…ausländische Stiftungen oder Trusts zu übertragen, vorausgesetzt, dass die Begünstigung der Stiftungsbegünstigen durch eine derartige Massnahme keine wesentliche Beeinträchtigung erfährt. Die Stiftung ist im Rahmen der Vermögensverwaltung befugt, alle Rechtshandlungen vorzunehmen, die der Verfolgung und Verwirklichung ihres Zwecks dienen. Ein nach kaufmännischer Art geführtes Gewerbe…
…den Bestand eines örtlichen Elements sowie die dauerhafte Verfügungsmacht über Geschäftseinrichtungen (zeitliches Element), das Ausüben der "Geschäftstätigkeit eines Unternehmens" sei mir der - über die Vermögensverwaltung hinausgehenden - Notwendigkeit des Führens eines Betriebes gleichzusetzen. Eine unternehmerische Tätigkeit solle erst dann im anderen DBA-Vertragsstaat besteuert werden dürfen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Vorsitzende V und die weiteren Senatsmitglieder Ri, Laienri1 und Laienri2 im Beisein der Schriftführerin S in der Beschwerdesache des Herrn BF, ADR, vertreten durch Viehböck Breiter Schenk & Nau Rechtsanwälte OG, Bahnhofplatz 1A/Stg.1/top 5…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin in der Beschwerdesache Beschwerdeführer , über die Beschwerden vom 22.02.2016 gegen die Bescheide der belangten Behörde Finanzamt vom 22.01.2016 betreffend die Abweisung von Anträgen auf Erstattung der Kapitalertragsteuer 2013 und 2014 zu…
vgl. VwGH 30.9.2004, 2004/16/0074 unter Hinweis auf Doralt/Ruppe, Steuerrecht I7, 51). Handelt es sich bei den endbesteuerten Bankguthaben und Sparbüchern um Betriebsvermögen und gehören die daraus erzielten Einkünfte auf Grund der Subsidiarität der Einkünfte aus Kapitalvermögen zu den Einkünften aus…
…Provision und Steuer) um insgesamt + 78.161 CAD erhöht haben. Außerdem waren Kosten für das Begräbnis, die Erhaltung der Liegenschaft (Wasser, Gas, Müll, Gartenpflege ...), die Vermögensverwaltung, Steuerberatung und sonstige Kosten (Reisespesen, Übersetzungen, Schätzgebühren, Erbenausforschung ...) zu bestreiten, welche das Treuhandkonto mit - 50.834 CAD belastet haben…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Edda Szabó in der Beschwerdesache M, Adresse vertreten durch Barenth & Partner Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft mbH, Museumstraße 5, 6020 Innsbruck, über die Beschwerde gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern in Wien vom 23…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache BF vertreten durch V über die Beschwerde gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern in Wien vom 23. Juli 2012, ErfNr . betreffend Erbschaftssteuer zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache BF vertreten durch V, über die Beschwerde gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern in Wien vom 23. Juli 2012, ErfNr. betreffend Erbschaftssteuer zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. R in der Beschwerdesache Bf, vertreten durch BF Consulting Wirtschaftsprüfungs-GmbH, Mariahilfer Straße 32, 1070 Wien über die Beschwerde vom 18.10.2010 gegen den Bescheid der belangten Behörde FA für Gebühren und Verkehrsteuern…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Johann Jungwirth in der Beschwerdesache A. B., Adr., vertreten durch Dr. Gernot Aigner, Im Ort 2, 3353 Biberbach, über die Beschwerde vom 23. Oktober 2013 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern…
(57) Auf Basis der von der Depotbank durchgeführten Fondsbuchhaltung ermittelte die K die steuerrelevanten Werte und erstellte die Meldung dieser Werte. Übermittelt wurde die von der K erstellte Meldung dann formal durch die KAG/Verwges an die OeKB. In Summe dienen diese Leistungen letztlich und…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Monika Fingernagel in der Beschwerdesache Verlassenschaft nach ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, betreffend Beschwerde vom 15. November 2018 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 2/20/21/22 vom 7. November 2018 betreffend Einkommensteuer 2006 Steuernummer ***BF1StNr1*** beschlossen: Das…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache BF vertreten durch V , über die Beschwerde gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern in Wien vom 23. Juli 2012, ErfNr . 538.113/2011 betreffend Erbschaftssteuer zu Recht erkannt…
…der E.GmbH meinte die Bf. weiters, dass hier ersichtlich sei, dass es sich um eine reine Vermögensverwaltung bzw. um ein Wertpapierdepot handle und um keinerlei atypisch Stille Beteiligung, woraus Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielt worden wären. Dazu beantragte die Bf. die Verminderung der sonstigen Forderungen…
…unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde aufgehoben. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe I:Verfahrensgang: Erb verstarb am tt. Dezember 2006. Die Erblasserin hinterließ letztwillige Anordnungen, die jedoch keine Erbeinsetzungen beeinhalteten…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R. in der Beschwerdesache Bf., Adr., über die Beschwerde vom 27. Dezember 2013 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 12. Dezember 2013, ErfNr. 123, StNr. 12, betreffend Erbschaftssteuer zu Recht…
…der E.GmbH meinte die Bf. weiters, dass hier ersichtlich sei, dass es sich um eine reine Vermögensverwaltung bzw. um ein Wertpapierdepot handle und um keinerlei atypisch Stille Beteiligung, woraus Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielt worden wären. Dazu beantragte der Bf. die Verminderung der sonstigen Forderungen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache Bf. als Erben nach Erblasser, G, über die Beschwerde vom 16. März 2012, gegen die Bescheide der belangten Behörde Finanzamt Graz-Stadt vom 17. Februar 2012, betreffend Einkommensteuer für die Jahre…
Der unzulässige Antrag der einschreitenden Steuerberatungsgesellschaft auf "Anberaumung eines Erörterungstermins" ist daher ebenfalls als unzulässig zurückzuweisen. Senatsentscheidung Dieser Beschluss ist - wie beantragt (§ 272 Abs. 2 Z 1 lit. a BAO) - durch den Senat (nicht durch den "Spruchsenat", §§ 65 ff FinStrG) zu treffen. Mündliche Verhandlung Von…