…zudem unmissverständlich und klar bestätigt, dass die Ausbildungsabschlüsse an der LFS Buchhof und der LFS Goldbrunnhof, auf Grund unterschiedlicher Fachrichtungen, nicht gleich zu setzen seien (siehe Beweismittel "B"). Was die Vergleichbarkeit der schulischen Ausbildung ihrer Art nach anbelangt, sind im vorliegenden Beschwerdefall sowohl die fachspezifischen…
…das 5. Semester - vorschreibt. Nach allem Ausgeführten liegt eine Vergleichbarkeit der Ausbildungsgänge ihrem Abschluss, ihrer Art und ihrer Dauer nach daher nicht vor. Das Studium an der - außerhalb des Einzugsbereiches des Wohnortes gelegenen - Hochschule B erfüllt somit die Voraussetzungen für die Berücksichtigung des Pauschbetrages gemäß §…
…gleichartigen Ausbildungsabschluss und auf die Vergleichbarkeit der Ausbildung ihrer Art nach abzustellen (vgl. etwa VwGH 25.07.2013, 2011/15/0026). Zu beachten ist in diesem Zusammenhang, dass mit dem Pauschalbetrag des § 34 Abs. 8 EStG 1988 nur die Mehrkosten aufgrund der Entfernung des Ausbildungsorts…
…mwN zur Rechtsprechung des VwGH). Bei Auslegung der Voraussetzung des § 34 Abs. 8 EStG 1988 "entsprechende Ausbildungsmöglichkeit" wird nach der Rechtsprechung auf einen gleichartigen Ausbildungsabschluss und auf die Vergleichbarkeit der Ausbildung ihrer Art nach abgestellt. Dies gilt nicht nur für die Ausbildung an einer Hochschule…
…der Aktenlage entsprechend gefolgt werden und ist darauf nicht mehr näher einzugehen. Streitpunkt des Rechtsmittelverfahrens ist ausschließlich die Frage, ob eine auswärtige Berufsausbildung dem Grunde nach geboten, das heißt zwangsläufig ist, weil im Einzugsbereich des Wohnortes keine entsprechende Ausbildungsmöglichkeit besteht. Kann von einer Vergleichbarkeit der…
…Streitjahren 2011 bis 2013 durchgeführten Ausbildungen die Steuerbefreiung des § 6 Abs. 1 Z 11 lit. a UStG 1994 in Anspruch genommen wurde. Vorgelegt wurden umfangreiche Unterlagen zu den einzelnen Ausbildungen sowie diverse Zertifizierungen. Weiters hat die Bf. die Vergleichbarkeit der Ausbildungen mit dem WIFI und…
…des Wohnortes keine entsprechende Ausbildungsmöglichkeit besteht. Diese außergewöhnliche Belastung wird durch Abzug eines Pauschalbetrages von 110,00 Euro pro Monat der Berufsausbildung berücksichtigt. Bei der Auslegung der Voraussetzung der "entsprechenden Berufsausbildung" ist auf einen gleichartigen Ausbildungsabschluss und auf die Vergleichbarkeit der Ausbildung ihrer Art nach…
…Nr. 1995/624) eine gleichartige Ausbildungsmöglichkeit besteht. Bei der Auslegung der Voraussetzung des § 34 Abs. 8 EStG 1988 "entsprechende Ausbildungsmöglichkeit" wird somit auf einen gleichartigen Ausbildungsabschluss und auf die Vergleichbarkeit der Ausbildung ihrer Art nach abgestellt. Die Formulierung "entsprechende" ist sohin nicht im Sinne von…
…Die Zwangsläufigkeit der auswärtigen Ausbildung sei seitdem nicht mehr gesondert zu prüfen. Für die Anerkennung der Kosten eines Auslandsstudiums sei nur erforderlich, dass im Einzugsbereich des Wohnortes keine vergleichbare Ausbildung möglich sei (Hinweis auf VwGH 25.9.2002, 98/13/0167). Gegen die Vergleichbarkeit spreche…
…sind erfüllt. Da es nach Unionsrecht nicht auf die Dauer der Ausbildung ankommt, schadet die vom Finanzamt als nicht erfüllte Voraussetzung angenommene Vergleichbarkeit des Lehrstoffumfanges bei bloß auf mindestens zwei Semester angelegter Dauer nicht. Hier ist darauf zu verweisen, dass - wie bereits von der Bf…
