…Dienstleistungen, mit Ausnahme der unter dem letzten Gedankenstrich genannten Dienstleistungen, sofern diese an nicht steuerpflichtige Personen erbracht werden, und auch bei der Vermietung von Beförderungsmitteln a) den Ort einer Dienstleistung, der nach diesem Artikel im Inland liegt so behandeln; als läge er außerhalb der Gemeinschaft…
…Im Jahr 2006 wurden aus der Vermietung eines Steyr Bus im Rahmen der Münchner Festspiele an die Fa. ***Name Unternehmer in BRD*** mit Sitz in der BRD € 4.500,- vereinnahmt. Dieser Betrag wurde bisher nicht der Umsatzsteuer unterzogen. Die Vermietung von Beförderungsmitteln ist gem…
…jedenfalls aufgewendet wird. Von einer unentgeltlichen Überlassung kann nicht ausgegangen werden, so lange der Dienstnehmer für Urlaubsfahrten bzw. andere private Fahrten keine Kosten zu tragen hat. Die Überlassung der KFZ durch Arbeitgeber an ihre Arbeitnehmer zur privaten Nutzung, gilt als Vermietung von Beförderungsmitteln, welche nach…
…Nutzungsmöglichkeit des Firmenfahrzeuges hätte die Dienstnehmerin keine anderen zusätzlichen Vorteile von ihrem Arbeitgeber erhalten. Der EuGH stelle explizit darauf ab, dass ein in Geld zu entrichtender Mietzins geleistet werde (Rz 44), auch bei der Auslegung des Begriffes "Vermietung eines Beförderungsmittels" (Rz 41). Anders als in…
…Kältenetzen sowie die Fernleitung, Übertragung oder Verteilung über diese Netze und die Erbringung anderer unmittelbar damit verbundener Dienstleistungen. (15) Erbringt ein Unternehmer, der sein Unternehmen vom Drittlandsgebiet aus betreibt, 1. die Vermietung von Beförderungsmitteln oder 2. eine sonstige Leistung, die im Abs. 14 Z 1…
…Kältenetzen sowie die Fernleitung, Übertragung oder Verteilung über diese Netze und die Erbringung anderer unmittelbar damit verbundener Dienstleistungen. (15) Erbringt ein Unternehmer, der sein Unternehmen vom Drittlandsgebiet aus betreibt, 1. die Vermietung von Beförderungsmitteln oder 2. eine sonstige Leistung, die im Abs. 14 Z 1…
…Kältenetzen sowie die Fernleitung, Übertragung oder Verteilung über diese Netze und die Erbringung anderer unmittelbar damit verbundener Dienstleistungen. (15) Erbringt ein Unternehmer, der sein Unternehmen vom Drittlandsgebiet aus betreibt, 1. die Vermietung von Beförderungsmitteln oder 2. eine sonstige Leistung, die im Abs. 14 Z 1…
…auf auf Katalogleistungen iSd. Art. 9 Abs. 2 lit. e und bei der Vermietung von Beförderungsmitteln ergangen sei, währenddessen Art. 59a der anzuwendenden MwStSystRL 2006/112/EG idF. der RL 2008/8/EG ein Wahlrecht in Bezug auf alle Dienstleistungen einräume, deren Erbringungsort sich gemäß…
…sind: … 12. die Telekommunikationsdienste; … (15) Erbringt ein Unternehmer, der sein Unternehmen vom Drittlandsgebiet aus betreibt, 1. die Vermietung von Beförderungsmitteln oder 2. eine sonstige Leistung, die im Abs. 14 Z 1 bis 13 und 15 bezeichnet ist, an eine juristische Person des öffentlichen…
…zu globalen Informationsnetzen; .... (3) Um Doppelbesteuerung, Nichtbesteuerung oder Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden, können die Mitgliedstaaten bei den in Absatz 2 Buchstabe e) bezeichneten Dienstleistungen und bei der Vermietung von Beförderungsmitteln a) den Ort einer Dienstleistung, der nach diesem Artikel im Inland liegt, so behandeln, als läge…
