…werden können. Als solcher wirtschaftlich Beteiligter kommt eine Person in Frage, auf deren Vermögenssphäre sich der Prozessausgang nicht ganz unerheblich auswirkt und es - auch aus diesem Grund - als zumutbar angesehen werden kann, von dieser Person eine Finanzierung der Verfahrenskosten zu verlangen (vgl zB M. Bydlinski…
…sondern ist lediglich deren Geschäftsführer/Abwickler nach Spanien verzogen. Da zwischen der Vermögenssphäre einer juristischen Person und jener ihrer Organe zu unterscheiden ist, kann in der Auswanderung des vormaligen Geschäftsführers und nunmehrigen Abwicklers kein auf eine Gefährdung der Einbringlichkeit gerichtetes Verhalten der Beschwerdeführerin erblickt werden…
…im Privatvermögen. Der Wertverlust durch das Absinken des Marktwerts der veräußerten Wirtschaftsgüter betrifft die steuerlich unbeachtliche Vermögenssphäre. Im außerbetrieblichen Bereich darf – entsprechend der angeführten Literatur und Rechtsprechung - die AfaA nicht dazu führen, dass Wertveränderungen in der privaten Vermögenssphäre im Wege der AfaA steuerwirksam werden. Der…
…anderen Einkunftsarten der Tatbestand eines auf Einkommens- und Vermögensvermehrung durch Leistungsaustausch gerichteten wirtschaftlichen Verhaltens erfüllt ist. Die Leistung im Sinne des § 29 Z 3 EStG 1988 ist von der nicht steuerbaren privaten Vermögenssphäre abzugrenzen. Die Besteuerung von Privatvermögen erfolgt nur ausnahmsweise unter den Voraussetzungen der …
…3 Z 1) ist eine Person, auf deren Vermögenssphäre sich der Ausgang des Beschwerdeverfahrens nicht ganz unerheblich auswirkt und bei der es – auch aus diesem Grund – als zumutbar angesehen werden kann, von dieser Person eine Finanzierung der Verfahrenskosten zu verlangen. (5) Offenbar aussichtslos ist eine…
…Erwerber- in Erwartung einer baldigen Umwidmung- zwar Grünland erworben, aber bereits der volle Baulandpreis entrichtet, sei die umwidmungsbedingte Wertsteigerung des Grundstückes nicht in der Vermögenssphäre des Erwerbers, sondern noch in jener des Veräußerers eingetreten, weil dieser bereits vor der Umwidmung wirtschaftlich die gesamte Wertsteigerung realisiert…
…3 Z 1) ist eine Person, auf deren Vermögenssphäre sich der Ausgang des Beschwerdeverfahrens nicht ganz unerheblich auswirkt und bei der es - auch aus diesem Grund - als zumutbar angesehen werden kann, von dieser Person eine Finanzierung der Verfahrenskosten zu verlangen. (5) Offenbar aussichtslos ist eine…
…3 Z 1) ist eine Person, auf deren Vermögenssphäre sich der Ausgang des Beschwerdeverfahrens nicht ganz unerheblich auswirkt und bei der es - auch aus diesem Grund - als zumutbar angesehen werden kann, von dieser Person eine Finanzierung der Verfahrenskosten zu verlangen. (5) Offenbar aussichtslos ist eine…
…1996 vorgenommen worden sei. Die umwidmungsbedingte Wertsteigerung des Grundstückstücks sei nicht in der Vermögenssphäre der nunmehrigen sondern noch in jener der seinerzeitigen Veräußerer eingetreten und gelte die nach dem Erwerb durch die nunmehrigen Veräußerer vorgenommene Umwidmung nicht als Umwidmung im Sinne des § 30 Abs 4…
…Es sei möglich, den doppelten Einstandspreis zu erzielen. Die 725.000 € Einlage in die Beschwerdeführerin seien aus seiner Vermögenssphäre gekommen. Es habe von seinem Einkommen als Angestellter gestammt und er habe es von seinem Bankkonto überwiesen. Er habe keine Geldnachschüsse an die Beschwerdeführerin leisten…
