…seiner Lebensgefährtin Frau Bf, nunmehr Bf., der Beschwerdeführerin, als Vermächtnis das Grundstück Nr. 1 der EZ 2 des Grundbuches Y., verschiedene Einrichtungsgegenstände sowie ein monatlicher Betrag von € 700,00 vermacht. Pflichtteilsberechtigt sind die beiden Kinder des Verstorbenen. Mit Einantwortungsbeschluss des Bezirksgerichtes A. vom 5…
… 2 Abs.1 Z 1 ErbStG 1955 gilt der Erwerb durch Erbanfall, durch Vermächtnis oder aufgrund eines geltend gemachten Pflichtteilsanspruch als Erwerb von Todes wegen. Gemäß §12 Abs.1 Z1 lit.a erster Halbsatz ErbStG 1955 entsteht die Steuerschuld bei einem Erwerb von Todes wegen…
…Der dafür bescheidmäßig vorgeschriebene Steuerbetrag sei zur Einzahlung gebracht und eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ausgestellt worden. Aufgrund der eingebrachten Vermächtnisklage sei der mit 17.9.2024 datierte gerichtliche Vergleich abgeschlossen worden, womit das Grundstück herausgegeben werden habe müssen und der Einantwortungsbeschluss rückabgewickelt worden sei. Mit Bescheid vom…
…in ***Straße*** beerben. Sie ist jedoch als, Universalerbin, soweit im folgenden nichts anderes verfügt wird, auch zur Berichtigung sämtlicher zum Todestag bestehenden Verbindlichkeiten und weiters zur Erfüllung der nachfolgenden Vermächtnisse und Auflagen verpflichtet. […] 4. Meinen Töchtern ***T1***, ***T2***, ***T3*** und ***Bf***, je geborene ***X…
…Todes wegen gilt 1. der Erwerb durch Erbanfall, durch Vermächtnis oder auf Grund eines geltend gemachten Pflichtteilsanspruches (§ 2 Abs.1 Z 1 ErbStG) Bei Gesamtrechtsnachfolge gehen die sich auf Abgabenvorschriften sich ergebenden Rechte und Pflichten des Rechtsvorgängers auf den Rechtsnachfolger über. Für den Umfang der…
…Koziol/Bydlinski/Bollenberger, ABGB5 § 802 Rz 1). § 802 Satz 2 ABGB: "Ein solcher Erbe haftet den Gläubigern und Vermächtnisnehmern nur so weit, als die Verlassenschaft für ihre und auch seine eigenen Forderungen, das Erbrecht ausgenommen, hinreicht." Wenn die Verlassenschaft für alle Forderungen hinreicht, besteht kein…
- Steuerbefreiung für Erwerbe von Todes wegen (Erbschaft, Vermächtnis) durch den überlebenden Ehegatten oder eingetragenen Partner hinsichtlich des Hauptwohnsitzes, soweit 150 m2 Wohnnutzfläche nicht überschritten werden, - Möglichkeit der Steuerentrichtung in höchstens fünf gleichen Jahresbeträgen (Verteilung), soweit der Stufentarif oder der Steuersatz von 0,5 % zur Anwendung…
…den in § 7 Abs. 1 Z 1 und 2 angeführten Personenkreis; b) bei Erwerb eines Grundstückes durch Erbanfall, durch Vermächtnis oder in Erfüllung eines Pflichtteilsanspruches, wenn die Leistung an Erfüllungs Statt vor Beendigung des Verlassenschaftsverfahrens vereinbart wird, durch den in § 7 Abs. 1 Z 1…
…der Firma 3 GmbH der erblichen Tochter, Name (Beschwerdeführerin) als Vermächtnisnehmerin zufallen. Mit vorläufigem Bescheid vom 11.07.2001 wurde der Beschwerdeführerin vom Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern in Wien Erbschaftssteuer in Höhe von EUR 60.516,34 vorgeschrieben. Als Bemessungsgrundlage wurde der gemeine Wert…
…im Jahr 2003 als Vermächtnisnehmerin nach ihrer Tochter einen 60%igen Geschäftsanteil an der Hotelbetriebs GmbH & Co KG (Wert laut Teilwertbilanz zum Todestag der Tochter € 93.645,90) sowie an der Hotelbetriebs GmbH (gemeiner Wert nach dem Wiener Verfahren € 8.353,51) erworben…
