…abgabenrechtliche Verpflichtung zur erfüllen, widrigenfalls von der Abgabenbehörde eine schuldhafte Pflichtverletzung gemäß § 9 Abs. 1 BAO angenommen werden dürfe. Demnach hafte der Geschäftsführer für die nicht entrichteten Abgaben der Gesellschaft auch dann, wenn die Mittel, die ihm für die Entrichtung aller Verbindlichkeiten der Gesellschaft zur…
…an Lieferanten benannt, ausgenommen solche, bei denen niemals eine Verbindlichkeit gegenüber dem Lieferanten entstanden sei, da eine Vorleistungspflicht oder eine Pflicht zur sofortigen Zahlung von Waren bestanden habe. Insofern hätten keine Finanzmittel der Gesellschaft zur Verfügung gestanden, um die Gläubiger zu bezahlen, da damit betriebsnotwendige…
…gehindert gewesen sei, für die Entrichtung der Abgaben Sorge zu tragen. In diesem Zusammenhang werde ihm Folgendes zur Kenntnis gebracht: Bei der Verwirklichung des Haftungstatbestandes komme es darauf an, dass während der Funktion als Geschäftsführer eine Verpflichtung zur Entrichtung von Abgaben vorgelegen sei, die nicht…
…als Geschäftsführer eine Verpflichtung zur Entrichtung von Abgaben vorgelegen ist und nicht eingehalten wurde. Im Haftungsprüfungsverfahren wird eine detaillierte und präzise Berechnung (rechnerische Darlegung) zur Gleichbehandlung aller Gläubiger abverlangt, aus der die Entrichtung zu den jeweiligen Abgabenfälligkeiten in Gegenüberstellung mit den sonstigen Verbindlichkeiten unter Berücksichtigung…
…bewirkt, [indem sie im steuerlichen Rechenwerk und den Steuererklärungen unter Verwendung von Scheinrechnungen der "N" fingierte Betriebsausgaben zum Ansatz gebracht hat, wodurch die bescheidmäßig festzusetzenden Abgaben in angeführter Höhe zu niedrig festgesetzt worden seien], sowie c.) unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von einer dem …
…Zahlungseingänge, die im Rahmen der Geschäftstätigkeit auf die Bankkonten der Gesellschaft erfolgt seien, seien von der Hausbank weder zur Zahlung von Finanzamtsverbindlichkeiten noch zur Zahlung anderer Verbindlichkeiten freigegeben worden (Seite 4 6. Absatz). Damit wird praktisch eine Bevorzugung der Hausbank als Gläubiger gegenüber dem Abgabengläubiger…
…nach § 9 BAO der Grundsatz der Verpflichtung zur zumindest anteiligen Zahlung von Abgabenschulden (Gleichbehandlungsgebot) auch durch "Nichtzahlung an alle Gläubiger" verletzt wird (VwGH 15.12.2004, 2004/13/0146). Da nicht dargelegt wurde, welche Mittel zu den jeweiligen Fälligkeitstagen zur Disposition gestanden haben, darf die…
…eine mündliche Verhandlung gebeten. Am 18.5.2012 legte das Finanzamt diese Berufung dem Unabhängigen Finanzsenat zur Entscheidung vor und beantragte die Abweisung derselben. Dabei wurde insbesondere auf die in der Berufung angesprochene Zahlung von 196.063,54 € auf das Bankkonto der Primärschuldnerin verwiesen…
…Wenn sie ihrer Verpflichtung zur Abfuhr der Umsatzsteuer nicht nachgekommen seien, sei dies Sache der Damen und nicht der Primärschuldnerin. Es sei also die Beschwerdeführerin schlimmstenfalls einem nicht vorwerfbaren Rechtsirrtum unterlegen, womit jedwedes Verschulden für eine Haftung von Abgabenverbindlichkeiten ausgeschlossen sei. Auf die Ausführung in…
…Betrag von € 5.400,00 an die G-2 geleistet worden sei. Es sei davon auszugehen, dass der als "Miete" deklarierte Betrag nicht anteilig, sondern zur Gänze bezahlt worden sei. Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes dürfe der Vertreter bei der Entrichtung von Verbindlichkeiten Abgabenschulden…
