IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Verwaltungsstrafsache gegen NN, GebDat, Adresse1 bzw. Adresse2 , wegen Verwaltungsübertretung gemäß § 2 in Verbindung mit § 4 Abs. 2 Parkometergesetz 2006, LGBl. für Wien Nr. 9/2006, in der geltenden Fassung, über die Beschwerde…
…Jänner 2026, gab der Bf. Herrn Lenker1 als Lenker bekannt. Daraufhin informierte die Behörde Herrn Lenker1 mit Schreiben vom 04. Februar 2026 über das begangene Verkehrsdelikt und dass ihn der Bf. als Lenker des tatgegenständlichen Fahrzeugs bekanntgegeben habe. Gleichzeitig wurde er aufgefordert, den Strafbetrag in…
…Bf. der belangten Behörde mit, dass er das Fahrzeug Herrn Lenker1 überlassen habe. Daraufhin informierte die Behörde Herrn Lenker1 mit Schreiben vom 17. Dezember 2025 über das begangene Verkehrsdelikt und dass ihn der Bf. als Lenker des tatgegenständlichen Fahrzeugs bekanntgegeben habe. Gleichzeitig wurde er aufgefordert…
…gewesen sei. Mit Schreiben vom 18. April 2025 (Begehung eines Verkehrsdeliktes in Österreich, Zahlungsaufforderung; Informationsschreiben) wurde Herr informiert, dass am 25. November 2024 um 10:46 Uhr mit dem in Rede stehenden Kraftfahrzeug in Österreich ein (näher angeführtes) Verkehrsdelikt begangen worden sei und er, Herr…
…durch den Lenker des in Rede stehenden Fahrzeuges ein Verkehrsdelikt begangen worden sei. Er sei von der Zulassungsbesitzerin (Beschwerdeführerin) als Lenker des in Rede stehenden Fahrzeuges zum Zeitpunkt des Verkehrsdeliktes genannt worden. Die Geldstrafe für dieses Verkehrsdelikt betrage 48,00 Euro und sei innerhalb von…
…durch den Lenker des Fahrzeuges mit dem Kennzeichen Vienna ein Verkehrsdelikt begangen worden sei. Er sei vom Zulassungsbesitzer ***Bf1*** als Lenker des Fahrzeuges zum Zeitpunkt der Begehung des Verkehrsdelikts genannt worden. Die Geldstrafe für dieses Verkehrsdelikt betrage 48,00 € und sei binnen vier Wochen…
…von der MA 67 mitgeteilt, dass der Lenker des mehrspurigen Kraftfahrzeuges mit dem behördlichen Kennzeichen Vienna am 9. November 2021 um 21:00 Uhr ein Verkehrsdelikt begangen habe. Er sei vom Zulassungsbesitzer Gerhard Franz Mayer als Lenker namhaft gemacht worden. Die Strafe betrage € 48…
…überlassen gewesen sei. Das an F. L. gerichtete Schreiben der Magistratsabteilung 67 vom 19. April 2022 (Begehung eines Verkehrsdeliktes in Österreich, Zahlungsaufforderung, Informationsschreiben) wurde an die Behörde mit dem Postvermerk "unknown" retourniert und auf dem Rückscheinkuvert die Adresse durchgestrichen. Mit Strafverfügung vom 5. Mai 2022…
…Ab wann sein Leiden begann, kann er nicht eindeutig sagen, er gibt an, dass er einige Verkehrsdelikte hatte und dass ihm dann der Führerschein entzogen wurde. Befunde werden vorgelegt, denen ist zu entnehmen, dass er 1992 erstmalig definitiv besachwaltet wurde, diesbezüglich gibt es auch ein…
…Rz 19 m.w.N.). Es erfolgt daher nur eine verwaltungsrechtliche Bestrafung. Fehlendes Organstrafmandat Bei einer Verwaltungsübertretung bzw. einem Verkehrsdelikt besteht seitens des Täters grundsätzlich kein Rechtsanspruch auf Ausstellung eines Organmandats. Das Kontrollorgan der Paarkraumüberwachung kann selbst entscheiden, ob es den Vorfall zur Anzeige bringt…