…des Bruttobetrages auf die vier Schwestern keine Mittel für die Begleichung der Ertragsteuer übrig blieben. In eventu beantragte die Beschwerdeführerin, die Mieteinkünfte auf alle vier Vermächtnisnehmerinnen im Wege einer Eigentümergemeinschaft aufzuteilen oder aber die Auszahlung der Legate bei der Beschwerdeführerin als Sonderausgaben iSd § 18 Abs…
…verstehen. Gemäß § 7 Abs. 1 Z 1 lit. b GrEStG 1987 gilt ein Erwerb als unentgeltlich, wenn er durch Erbanfall, durch Vermächtnis, durch Erfüllung eines Pflichtteilsanspruchs, wenn die Leistung an Erfüllung Statt vor Beendigung des Verlassenschaftsverfahrens vereinbart wird, oder gemäß § 14 Abs. 1 Z 1…
…K. Darüber hinaus stand ihnen zu je einem Drittel das Vermächtnis an der Liegenschaft GB_2 in K zu, betreffend welche M ihrerseits Vermächtnisnehmerin nach ihrem 2016 verstorbenen Vater war. Für den Erwerb des Drittelanteils der Bf an der Liegenschaft GB_2 erfolgte am 1…
…der Kinder, zu je einem Drittel, als Erben eingesetzt - ihre Tochter ***5***, sowie die ***6***. Für ihren Sohn ***Bf1*** wurde ausdrücklich der Pflichtteil vorgesehen. Unabhängig von der Erbeinsetzung wurden Vermächtnisse für alle vier Kinder verfügt. Im Nachlass befanden sich Liegenschaften, endbesteuertes Vermögen, Gehaltsguthaben, Fahrnisse, Geschäftsanteile…
…Nach-) Vermächtnis erworben, weshalb die Festsetzung der GrESt dem Grunde nach zu Recht erfolgt ist. Nach § 4 Abs. 2 Z 4 GrEStG in der auf den gegenständlichen Beschwerdefall anwendbaren Fassung BGBl. I 2009/135 ist die (Grunderwerb-) Steuer beim Erwerb u.a. durch Vermächtnis vom…
…Testament bzw. Nachträgen dazu setzte der Erblasser zu Gunsten der Bf. neben anderen Vermögenswerten 50% der ihm gehörigen Goldmünzen und 20% vorhandener Bank- und Geldguthaben als Vermächtnis aus. Der Erblasser war lt. dem unter der GZ 1 A 1/03 vor dem Bezirksgericht XB. geführten…
…Nach § 2 Abs. 1 Z 1 ErbStG gilt als Erwerb von Todes wegen der Erwerb durch Erbanfall, durch Vermächtnis oder auf Grund eines geltend gemachten Pflichtteilsanspruches. Die Bf. stützt ihr Beschwerdevorbringen vor allem auf die Ansicht, die Steuer sei nicht – wie vom Finanzamt vermeint – gemäß …
…Wien. Sie habe von diesem Vermächtnis erst im Jahr 2006 erfahren. Die Übertragung der Sonnenstudios sei anlässlich der Einantwortung des Nachlasses auf Grund des Legatserfüllungsvertrages vom 11.7.2007 mit Wirkung vom 1.8.2007 erfolgt. In der Zeit zwischen dem Ableben von Herrn X…
…1 und Z. 3 gilt als Erwerb von Todes wegen der Erwerb durch Erbanfall, durch Vermächtnis oder auf Grund eines geltend gemachten Pflichtteilsanspruches, aber auch der Erwerb von Vermögensvorteilen, der auf Grund eines vom Erblasser geschlossenen Vertrages unter Lebenden von einem Dritten mit dem Tod…
…Der Zustellverfügung sei nämlich zu entnehmen, dass eine Zustellung an diverse Verlassenschaften erfolgt sei. Die Zustellung hätte aber an die Erben bzw. Vermächtnisnehmer erfolgen müssen, da diesen die Einkünfte zuzurechnen gewesen seien. Zudem bleibe zu klären, ob in der Zustellverfügung tatsächlich alle stillen Gesellschafter erfasst…