…2008 zur Zahlung von 22.500,00 € auf. Mit Abtretungsvertrag vom 28.03.2013 trat die Beschwerdeführerin die Forderung gegenüber der ***Bank*** iHv 13.361,11 € und 9.749,40 CHF an Herrn ***Sohn3GF*** ab. Tatsächlich hatte die Forderung einen Wert von 11…
…gern § 78 Abs. 3 EStG 1988 für Lohnsteuer oder gern § 95 Abs. 2 Satz 2 EStG 1988 für Kapitalertragsteuer). Den Vertreter trifft die Verpflichtung zur rechtzeitigen Entrichtung bzw. Abfuhr von Abgabenverbindlichkeiten. Der Zeitpunkt, für den zu beurteilen ist, ob den Vertreter die Gleichbehandlungpflicht erfüllt hat…
…gem § 78 Abs. 3 EStG 1988 für Lohnsteuer oder gem § 95 Abs. 2 Satz 2 EStG 1988 für Kapitalertragsteuer). Den Vertreter trifft die Verpflichtung zur rechtzeitigen Entrichtung bzw. Abfuhr von Abgabenverbindlichkeiten. Der Zeitpunkt, für den zu beurteilen ist, ob den Vertreter die Gleichbehandlungpflicht erfüllt hat…
…gem § 78 Abs. 3 EStG 1988 für Lohnsteuer oder gem § 95 Abs. 2 Satz 2 EStG 1988 für Kapitalertragsteuer). Den Vertreter trifft die Verpflichtung zur rechtzeitigen Entrichtung bzw. Abfuhr von Abgabenverbindlichkeiten. Der Zeitpunkt, für den zu beurteilen ist, ob den Vertreter die Gleichbehandlungpflicht erfüllt hat…
…gem § 78 Abs. 3 EStG 1988 für Lohnsteuer oder gem § 95 Abs. 2 Satz 2 EStG 1988 für Kapitalertragsteuer). Den Vertreter trifft die Verpflichtung zur rechtzeitigen Entrichtung bzw. Abfuhr von Abgabenverbindlichkeiten. Der Zeitpunkt, für den zu beurteilen ist, ob den Vertreter die Gleichbehandlungpflicht erfüllt hat…
…aus seiner ehemaligen selbständigen Tätigkeit resultierenden Zahlung und Verpflichtung zur Übertragung der Eigentumswohnung nicht als außergewöhnliche Belastung im Sinne des § 34 EStG 1988 berücksichtigt werden. Zulässigkeit einer Revision Gegen ein Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes ist die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt…
…verbessert werden musste. Letztendlich wurde ein Sanierungsplan am 17. Jänner 2011 dahingehend angenommen, dass sich A zur Zahlung von 50 % seiner Verbindlichkeiten in Form von 35 % binnen sechs Wochen und der restlichen 15 % in vier gleichen halbjährlichen Raten, beginnend mit 15. Juli 2011, verpflichtete (Ausdruck…
…gem § 78 Abs. 3 EStG 1988 für Lohnsteuer oder gem § 95 Abs. 2 Satz 2 EStG 1988 für Kapitalertragsteuer). Den Vertreter trifft die Verpflichtung zur rechtzeitigen Entrichtung bzw. Abfuhr von Abgabenverbindlichkeiten. Der Zeitpunkt, für den zu beurteilen ist, ob der Vertreter die Gleichbehandlungspflicht erfüllt hat…
…dass die ihm zur Verfügung stehenden Mittel zur Zahlung des vollen vereinbarten Arbeitslohnes nicht ausreichten, verpflichtet sei, die Lohnsteuer von dem tatsächlichen zur Auszahlung gelangenden, niedrigeren Betrag zu berechnen, einzubehalten und abzuführen. In der Nichtbeachtung dieser Verpflichtung sei jedenfalls ein schuldhaftes Verhalten zu erblicken (vgl…
…grundsätzlich fremd. Dieser fand lediglich im Wege der Maßgeblichkeit nach § 5 EStG 1988 Eingang in die steuerliche Bilanzierung. Eine Verpflichtung zur Bildung von Rückstellungen besteht daher nur im Rahmen der Gewinnermittlung nach § 5 EStG 1988. Mit dem Steuerreformgesetz 1993, BGBl Nr 818/1993, wurde ausdrücklich…