…ausgeführt, dass die geltend gemachten Kosten der Höhe nach zwar nachgewiesen seien, es allerdings an der Unzumutbarkeit der Verlegung des Familienwohnsitzes mangle. So seien die Behandlungen zur künstlichen Befruchtung sowie der Gesundheitszustand der Ehefrau des Bf., die im Jahr 2017 über keinerlei Einkünfte verfügt habe…
…der Bf als Grundsteuerbescheid des Bürgermeisters der Ansässigkeitsgemeinde bezeichnet, aus dem laut Bf hervorgehe, dass die gesamte Grundfläche 0,1978 ha betrage. Im Vorlageantrag gegen die in der Begründung unveränderte abweisende Beschwerdevorentscheidung bringt der Bf zusätzlich vor, die Verlegung des Familienwohnsitzes an den Beschäftigungsort sei…
Eine Wegverlegung des Familienwohnsitzes von Wien nach ***4***, wo in den Jahren 2013 und 2014 weder der Bf noch seine Partnerin Einkünfte erzielten, wäre unter den gegebenen Umständen jedenfalls privat veranlasst gewesen, weil die nicht beruflich bedingte Verlegung des Familienwohnsitzes in unüblich weite Entfernung von…
…und Familienheimfahrten, mit der Begründung, dass die Pflegebedürftigkeit der Mutter - bei nur zwei Heimfahrten im Monat - keine Unzumutbarkeit der Verlegung des Familienwohnsitzes nach Wien begründet, nicht berücksichtigt. Gegen den Einkommensteuerbescheid 2023 wurde fristgerecht am 14.04.2024 durch den Bf eine Beschwerde eingebracht, welche er…
…Wohnsitzen. Lediglich unvermeidbare Mehraufwendungen, die der Steuerpflichtigen dadurch erwachsen, dass sie am Beschäftigungsort wohnen muss und ihr eine Verlegung des Familienwohnsitzes an den Beschäftigungsort ebenso wenig zugemutet werden kann wie die tägliche Rückkehr zum Familienwohnsitz, sind als beruflich bzw. betrieblich bedingte Mehraufwendungen bei jener Einkunftsart…
…wenn die Verlegung des Familienwohnsitzes an den Beschäftigungsort ebenso wenig zugemutet werden kann, wie die tägliche Rückkehr zum Familienwohnsitz. Wie der Verwaltungsgerichtshof in ständiger Rechtsprechung zum EStG 1988 vertritt, kann die Unzumutbarkeit der Wohnsitzverlegung ihre Ursache nicht nur in einer weiteren Erwerbstätigkeit des Ehegatten (zB…
…Verfahrensgang Strittig im beschwerdegegenständlichen Fall ist die Berücksichtigung von Familienheimfahrten in Zusammenhang mit der Unzumutbarkeit der Verlegung des Familienwohnsitzes als Werbungskosten. Der Beschwerdeführer beantragte mit den beim Finanzamt eingebrachten Erklärungen zur Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für die Jahre 2017 und 2018 unter anderem die Berücksichtigung von Aufwendungen…
…Kosten der doppelten Haushaltsführung als Werbungskosten seien nicht erfüllt, denn der Beschwerdeführerin seien sowohl die tägliche Rückkehr zum Hauptwohnsitz als auch die Verlegung des Familienwohnsitzes zumutbar. Am 17.12.2019 beantragte die Beschwerdeführerin die neuerliche Überprüfung. Ergänzend zu ihrer Beschwerde führte sie im Vorlageantrag aus…
…Beweismittel: siehe eingescannte Aktenteile Stellungnahme: (…) Ad doppelte Haushaltsführung (2020): In verfahrensrechtlicher Hinsicht ist es bei den Kosten der doppelten Haushaltsführung Sache des Steuerpflichtigen, der Abgabenbehörde die Gründe zu nennen, aus denen er die Verlegung des Familienwohnsitzes an den Ort der Beschäftigung als unzumutbar ansieht…
…überhaupt, möglich gewesen sei, zwischen Österreich und der Ukraine zu pendeln und eine Übersiedlung durchzuführen. Die Voraussetzungen für die Gewährung der vorübergehenden doppelten Haushaltsführung seien daher erfüllt und es liege eine Unzumutbarkeit der kurzfristigen Verlegung des Familienwohnsitzes vor. II. Über die Beschwerde wurde erwogen: 1…
