeiten, Bauhilfsarbeiten oder „Verspachteln von Gipskartonplatten“ nicht als solche zu qualifizieren seien. Es läge bei solchen Arbeiten kein individualisiertes, konkretisiertes und einheitliches Werk vor und sei die Selbständigkeit…
…ausgefüllt wurden) leer gelassen. Folgende Unterlagen waren angeschlossen: Mehrere Rechnungen des Bf mit einer Adresse in Wien 7. an österreichische Kunden über "Arbeiten aus Verspachteln von bereits montieren Gipskartonplatten unter Ausfluss jeder einem reglementieren Gewerbe vorbehalten Tätigkeiten durchzuführen" (30.10.2009, 1.950,00 €)…
…ist seit 16.5.2006 im österreichischen Gewerberegister mit dem Gewerbe "Verspachteln von bereits montierten Gipskartonplatten unter Ausschluss jeder einem reglementierten Gewerbe vorbehaltenen Tätigkeit" eingetragen. Er stellte am 5.7.2007 für seine neun Kinder einen Antrag auf Gewährung von Familienbeihilfe ab 1.6.2006…
…Druckwasser, die Demontage bzw. Montage von Regalen, das Verschließen von Bauwerksfugen, das Aufstellen mobiler Trennwände, das Verspachteln und Montieren von Gipskartonplatten, die Reinigung von Baustellen, Grabungsarbeiten, Entrümpelungen etc. Die Firmen-/Wohnadressen einer Vielzahl dieser "Subunternehmer" befinden sich in Objekten, die im Eigentum von Frau Mag…