…tragenden Beschwerdeerledigung ergebenden Herabsetzung der Abgabenschuld erfolgen. Gemäß § 212a Abs. 8 BAO dürfen zur Entrichtung oder Tilgung von Abgabenschuldigkeiten, deren Einhebung ausgesetzt ist, Zahlungen, sonstige Gutschriften (§ 213 Abs. 1) sowie Guthaben (§ 215 Abs. 4) nur auf Verlangen des Abgabepflichtigen verwendet werden. Hiebei ist § 214 Abs…
…tragenden Beschwerdeerledigung ergebenden Herabsetzung der Abgabenschuld erfolgen. Gemäß § 212a Abs. 8 BAO dürfen zur Entrichtung oder Tilgung von Abgabenschuldigkeiten, deren Einhebung ausgesetzt ist, Zahlungen, sonstige Gutschriften (§ 213 Abs. 1) sowie Guthaben (§ 215 Abs. 4) nur auf Verlangen des Abgabepflichtigen verwendet werden. Hiebei ist § 214 Abs…
…8.2021. In den Beschwerdegründen wird wörtlich ausgeführt: "Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit in vollem Umfang bekämpft. Rechtswidrigkeit des Inhalts wegen Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes Gemäß § 323c Abs 13 BAO idF BGBl I Nr. 52/2021 sind - unbeschadet aller sonstigen Vorschriften des § 212 Abs…
…212a Abs. 8 BAO unter Hinweis auf die Aussetzung eine Verrechnung mit den ausgesetzten Abgabenschuldigkeiten verlangen können. Dies ist nicht passiert. Da die Vorschreibung von Aussetzungszinsen auch dann dem Gesetz entspricht, wenn während des Aussetzungszeitraumes ein Guthaben auf dem Abgabenkonto besteht (vgl. Ritz/Koran, BAO7…
…Fall der Einbringung eines Vorlageantrages nicht aus. Gemäß § 212a Abs. 8 BAO dürfen zur Entrichtung oder Tilgung von Abgabenschuldigkeiten, deren Einhebung ausgesetzt ist, Zahlungen, sonstige Gutschriften (§ 213 Abs. 1) sowie Guthaben (§ 215 Abs. 4) nur auf Verlangen des Abgabepflichtigen verwendet werden. Hiebei ist § 214 Abs…
…gemäß § 212a Abs. 8 erster Satz BAO Zahlungen, sonstige Gutschriften (§ 213 Abs. 1) sowie Guthaben (§ 215 Abs. 4) nur auf Verlangen des Abgabepflichtigen verwendet werden dürfen. Im Rahmen der kontokorrentmäßigen Gebarungsverrechnung gemäß §§ 213 ff BAO bestehende Gutschriften und Guthaben dürfen somit den ausgesetzten Betrag nur…
…Erledigung zuständigen Richter übertragen. Rechtslage und Erwägungen Gemäß § 212a Abs. 8 BAO dürfen zur Entrichtung oder Tilgung von Abgabenschuldigkeiten, deren Einhebung ausgesetzt ist, Zahlungen, sonstige Gutschriften (§ 213 Abs. 1) sowie Guthaben (§ 215 Abs. 4) nur auf Verlangen des Abgabepflichtigen verwendet werden. Hiebei ist § 214 Abs…
…des § 212a Abs. 8 BAO erfolgen. Zur Entrichtung oder Tilgung von Abgabenschuldigkeiten, deren Einhebung ausgesetzt ist, dürfen gemäß § 212a Abs. 8 BAO Zahlungen, sonstige Gutschriften (§ 213 Abs. 1) sowie Guthaben (§ 215 Abs. 4) nur auf Verlangen des Abgabepflichtigen verwendet werden. Hiebei ist § 214 Abs. 4…
… 212a Abs 8 BAO zur Tilgung von Abgabenschuldigkeiten, deren Einhebung ausgesetzt ist, Zahlungen und sonstige Gutschriften sowie Guthaben nur auf Verlangen des Abgabepflichtigen verwendet werden. Andererseits sind in den Fällen einer zusammengefassten Verbuchung der Gebarung gem § 214 (1) BAO Zahlungen und sonstige Gutschriften auf die…
…Antragstellung gemäß § 212a Abs. 1 BAO Abstand nehmen oder - wenn ihm über seinen Antrag die Aussetzung bereits bewilligt wurde - den dadurch bewirkten Zahlungsaufschub jederzeit durch die in § 212a Abs. 8 BAO vorgesehene Tilgung beenden (vgl. VwGH 26.1.2017, Ra 2015/15/0005 mwH). Gemäß…
