…und nachvollziehbare Zeugenaussage des Geschäftsführers der ***Sub*** GmbH, Hrn. ***GF_Sub***, in der Verhandlung vom 25.1.2022 wurde festgestellt, dass die auftragswidrige Lagerung der hier verfahrensgegenständlichen Gerüstteile im Verantwortungsbereich des Erfüllungsgehilfen, der ***Sub*** GmbH, erfolgte. Das für das Strafverfahren notwendige Verschulden des BF für…
…1 lit. a FinStrG ist somit die mit Eventualvorsatz unterlassene Entrichtung der oben näher dargestellten Umsatzsteuervorauszahlungen bis zum fünften Tag nach jeweiliger Fälligkeit. Das Ausmaß der notwendigen Überwachung wird durch den Grad der Zuverlässigkeit und Fachkunde des Erfüllungsgehilfen bestimmt, wobei eine stichprobenartige Überprüfung ausreicht (vgl…
…darauf verlassen, dass sein Kanzleipersonal die ihm übertragenen Agenden ordnungsgemäß ausführt. Das Ausmaß der notwendigen Überwachung wird dabei durch den Grad der Zuverlässigkeit und Fachkunde des Erfüllungsgehilfen bestimmt (VwGH 21.2.1996, 95/16/0182) . Jedenfalls ist der für die Erfüllung der abgabenrechtlichen Verpflichtungen Verantwortliche…
…so liegt das persönliche Verschulden des Bf. in der Auswahl und fehlenden Kontrolle des Erfüllungsgehilfen (vgl. UFS vom 27.10.2010, RV/0127-I/10 "Im augenscheinlichen Unterlassen dieser gebotenen Kontrolle liegt jedenfalls ein der Bw. anzulastendes persönliches Verschulden an der letztlich unterbliebenen ordnungsgemäßen Gebührenentrichtung…
…80 BAO die Besorgung seiner steuerlichen Angelegenheiten einem Erfüllungsgehilfen, so kann eine Fahrlässigkeit des Abgabepflichtigen (Vertreters nach § 80 BAO) in einem Verschulden bei der Auswahl des Erfüllungsgehilfen (culpa in eligendo) oder in einem Verschulden der mangelnden Aufsicht (culpa in custodiendo) über den Erfüllungsgehilfen gelegen sein…
…so liegt das persönliche Verschulden des Bf. in der Auswahl und fehlenden Kontrolle des Erfüllungsgehilfen (vgl. UFS vom 27.10.2010, RV/0127-I/10 "Im augenscheinlichen Unterlassen dieser gebotenen Kontrolle liegt jedenfalls ein der Bw. anzulastendes persönliches Verschulden an der letztlich unterbliebenen ordnungsgemäßen Gebührenentrichtung…
…oder von der weiteren Durchführung eines Finanzstrafverfahrens und von der Verhängung einer Strafe abzusehen hat, wenn das Verschulden des Täters geringfügig ist und die Tat keine oder nur unbedeutende Folgen nach sich gezogen hat. Sie hat jedoch dem Täter mit Bescheid eine Verwarnung zu erteilen…
…dass ihn durch die Beauftragung des Dritten, der Fa. ***Y-GmbH***, kein Verschulden treffe. Er hat alle Maßnahmen getroffen, die unter den vorhersehbaren Verhältnissen die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften mit gutem Grunde erwarten lassen. Für einen Ausfall bzw. Überwachungsverschulden des Erfüllungsgehilfen gab es keinerlei Anhaltspunkte…
…so ist gemäß § 9 Abs. 1 GebG 1957 als zwingende Rechtsfolge eine Gebührenerhöhung im Ausmaß von 50 vH der verkürzten Gebühr zu erheben, unabhängig davon, ob die Nichtentrichtung auf ein Verschulden des Abgabenpflichtigen zurückzuführen ist oder nicht (vgl. VwGH 16. 3. 1987, 86/15/0114…
…darauf verlassen, dass sein Kanzleipersonal die ihm übertragenen Agenden ordnungsgemäß ausführt. Das Ausmaß der notwendigen Überwachung wird dabei durch den Grad der Zuverlässigkeit und Fachkunde des Erfüllungsgehilfen bestimmt (VwGH 21.2.1996, 95/16/0182) . Jedenfalls ist der für die Erfüllung der abgabenrechtlichen Verpflichtungen Verantwortliche…
