…auf den Widerruf iSd § 34 PSG bewirke dieselbe Verfassungswidrigkeit wie die Beschränkung des § 33 lit a ErbStG auf den Schenkungswiderruf gemäß ABGB (vgl. Bedenken bei Marschner in Jakom, 2. Auflage, § 27 Rz. 240). In verfassungskonformer Interpretation sei der Begriff des Widerrufs in § 32 Z 4…
…der in Rede stehende Widerruf im Gegensatz zur als verfassungswidrig aufgehobenen Bestimmung des ErbStG im Zusammenhang mit der Erstattung der Schenkungssteuer nur im Falle eines Widerrufes der Schenkung, nur auf den einzigen konkreten Fall des Widerrufes aufgrund eines bereits in der Stiftungserklärung abgegebenen Widerrufsvorbehalts bezieht…
…Lebenden" mit Ablauf des 31. Juli 2008 auf. Das bedeutet, dass Erwerbe durch Erbanfall, Vermächtnis oder auf Grund eines geltend gemachten Pflichtteilsanspruches, wenn die Steuerschuld nach dem 31. Juli 2008 entstünde, nicht mehr der Erbschaftssteuer unterliegen. Die Steuerschuld entstand gemäß § 12 ErbStG 1955 für Erwerbe…
…in Einzelfällen entgegen der Intention des Gesetzgebers eine Erleichterung in Bezug auf die GrESt nicht eintritt, bedingt dies nicht zwangsläufig eine Verfassungswidrigkeit der Bestimmung. Die Regelung ist nämlich im gesamten Kontext zu verstehen und ist neben anderen Begünstigungen Ziel des UmgrStG vor allem die Buchwertfortführung…
…darin, dass sie ohne vermögenswerte Leistung des Teilnehmers erfolgen. Ungeachtet dessen bestehen Gemeinsamkeiten, weil auch Preisausschreiben den Charakter eines Spiels aufweisen und damit in einem weiten Sinn als Ausspielung betrachtet werden können (vgl. auch - den nicht mehr geltenden - § 15 Abs. 1 Z 6 ErbStG, wonach…
…und § 59 Abs. 5 GSpG wegen Verfassungswidrigkeit) an den Verfassungsgerichtshof stellen und 2. hinsichtlich der Auslegung des Unionsrechts möge das Bundesfinanzgericht an den EuGH ein Vorabentscheidungsersuchen gemäß Art. 267 AEUV richten und folgende Fragen zur Entscheidung vorlegen: „- Handelt es sich bei der Glücksspielabgabe gemäß § 57…
…darin, dass sie ohne vermögenswerte Leistung des Teilnehmers erfolgen. Ungeachtet dessen bestehen Gemeinsamkeiten, weil auch Preisausschreiben den Charakter eines Spiels aufweisen und damit in einem weiten Sinn als Ausspielung betrachtet werden können (vgl. auch - den nicht mehr geltenden - § 15 Abs. 1 Z 6 ErbStG, wonach…
…darin, dass sie ohne vermögenswerte Leistung des Teilnehmers erfolgen. Ungeachtet dessen bestehen Gemeinsamkeiten, weil auch Preisausschreiben den Charakter eines Spiels aufweisen und damit in einem weiten Sinn als Ausspielung betrachtet werden können (vgl. auch - den nicht mehr geltenden - § 15 Abs. 1 Z 6 ErbStG, wonach…
…wie zB EStG, UStG, ErbStG, etc. Ist infolge der ordnungsgemäßen Versteuerung nach der in Betracht kommenden Rechtsvorschrift(en) kein Steueranspruch mehr gegeben, so wäre eine bezahlte Einmalzahlung ohne rechtlichen Grund erfolgt. Es würde ein Anwendungsfall des Art. 14 Abs. 3 vorliegen und die betroffene Person…
…und § 59 Abs. 5 GSpG wegen Verfassungswidrigkeit) an den Verfassungsgerichtshof stellen und 2. hinsichtlich der Auslegung des Unionsrechts möge das Bundesfinanzgericht an den EuGH ein Vorabentscheidungsersuchen gemäß Art. 267 AEUV richten und folgende Fragen zur Entscheidung vorlegen: „- Handelt es sich bei der Glücksspielabgabe gemäß § 57…