…gemäß § 212a Abs. 8 erster Satz BAO Zahlungen, sonstige Gutschriften (§ 213 Abs. 1) sowie Guthaben (§ 215 Abs. 4) nur auf Verlangen des Abgabepflichtigen verwendet werden dürfen. Im Rahmen der kontokorrentmäßigen Gebarungsverrechnung gemäß §§ 213 ff BAO bestehende Gutschriften und Guthaben dürfen somit den ausgesetzten Betrag nur…
…halten, kann er entweder von einer Antragstellung gemäß § 212a Abs 1 BAO Abstand nehmen oder - wenn ihm über seinen Antrag die Aussetzung bereits bewilligt wurde - den dadurch bewirkten Zahlungsaufschub jederzeit durch die im § 212a Abs 8 BAO vorgesehene Tilgung beenden (siehe VwGH 11.9.1997…
…Zahlungsaufschub erhalten habe. Es seien von der Bf keine Zahlungen mit Verrechnungsweisung betreffend die Normverbrauchsabgabe geleistet oder Anträge iSd § 212a Abs. 8 BAO gestellt worden. Wann und für welchen Zeitraum die Vergütung der Normverbrauchsabgabe auf dem Abgabenkonto der Bf verbucht worden sei, sei für die…
…vermieden oder geringgehalten werden, kann entweder von einer Antragstellung gemäß § 212a Abs. 1 BAO Abstand genommen werden oder im Falle der Bewilligung der dadurch bewirkte Zahlungsaufschub jederzeit durch die in § 212a Abs. 8 BAO vorgesehene Tilgung beendet werden (VwGH 15.11.2005, 2002/14/0051…
… 214 Abs 3 letzter Satz BAO, wonach eine Verrechnung auf Abgabenschulden, deren Einhebung ausgesetzt ist, nur nach § 212a Abs 8 BAO, somit nur über ausdrückliches Verlangen des Abgabepflichtigen vorgenommen werden darf. Im Rahmen der kontokorrentmäßigen Gebarungsverrechnung gemäß §§ 213 ff BAO bestehende Gutschriften und Guthaben dürfen…
…oder gering gehalten werden, kann man von einer Antragstellung gemäß § 212a BAO Abstand nehmen oder - nach einer bereits bewilligten Aussetzung der Einhebung - den dadurch bewirkten Zahlungsaufschub jederzeit durch die in § 212a Abs 8 BAO vorgesehene Tilgung beenden (VwGH 26.1.2017, Ra 2015/15/0005…
…halten, kann er entweder von einer Antragstellung gemäß § 212a Abs. 1 BAO Abstand nehmen oder - wenn ihm über seinen Antrag die Aussetzung bereits bewilligt wurde - den dadurch bewirkten Zahlungsaufschub jederzeit durch die im § 212a Abs. 8 BAO vorgesehene Tilgung beenden VwGH 24.10.2019, Ra…
…Antragstellung gemäß § 212a Abs. 1 BAO Abstand nehmen oder- wenn ihm über seinen Antrag die Aussetzung bereits bewilligt wurde - den dadurch bewirkten Zahlungsaufschub jederzeit durch die in § 212a Abs. 8 BAO vorgesehene Tilgung beenden (vgl. VwGH 26.1.2017, Ra 2015/15/0005 mwH). Gemäß…
…Beschwerdeführer eine Abdeckung des verfahrensgegenständlichen Rückforderungsbetrages von 1.899,11 € mit der Gutschrift aus seiner Veranlagung zur Einkommensteuer 2020 in Höhe von 4.076,00 € ohne Inanspruchnahme eigener finanzieller Mittel allein durch Stellung eines Antrages gemäß § 212a Abs. 8 BAO möglich gewesen wäre…
…bisher allein wegen des von der Beschwerdeführerin im Zuge der Beschwerde gestellten Antrages auf Aussetzung der Einhebung gemäß § 212a BAO noch nicht, wobei es dieser freigestanden wäre, gemäß § 212a Abs. 8 BAO eine Abdeckung der ausgesetzten Abgabenschuld durch Verwendung einer der zahlreichen Gutschriften zu verlangen…