…die Vergleichbarkeit der Ausbildung ihrer Art nach abzustellen (VwGH 30.01.2014, 2012/15/0037, mwN). Die Judikatur verlangt in diesem Zusammenhang in den Fällen, in denen eine Ausbildungsstätte am Wohnort des Steuerpflichtigen (oder in dessen Einzugsbereich) besteht, besondere Gründe, die einen auswärtigen Ausbildung als…
…ob eine entsprechende Ausbildungsmöglichkeit im Einzugsgebiet des Wohnortes gegeben ist (VwGH vom 30.01.2014, 2012/15/0037). Bei Auslegung der Voraussetzung der "entsprechenden Ausbildungsmöglichkeit" iSd § 34 Abs. 8 EStG 1988 ist auf einen gleichartigen Ausbildungsabschluss und auf die Vergleichbarkeit der Ausbildung ihrer Art nach…
…ist die „Vergleichbarkeit der Studien ihrer Art nach“ und ein „gleichartiger Ausbildungsabschluss“. Einzelnen Abweichungen in den Studienplänen kommt dabei keine Bedeutung zu (VwGH 7.8.2001, 97/14/0068; die im Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof damals belangte Behörde hatte aufgrund einer Gegenüberstellung der Studienordnungen und…
…15/0058, mit weiteren Nachweisen). Inwieweit zwei Ausbildungsgänge ihrer Art nach vergleichbar sind, ist eine auf Ebene der Sachverhaltsermittlung zu lösende Frage (VwGH 7.8.2001, 97/14/0068). Für die Vergleichbarkeit der „entsprechenden Ausbildungsmöglichkeiten“ bietet sich der Typenkatalog des SchOG (Schulorganisationsgesetz) an. Die Auslegung…
…gleichartigen Ausbildungsabschluss und auf die Vergleichbarkeit der Ausbildung ihrer Art nach abgestellt. Wird eine entsprechende Ausbildungsmöglichkeit nicht im Einzugsbereich des Wohnortes, jedoch im Inland als auch im Ausland angeboten, steht der Freibetrag gemäß § 34 Abs. 8 EStG 1988 unabhängig davon zu, ob die Ausbildung im…
…Danach, noch im selben Jahr, habe es im Finanzamt eine Besprechung mit dem Vertreter des Vereins gegeben. Bei dieser Besprechung sei der Beweis für die Vergleichbarkeit mit der Tätigkeit einer öffentlichen Schule seitens des Finanzamtes angefordert worden, da sonst die Umsatzsteuerbefreiung nach § 6 Abs. 1…
…Grundsätze aber nicht beachtet. Ist das Ziel etwa die Erteilung einer bestmöglichen Ausbildung im Bereich des Europarechtes, darf mE eine Einrichtung, die diesbezügliche exzellente Wissensvermittlung im Wege des Fernstudiums und teilweise über das Internet erbringt, nicht von der Befreiung ausgeschlossen werden, weil es vielleicht keine…
…berücksichtigt. Bei der Auslegung der Voraussetzung der "entsprechenden Berufsausbildung" ist auf einen gleichartigen Ausbildungsabschluss und auf die Vergleichbarkeit der Ausbildung ihrer Art nach abzustellen (VwGH 22.5.2013, 2009/13/0026; es handelt sich um eine Frage, die im Einzelfall auf der Ebene der Sachverhaltsermittlung…
…2014 („Der von einem Polizeischüler bezogene Ausbildungsbeitrag fällt unter die Bestimmung des § 5 Abs. 1 lit. b FLAG), ist im Beschwerdefall für die Zeit der Kursunterbrechung nicht anwendbar, fehlt es doch idZ an der Vergleichbarkeit der Ausbildung im fremden- und grenzpolizeilichen Bereich mit der Grundausbildung…
…bei der Hinfahrt zur Ausbildungsstätte von einer Fahrzeit mit dem günstigsten öffentlichen Verkehrsmittel in der Dauer von nur 50 Minuten auszugehen wäre. Auf Grund der oben in Punkt „3. Beweiswürdigung“ angeführten Besonderheit des konkreten Einzelfalls geht der Hinweis auf die zitierte Judikatur mangels Vergleichbarkeit der…