…Lediglich unvermeidbare Mehraufwendungen, die dem Abgabepflichtigen dadurch erwachsen, dass er am Beschäftigungsort wohnen muss und ihm die Verlegung des (Familien)Wohnsitzes an den Beschäftigungsort ebenso wenig zugemutet werden kann, wie die tägliche Rückkehr zum (Familien)Wohnsitz, sind als beruflich bzw betrieblich bedingte Mehraufwendungen bei jener…
…zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Fraglich ist im vorliegenden Fall insbesondere, welche Wohnung für die Berechnung der Entfernung zur Arbeitsstätte heranzuziehen ist und ob allenfalls die Zumutbarkeit der Verlegung des Familienwohnsitzes dafür von Bedeutung ist. Einen Wohnsitz hat jemand gemäß § 26 BAO dort, wo er "eine…
…Wohnung für die auspendelnde Bf allein als zweckentsprechend iSd VwGH-Judikatur angesehen werden könnte, ändert nichts daran, dass von einer Verlegung des Familienwohnsitzes beider auszugehen ist, denn diese Wohnung ist ebenso als Wohnung für ein junges Paar geeignet. Die tatsächliche Nutzfläche betrug 57,81 m2…
…doppelter Haushaltsführung dem Grunde nach bis einschließlich Juli 2001 anzuerkennen sind. Einrichtungsgegenstände Die Kosten für Einrichtungsgegenstände wurden mit dem angefochtenen Bescheid ausgeschieden, jedoch fehlt dem Bescheid die Begründung. Da im Beschwerdefall von einer Verlegung des Familienwohnsitzes auszugehen ist, die nach Wegfall der Ungewissheit beibehalten wurde…
…Familienwohnsitz sind im Rahmen der durch den § 20 Abs. 1 Z 2 lit. e EStG 1988 gesetzten Grenzen Werbungskosten, wenn die Voraussetzungen einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung vorliegen. Wenn dem Arbeitnehmer Mehraufwendungen erwachsen, weil er am Beschäftigungsort wohnen muss und die Verlegung des (Familien)Wohnsitzes…
…Die Hauptvoraussetzung für die Absetzbarkeit von Kosten für doppelte Haushaltsführung und für Familienheimfahrten sei die Unzumutbarkeit der Verlegung des Familienwohnsitzes. Der Gatte der Beschwerdeführerin sei laut den vorgelegten Lohnausweisen in ***5*** beschäftigt. Eine Beibehaltung des Wohnsitzes in ***3*** sei daher auch aus diesem Grund privat…
…dass keine Gründe nachgewiesen worden wären, die eine Verlegung des Familienwohnsitzes unzumutbar machen würden und die steuerlich relevanten Einkünfte der Ehegattin 85 € im Kalenderjahr 2017 betragen hätten. Der Bf habe zumindest seit dem Kalenderjahr 2014 die Kosten der doppelten Haushaltsführung und Familienheimfahrten bezogen und…
…GZ. RV/1989-W/04). Der Bf. begründet die Unzumutbarkeit der Verlegung des Familienwohnsitzes mit den erforderlichen regelmäßigen wöchentlichen fachärztlichen Untersuchungen seiner erwerbsunfähigen Ehegattin, bei welcher eine Schwertbehinderung und eine Erwerbsminderung im Ausmaß von 75% vorliegt. Im vorliegenden Fall war der Bf. bereits seit Jänner…
…ein Fahrtenbuch, den Kfz-Zulassungsschein und Tankbelege vorzulegen. In der Vorhaltsbeantwortung vom 18.7.2019 gibt der Bf an: Die Verlegung des Familienwohnsitzes sei aus sozialen und wirtschaftlichen Gründen nicht möglich, weil die Gattin die gemeinsame kleine Landwirtschaft sowie den Haushalt mit einem Kind in…
…Obwohl seine Versetzung nach Oberösterreich offensichtlich nicht so schnell realisierbar gewesen sei, sei jetzt eine Verlegung des Familienwohnsitzes nach Wien noch unzumutbarer geworden. Der Bf und seine Familie hätten auf dem teuren und schwierigen Wohnungsmarkt in Wien für eine voraussichtlich begrenzte Zeit eine noch deutlich…