…zu behalten, betrifft die private Vermögenssphäre des Abgabepflichtigen und nicht seinen Einkommensbereich." In der dagegen am 6.2.2020 eingebrachten und am 4.3.2020 begründeten Beschwerde führte der steuerliche Vertreter aus: "Im Zuge der Kündigung des Dienstverhältnisses kam es zu einem gerichtlichen Vergleich, in…
…laufend" gegeben sei, sei ein Abfluss erst dann anzunehmen, wenn er in der Vermögenssphäre des Gesellschafters auch tatsächlich wirksam werde. Die bloße Verbuchung eines Privatanteiles auf dem Verrechnungskonto begründe lediglich eine Forderung der Gesellschaft gegenüber dem Gesellschafter und bewirke noch keinen tatsächlichen Abfluss iSd § 19…
…eine Haftpflichtversicherung für die Branche des Bestandnehmers. Es handelt sich daher um keine Gegenleistung an den Bestandgeber, sondern um die Versicherung der eigenen Vermögenssphäre." Mit Beschwerdevorentscheidung der belangten Behörde vom 21. Februar 2018 wurde die Beschwerde als unbegründet abgewiesen. Betreffend die Vertragslaufzeit führte die belangte…
…der gegenständlichen Pokerspiele gewesen ist. Wäre das Spielangebot der revisionswerbenden Partei von Spielern nicht angenommen worden, hätte sich dieser Umstand in ihrer Vermögenssphäre ausgewirkt. Daraus folgt für den Revisionsfall, dass die revisionswerbende Partei zu Recht als Veranstalterin und damit als Schuldnerin der Glücksspielabgabe behandelt wurde. [..…
…3 Z 1) ist eine Person, auf deren Vermögenssphäre sich der Ausgang des Beschwerdeverfahrens nicht ganz unerheblich auswirkt und bei der es - auch aus diesem Grund - als zumutbar angesehen werden kann, von dieser Person eine Finanzierung der Verfahrenskosten zu verlangen. (5) Offenbar aussichtslos ist eine…
…4) Ein wirtschaftlich Beteiligter (Abs 3 Z 1) ist eine Person, auf deren Vermögenssphäre sich der Ausgang des Beschwerdeverfahrens nicht ganz unerheblich auswirkt und beider es - auch aus diesem Grund - als zumutbar angesehen werden kann, von dieser Person eine Finanzierung der Verfahrenskosten zu verlangen. (5…
…Fällen der oben zitierten ersten zwei Erkenntnissen des VwGH - unbestritten zur Veräußerung bzw Tilgung und damit zum Ausscheiden eines Wirtschaftsgutes aus der Vermögenssphäre gekommen ist. Für Kapitalvermögen wie im gegenständlichen Fall ist die nach Ergehen der drei oben genannten Erkenntnisse des VwGH eingeführte Ausweitung der…
…bei Kilometergeldern, Fahrtkostenvergütungen, pauschalen Taggeldern oder übernommenen GSVG-Beiträgen sei nicht schlüssig. Sämtliche diese Aufwendungen würden in der Vermögenssphäre des Geschäftsführers (Vergütung von KM-Geld für Fahrzeug des GF; vom GF selbst bezahlte Reisekosten mit nachfolgender Vergütung durch die Gesellschaft; GSVG Beiträge des GF, welche…
…3 Z 1) ist eine Person, auf deren Vermögenssphäre sich der Ausgang des Beschwerdeverfahrens nicht ganz unerheblich auswirkt und bei der es - auch aus diesem Grund - als zumutbar angesehen werden kann, von dieser Person eine Finanzierung der Verfahrenskosten zu verlangen. (5) Offenbar aussichtslos ist eine…
…bedeutet eine fast 6-fache GrESt-Belastung des gegenständlichen Erwerbs. Eine Erhöhung der GrESt um 500 % bei bestehenden Verträgen kommt nach Ansicht der Bf. einem ungebührlichen Eingriff in ihre Vermögenssphäre gleich." Die Bf. stellt daher den Antrag, die GrESt von der Gegenleistung zu bemessen. Nach…