…dass bei der Vermietung eines Beförderungsmittels der Leistungsort nach der Generalklausel des § 3a Abs. 12 UStG 1994 und somit nach dem Ort, von dem aus der Unternehmer sein Unternehmen betreibt, richtet, besteht eine Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes und ist das Bundesfinanzgericht auch von dieser Judikatur nicht…
…Beschwerde gegen die Umsatzsteuerbescheide 2015-2017: Frage der Nutzung des Kfz durch einen ausländischen Unternehmer: Im Beschwerdeverfahren ist die Frage strittig, wo sich der Ort der Dienstleistung befunden hat, konkret wo die langfristigen Vermietung des Beförderungsmittels „Porsche Panamera“ erbracht wurde: Ist der Leistungsempfänger als ausländischer…
…Da die Bf. dieses Firmenfahrzeug der Dienstnehmerin ohne separates Entgelt zur Verfügung stelle, handle es sich somit um keine in Österreich steuerbare Vermietung eines Beförderungsmittels. Die abweisenden Beschwerdevorentscheidungen vom 26. April 2023 begründete das Finanzamt damit, dass die Gegenleistung für die Zurverfügungstellung des KFZ in…
…ein Unternehmer, der sein Unternehmen vom Drittlandsgebiet aus betreibt, 1. die Vermietung von Beförderungsmitteln oder 2. eine sonstige Leistung, die im Abs. 14 Z 1 bis 13 und 15 bezeichnet ist, an eine juristische Person des öffentlichen Rechts, die Nichtunternehmer im Sinne des Abs. 5…
…ein Unternehmer, der sein Unternehmen vom Drittlandsgebiet aus betreibt, 1. die Vermietung von Beförderungsmitteln oder 2. eine sonstige Leistung, die im Abs. 14 Z 1 bis 13 und 15 bezeichnet ist, an eine juristische Person des öffentlichen Rechts, die Nichtunternehmer im Sinne des Abs. 5…
…Drittländern (hauptsächlich Türkei). Die Umsätze wurden bisher in beiden Fällen als nicht steuerbar behandelt. Für den Ort der Leistung bei der Vermietung von Beförderungsmitteln gilt die Generalklausel des § 3a Abs. 12 UStG: Eine sonstige Leistung wird an dem Ort ausgeführt, von dem aus der Unternehmer…
…ein Unternehmer, der sein Unternehmen vom Drittlandsgebiet aus betreibt, 1. die Vermietung von Beförderungsmitteln oder 2. eine sonstige Leistung, die im Abs. 14 Z 1 bis 13 und 15 bezeichnet ist, an eine juristische Person des öffentlichen Rechts, die Nichtunternehmer im Sinne des Abs. 5…
…ein Unternehmer, der sein Unternehmen vom Drittlandsgebiet aus betreibt, 1. die Vermietung von Beförderungsmitteln oder 2. eine sonstige Leistung, die im Abs. 14 Z 1 bis 13 und 15 bezeichnet ist, an eine juristische Person des öffentlichen Rechts, die Nichtunternehmer im Sinne des Abs. 5…
…30 Tagen bei allen anderen Beförderungsmitteln. 2. Die Vermietung eines Beförderungsmittels, ausgenommen die kurzfristige Vermietung im Sinne der Z 1, wird an dem Ort ausgeführt, an dem der Leistungsempfänger seinen Wohnsitz, Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat, soweit diese Leistung an einen Nichtunternehmer im Sinne des…
…oder teilweise eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit auszuüben; Z 11. die Vermietung beweglicher körperlicher Gegenstände, ausgenommen Beförderungsmittel; Z 12. die Telekommunikationsdienste; Z 13. die Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen; Z 14. die auf elektronischem Weg erbrachten sonstigen Leistungen; Z 15. die Gewährung des Zugangs zu einem Erdgasnetz…