…und § 59 Abs. 5 GSpG wegen Verfassungswidrigkeit) an den Verfassungsgerichtshof stellen und 2. hinsichtlich der Auslegung des Unionsrechts möge das Bundesfinanzgericht an den EuGH ein Vorabentscheidungsersuchen gemäß Art. 267 AEUV richten und folgende Fragen zur Entscheidung vorlegen: „- Handelt es sich bei der Glücksspielabgabe gemäß § 57…
…andere Abgabe - nämlich die Grunderwerbsteuer - anfällt“. Diese Darstellung des Finanzamtes sei steuerrechtlich schlichtweg falsch, da zu Zeiten der Erbschafts- und Schenkungssteuer bei Liegenschaftsübertragungen ein die Grunderwerbsteuer mitrepräsentierender, um 3,5% bzw. 2% erhöhter Erbschafts- und Schenkungssteuersatz (Grunderwerbsteueräquivalent, § 8 Abs. 4 ErbStG) zur Anwendung gekommen ist…
…13 Abs. 2 ErbStG, eine betragsmäßige Beschränkung der Haftung auf den wirtschaftlichen Vorteil normiert habe, wenn dafür eine sachliche Rechtfertigung gegeben ist. 3.2 Stellungnahme der belangten Behörde auf Grund der Entscheidungen des Verwaltungsgerichtshofes in zwei ähnlich gelagerten Fällen: VwGH 18.04.2023, Ro 2021…
…Stirbt er früher, hat der Rentenverpflichtete einen Vorteil (VwGH 8.2.1990, 89/16/0180). Mit Beschluss des VfGH vom 27. September 1988, B 763/86, wurde die Behandlung einer Beschwerde abgelehnt, in der die Verfassungswidrigkeit des § 33 TP 17 Abs. 1 Z 4 (ab…
…Ehegatten fernab einer Schenkung iSd ErbStG handle. Der geschäftliche Charakter ergebe sich auch (oder gerade) aus der Art der Zuwendung; es sei ganz bewusst nicht die Variante der Schenkung, sondern jene der Forderungsabtretung gewählt worden, wobei Abtretungsobjekt bezeichnenderweise einen dem geschäftlichen Bereich des Herrn ***G…
…dritter Fall des österreichischen Finanzausgleichsgesetzes 2008 [...] als abgegolten [gelten]". Der Abkommenstext an sich basiert daher auf dem Konzept, dass die Einmalzahlung nicht als eigens geschaffener Abgabentypus isoliert für sich alleine steht. Vielmehr wird die Existenz bereits bestehender und offener österreichischer Steueransprüche nach dem ErbStG sowie…
…konnte bei Inlandssachverhalten auch keine Verfassungswidrigkeit vorliegen. (z.B. BFG 21.11.2014, RS/7100015/2012; BFG 2.2.2015, RV/7103459/2012; BFG 10.6.2016, RV/7101758/2012; BFG 26.9.2016, RV/7100403/2012). 4.2. Glücksvertragsgebühr 4.2.1. Relation des …
…und ist nicht erst dann zur Antragstellung verpflichtet, wenn es von der Verfassungswidrigkeit der Regelung überzeugt ist (vgl. OGH 26.2.2004, 8ObA47/03z). Das Gericht hat sich nicht damit auseinanderzusetzen, ob seine Bedenken zutreffen, dies fällt ausschließlich in die Kompetenz des VfGH (vgl. Pfau…
…Glücksspielen darin, dass sie ohne vermögenswerte Leistung des Teilnehmers erfolgen. Ungeachtet dessen bestehen Gemeinsamkeiten, weil auch Preisausschreiben den Charakter eines Spiels aufweisen und damit in einem weiten Sinn als Ausspielung betrachtet werden können (vgl. auch – den nicht mehr geltenden – §15 Abs1 Z6 ErbStG, wonach Preisausschreiben…
…Glücksspielen darin, dass sie ohne vermögenswerte Leistung des Teilnehmers erfolgen. Ungeachtet dessen bestehen Gemeinsamkeiten, weil auch Preisausschreiben den Charakter eines Spiels aufweisen und damit in einem weiten Sinn als Ausspielung betrachtet werden können (vgl. auch – den nicht mehr geltenden – §15 Abs1 Z6 ErbStG, wonach Preisausschreiben…