…Francis,Lückhof und Spanner festgestellt, dass die Pflicht des Fahrzeughalters, zu offenbaren, wer das Fahrzeug zur Zeit der Begehung eines Verkehrsdelikts gelenkt hatte, nicht gegen das Recht verstößt, zu schweigen und sich nicht selbst belasten zu müssen (siehe auch Reiter, Das Recht zu schweigen und…
…in den Fällen O'Halloran, Francis, Lückhof und Spanner festgestellt, dass die Pflicht des Fahrzeughalters, zu offenbaren, wer das Fahrzeug zur Zeit der Begehung eines Verkehrsdelikts gelenkt hatte, nicht gegen das Recht verstößt, zu schweigen und sich nicht selbst belasten zu müssen (siehe auch Reiter…
…Beschwerde gegen das Straferkenntnis ua. auf die Entscheidung des EGMR vom 18. März 2010, AZ 13201/05 (Krumpholz gg Österreich - Verkehrsdelikt). Der EGMR stellte im Erkenntnis vom 18. März 2010 fest, dass die Verurteilung des Halters eines Kraftfahrzeuges für eine Geschwindigkeitsübertretung, die mit seinem Kraftfahrzeug…
…Lenkerauskunft ua. auf die Entscheidung des EGMR vom 18. März 2010, AZ 13201/05 (Krumpholz gg Österreich - Verkehrsdelikt). Der EGMR stellte im Erkenntnis vom 18.03.2010 fest, dass die Verurteilung des Halters eines KFZ für eine Geschwindigkeitsübertretung, die mit seinem KFZ begangen wurde, gegen…
…6 Abs. 1 EMRK: Die Bf. bringen vor, dass in Fällen, in denen der Zulassungsbesitzer der Lenker des Fahrzeugs gewesen sei, als das Verkehrsdelikt begangen wurde, § 103 Abs. 2 KFG ihn unter Androhung eines Bußgelds verpflichte, sich selbst zu belasten. Der GH stellt fest, dass…
…hatte und dass sich die spätere vermeintliche Lenkerauskunft des Bf. auf ein anderes Fahrzeug in einem anderen, ein Verkehrsdelikt betreffendes Verfahren bezogen hatte, war angesichts der hier maßgeblichen Rechtslage nicht entscheidungswesentlich. Rechtslage Gegenständlich sind folgende Rechtsvorschriften von entscheidungswesentlicher Bedeutung (Hervorhebungen durch BFG): Unternehmensgesetzbuch (UGB). Auflösungsgründe …
…befunden hatte und dass sich die spätere vermeintliche Lenkerauskunft des Bf. auf ein anderes Fahrzeug in einem anderen, ein Verkehrsdelikt betreffendes Verfahren bezogen hatte, war angesichts der hier maßgeblichen Rechtslage nicht entscheidungswesentlich. Es wird festgestellt, dass die Behörde von der Auflösung der Gesellschaft durch die…
…mündliche Verhandlung anzuordnen. Nebenbemerkung: Unverständlich ist die Lenkerauskunft diesbezüglich nach dem Einspruch vom 21.6.2015. Eine Lenkerauskunft sollte dazu dienen, Auskunft über den Lenker zu bekommen, der ein Verkehrsdelikt begeht, sollte man meinen; diese Information hatte die Behörde schon, da Einspruch rechtzeitig erhoben wurde…
…kann. Der ungarische Familienwohnsitz eines Fahrzeuglenkers ist kein taugliches Argument für die leichtfertige Abgabe unwahrer Lenkererklärungen (Tatbegehungen), zumal der Handelsvertreter unter anderem auch geschäftlich in Österreich tätig ist. Ein Indiz für die Richtigkeit der Lenkerauskunft ist ferner die Verkehrsdeliktsvormerkung bei der BPD Wien. F. hat…
…welcher zum Ausdruck gebracht wurde, dass die Verpflichtung des Fahrzeughalters, zu offenbaren, wer das Fahrzeug zur Zeit der Begehung eines Verkehrsdelikts gelenkt hatte, nicht gegen das Recht verstößt, zu schweigen und sich nicht selbst belasten zu müssen (siehe auch Reiter, Das Recht zu schweigen und…