…Kältenetzen sowie die Fernleitung, Übertragung oder Verteilung über diese Netze und die Erbringung anderer unmittelbar damit verbundener Dienstleistungen. (15) Erbringt ein Unternehmer, der sein Unternehmen vom Drittlandsgebiet aus betreibt, 1. die Vermietung von Beförderungsmitteln oder 2. eine sonstige Leistung, die im Abs. 14 Z 1…
…sind: … 12. die Telekommunikationsdienste;… (15) Erbringt ein Unternehmer, der sein Unternehmen vom Drittlandsgebiet aus betreibt, 1. die Vermietung von Beförderungsmitteln oder 2. eine sonstige Leistung, die im Abs. 14 Z 1 bis 13 und 15 bezeichnet ist, an eine juristische Person des öffentlichen…
…sind: … 12. die Telekommunikationsdienste;… (15) Erbringt ein Unternehmer, der sein Unternehmen vom Drittlandsgebiet aus betreibt, 1. die Vermietung von Beförderungsmitteln oder 2. eine sonstige Leistung, die im Abs. 14 Z 1 bis 13 und 15 bezeichnet ist, an eine juristische Person des öffentlichen…
…sind: … 12. die Telekommunikationsdienste; … (15) Erbringt ein Unternehmer, der sein Unternehmen vom Drittlandsgebiet aus betreibt, 1. die Vermietung von Beförderungsmitteln oder 2. eine sonstige Leistung, die im Abs. 14 Z 1 bis 13 und 15 bezeichnet ist, an eine juristische Person des öffentlichen…
…Kältenetzen sowie die Fernleitung, Übertragung oder Verteilung über diese Netze und die Erbringung anderer unmittelbar damit verbundener Dienstleistungen. (15) Erbringt ein Unternehmer, der sein Unternehmen vom Drittlandsgebiet aus betreibt, 1. die Vermietung von Beförderungsmitteln oder 2. eine sonstige Leistung, die im Abs. 14 Z 1…
…Vermietung von Beförderungsmitteln bestimmt sich der Leistungsort im zwischenunternehmerischen Bereich (B2B-Leistung) nach § 3a Abs 6 UStG 1994, bei Leistungen an einen Nichtunternehmer nach § 3a Abs 12 Z 2. In beiden Fällen kommt das Empfängerortprinzip zur Anwendung. Da es sich bei der langfristigen Vermietung von…
…vorübergehende Verwendung im Inland, ausgenommen die Gebiete Jungholz und Mittelberg, bewilligt worden ist und diese Bewilligung auch nach der Lieferung gilt. Nicht befreit sind die Lieferungen von Beförderungsmitteln, Paletten und Containern; b) die Leistungen der Eisenbahnunternehmer für ausländische Eisenbahnen in den Gemeinschaftsbahnhöfen, Betriebswechselbahnhöfen und Grenzbetriebsstrecken…
…Kältenetzen sowie die Fernleitung, Übertragung oder Verteilung über diese Netze und die Erbringung anderer unmittelbar damit verbundener Dienstleistungen. (15) Erbringt ein Unternehmer, der sein Unternehmen vom Drittlandsgebiet aus betreibt, 1. die Vermietung von Beförderungsmitteln oder 2. eine sonstige Leistung, die im Abs. 14 Z 1…
…ist zur Auslegung von Art. 9 Abs. 2 lit. e der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG ergangen. Art. 9 Abs. 3 hat den Mitgliedstaaten nur in Bezug auf Katalogleistungen iSd Art. 9 Abs. 2 lit. e und bei der Vermietung von Beförderungsmitteln ein Wahlrecht auf…
…Weiteren sind die (gesamten) Entgelte mit dem Normalsteuersatz iHv. 20 % steuerbar und steuerpflichtig, weil die bei Vermietung von Beförderungsmitteln im Drittland erforderliche, mit der zollrechtlichen Ausgangsbescheinigung versehene Ausfuhranmeldung nicht vorliegt. ÄNDERUNGEN: siehe BEILAGE "Operating Leasing" Tz. 4 EXKURS: Verleasen BMW X6 ins Drittland Die AbgPfl…