…von Beförderungsmitteln durch ***3***, einen Mitarbeiter der Bf., der seinen gewöhnlichen Wohnsitz im Zollgebiet der Union habe, lägen nicht vor. Die Zollschuld sei auch für die Bf. entstanden, da für sie als juristischer Person für das von ihrem Mitarbeiter gesetzte Verhalten, das vorschriftswidrige Verbringen einer…
…hat. Der Bf. habe zulässiger Weise die Überführung des aufgeladenen PKWs konkludent in Vertretung des Eigners des Beförderungsmittels vorgenommen. Selbst dann, wenn von einem vorschriftswidrigen Verbringen auszugehen sei, sei die Zollschuld jedenfalls durch nachgewiesene Wiederausfuhr unmittelbar nach Freigabe des Ferraris durch die deutschen Zollbehörden, nach…
…um Doppelbesteuerungen, Nichtbesteuerungen oder Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden, durch Verordnung bestimmen, dass sich der Ort einer im Abs. 10 Z 1 bis 14 genannten sonstigen Leistung und der Ort der Leistung bei der Vermietung von Beförderungsmitteln abweichend von Abs. 9 und Abs. 12 danach bestimmt, wo…
…die Waren zum Zeitpunkt ihrer Überführung in die vorübergehende Verwendung befinden. Handelt diese Person jedoch für Rechnung einer anderen Person, wird im Fall einer Anmeldung eines Beförderungsmittels zur vorübergehenden Verwendung mittels konkludenter Anmeldung die Bewilligung zur vorübergehenden Verwendung nach Art 212 Abs 2 Satz 2…
…nur für Beförderungsmittel bewilligt wird, die auch von außerhalb des Zollgebiets der Gemeinschaft ansässigen Personen verwendet werden. Neben der Person, die die Ware selbst verwendet, kann die Bewilligung auch demjenigen erteilt werden, der eine Ware verwenden lässt. (Art. 138 UA 2 ZK). Die Vermietung stellt…
…sei eine Vermietung mit schriftlichem Mietvertrag erfolgt, wobei die Zeit vom 16.07.2020 bis 18.07.2020 als "unentgeltliche Benutzung" vereinbart worden sei. Dieses "unentgeltliche Benützen" sei ein Teil des Mietvertrages, weshalb kein zollschuldrechtlicher Tatbestand entstehe. Die zulässige Weitergabe von Beförderungsmittel stelle einen Fall…
…an einen Gebietsfremden zur Wiederausfuhr des Fahrzeugs weitervermietet werden, wenn sie sich in dem betreffenden Land infolge der Ausführung eines Mietvertrags, der in diesem Lande ausgelaufen ist, befinden. Sie können auch durch einen Bediensteten des Vermietungsunternehmens in den Mitgliedstaat, in dem der Ausgangsort der Vermietung…
…Pflichten einzuhalten. Die Verwendung des Beförderungsmittels unter vollständiger Befreiung von Einfuhrabgaben ist gemäß Art. 141 ZK iVm Art. 558 Abs. 1 Buchst. b) ZK-DVO nur durch den außerhalb der Union ansässigen Verwender zulässig. Die Vermietung an eine im Zollgebiet ansässige Gesellschaft und die Verwendung…
…betreibt. Wird die sonstige Leistung an die Betriebsstätte eines Unternehmers ausgeführt, so ist statt dessen der Ort der Betriebsstätte maßgebend. Sonstige Leistungen im Sinne des § 3a Abs. 9 UStG sind nach § 3a Abs. 10 UStG ua. die Vermietung beweglicher körperlicher Gegenstände, ausgenommen Beförderungsmittel (Z 12)…
…einem Grundstück wird nach § 3a Abs. 9 UStG dort ausgeführt, wo das Grundstück gelegen ist. Nach § 3a Abs. 14 UStG idF BudBG 2009, BGBl I 2009/52, sind sonstige Leistungen im Sinne des § 3a Abs. 13 UStG ua. die Vermietung beweglicher körperlicher Gegenstände, ausgenommen Beförderungsmittel…