…Verzinsung, die sich aus Abänderungen von Bescheiden ergibt, ist bedeutungslos, aus welchen Gründen die ursprüngliche Abgabenfestsetzung unrichtig war. Auf ein Verschulden des Abgabepflichtigen kommt es nicht an (siehe auch VwGH 13.9.2018, Ro 2016/15/0005; BFG 22.12.2015, RV/7102677/2015;12…
…die Verjährungsfrist 3 Jahre und läuft diese mit 31.03.2019 ab. Wie bereits ausgeführt, wird mit der gegenständlichen Beschwerde die objektive Tatseite außer Streit, jedoch das Vorliegen eines wie immer gearteten Verschuldens des Bf. in Abrede gestellt. Er bringt dazu glaubhaft und unwiderlegt vor…
…lassen, zumal er selbst nach seinen Vorkenntnissen und seiner Ausbildung und auch aufgrund des Umstandes, dass er keine ausreichenden Deutschkenntnisse hatte, offenkundig dazu nicht in der Lage war. Wenn somit ein Geschäftsführer mangels ausreichender buchhalterischer Kenntnisse und mangels Beiziehung eines qualifizierten Erfüllungsgehilfen nicht erkennt, dass…
…relevantes Verschulden in Abrede und bringt im Wesentlichen vor, sie hätte in Bezug auf die abgabenrechtlichen Agenden auf die Erfüllungsgehilfen in Person ihres Gatten ***8*** und des selbständigen Bilanzbuchhalters ***13*** vertraut. Es war daher näher zu überprüfen, ob die Bf. bei der Auswahl ihrer Erfüllungsgehilfen…
…Aussage gesteht der Bf. das Vorliegen einer fahrlässigen Abgabenverkürzung an Körperschaftsteuer 2006 ein, weil er eine genaue Überwachung des Poliers der GmbH bei der Kontrolle der Subunternehmer unterlassen und sich insoweit auf seinen Erfüllungsgehilfen verlassen hat. Schon allein die vom Bf. beschriebene Methode der Geschäftsanbahnung…
…sind, stellt sich für die Umsatzsteuervoranmeldungszeiträume 2020 die Frage, inwieweit dem Beschuldigten (auch) dafür ein vorsätzliches Verhalten vorzuwerfen ist? Das Ausmaß der notwendigen Überwachung wird durch den Grad der Zuverlässigkeit und Fachkunde des Erfüllungsgehilfen bestimmt, wobei eine stichprobenartige Überprüfung ausreicht (vgl. VwGH 17.1.1984…
…Agenden auf den Erfüllungsgehilfen in Person seines damaligen Steuerberaters vertraut. Es war daher auch näher zu überprüfen, ob den Bf. bei der Auswahl seiner Erfüllungsgehilfen ein finanzstrafrechtlich relevantes Verschulden in Form von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit vorwerfbar ist. Seit dem Inkrafttreten des Steuerreformgesetzes 2015/2016…
…einer Qualitätskontrolle durch einen anderen Steuerberater unterzogen und nach Abschluss dieses Kontrollschrittes am 13. April 2018 versandt worden. Nach der ständigen Rechtsprechung sei maßgeblich, ob den Parteienvertreter ein (den minderen Grad des Versehens übersteigendes) Verschulden treffe. Maßgebend sei somit, ob dem Parteienvertreter ein grobes Auswahlverschulden…
…steuerlichen Kenntnisse des Bf. nicht erwiesen werden, dass er vorsätzlich eine abgabenrechtliche Offenlegungs- und Wahrheitspflicht in Bezug auf die abgegebenen Normverbrauchsabgabeanmeldungen verletzt hätte. Jedenfalls ist dem Bf. insoweit vorwerfbar, dass er sowohl bei Auswahl und vor allem auch bei der Überwachung dieses Erfüllungsgehilfen auffallend sorglos…
…Mängel zu Lasten des Auftraggebers erfolgt selbst dann, wenn diesen kein Verschulden am verspäteten Eintreffen der Zahlung trifft. Weiters hat der Auftraggeber die mit der Überweisung verbundenen Kosten zu tragen. Diese Risiken- und Kostentragung erweist sich als sachgerecht, zumal sich der Auftraggeber eines Erfüllungsgehilfen bedient …