…Willen einer Vorschrift zu erfassen. Grundsätzlich sind erzeugungsmäßig niedrigere Rechtserscheinungen unter Bedachtnahme auf die ihre Erzeugung regelnden oder determinierenden Rechtsvorschriften auszulegen. Daher sind einfache Gesetze möglichst verfassungskonform zu regeln (sieh Ritz, BAO6, § 21, Rz 1 ff). Der angefochten Sammelbescheid, der das Verfüllen einer Geländeunebenheit bzw…
…Geländeunebenheiten (ua. das Verfüllen von Baugruben oder Künetten) oder das Vornehmen von Geländeanpassungen (ua. die Errichtung von Dämmen oder Unterbauten von Straßen, Gleisanlagen oder Fundamenten) oder der Bergversatz mit Abfällen, … (1a) Von der Beitragspflicht ausgenommen sind … 4. Bodenaushubmaterial, sofern dieses zulässigerweise für eine…
…von Geländeunebenheiten (ua. das Verfüllen von Baugruben oder Künetten) oder das Vornehmen von Geländeanpassungen (ua. die Errichtung von Dämmen oder Unterbauten von Straßen, Gleisanlagen oder Fundamenten) oder der Bergversatz mit Abfällen. Gemäß § 3 Abs.1a Z.4 ALSAG ist Bodenaushubmaterial, sofern dieses zulässigerweise für eine…
…Beitragsschuldner – abhängig von den Vorgaben im erteilten Auftrag – auch die Person in Frage kommt, die für eine Verfüllung von Geländeunebenheiten eigenverantwortlich Material ausgewählt/bestimmt hat, das die Beitragspflicht für diese Verfüllung bewirkte. Wenn jedoch der Auftraggeber - wie hier - solches Material zwar nicht ausdrücklich ausgewählt oder…
…Anwendung des § 303 Abs.4 die Voraussetzungen für eine Wiederaufnahme des Verfahrens vom Amts wegen vorliegen würden. Gemäß § 3 Abs.1 lit.c ALSaG unterliegt das Verfüllen von Geländeunebenheiten (ua. das Verfüllen von Baugruben oder Künetten) oder das Vornahmen von Geländeanpassungen (ua. die Errichtung von…
…einem Fall, in dem durch Schüttung von Bau- und Ziegelschutt, Asphaltbruch und Asphalt sowie Bruchschotter ein Lagerplatz errichtet wird, ist in Bezug auf die übergeordnete Baumaßnahme - auch wenn die Materialien schichtweise auf dem Grundstück aufgebracht werden - noch nicht abzuleiten, dass die Verfüllung der Geländeunebenheit einer…
…sondern in einem untrennbaren denklogischen Zusammenhang mit dem späteren Einbau der Materialien steht. Der vorliegende Sachverhalt erfüllt nach Ansicht der Bezirkshauptmannschaft D. mit dem Einbau des Recyclingmaterials den Tatbestand des § 3 Abs.1 Z.1 lit.c ALSAG (Verfüllen von Geländeunebenheiten/Vornehmen einer Geländeanpassung). In…
…Aushubmaterial zu den im Spruch des angefochtenen Bescheides näher genannten Zeiträumen zur Verfüllung/Geländeanpassung des in Rede stehenden Areals verwendet und somit den Tatbestand des § 3 Abs. 1 Z 1 lit. c ALSAG verwirklicht hat, wobei die Voraussetzungen für eine Ausnahme von der Beitragspflicht gem…
…die Rekultivierung der forstrechtswidrig angelegten Wege auf dieser Fläche verzichtet wurde. Eine naturschutzrechtliche Bewilligung wäre - mit Ausnahme der Anlegung der Wege - jedenfalls erforderlich gewesen. Die Anschüttungen zum Zwecke des Verfüllens von Geländeunebenheiten oder des Vornehmens von Geländeanpassungen auf den Grundstücksparzellen 582/1 und 577/2…
…die Rekultivierung der forstrechtswidrig angelegten Wege auf dieser Fläche verzichtet wurde. Eine naturschutzrechtliche Bewilligung wäre - mit Ausnahme der Anlegung der Wege - jedenfalls erforderlich gewesen. Die Anschüttungen zum Zwecke des Verfüllens von Geländeunebenheiten oder des Vornehmens von Geländeanpassungen auf den Grundstücksparzellen 582/1 und 577/2…
…2012 vorgelegten Untersuchungsbefundes bzw. Gutachtens des B vom 4.8.2011 betrifft. Zusammenfassend ist also festzuhalten, dass das Verfüllen von Geländeunebenheiten oder die Vornahme von Geländeanpassungen mit Abfällen grundsätzlich der Beitragspflicht nach § 3 Abs.1 Z.1 lit.c) ALSAG unterliegt. Von dieser Beitragspflicht ausgenommen…
…in einem Bescheid zusammengefasst erfolgen. Gemäß § 3 Abs. 1 Z 1 ALSAG (in der für die verfahrensgegenständlichen Zeiträume geltenden Fassungen) unterliegt dem Altlastenbeitrag das Ablagern von Abfällen oberhalb oder unterhalb der Erde; als Ablagern gilt nach lit. c dieser Bestimmung auch das Verfüllen von Geländeunebenheiten…
…iSd § 3 Abs.1a Z.6 ALSAG der altlastenbeitragspflichtige Tatbestand des Verfüllens von Geländeunebenheiten bzw. der Vornahme von Geländeanpassungen gemäß § 3 Abs.1 Z.1 lit.c ALSAG erfüllt wurde. Gegen dieses Erkenntnis wurde von der Bf eine außerordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof erhoben. Mit…
…c) das Verfüllen von Geländeunebenheiten (ua. das Verfüllen von Baugruben oder Künetten) oder das Vornehmen von Geländeanpassungen (ua. die Errichtung von Dämmen oder Unterbauten von Straßen, Gleisanlagen oder Fundamenten) oder der Bergversatz mit Abfällen. Gemäß § 4 ist Beitragsschuldner 1. der Inhaber einer im Bundesgebiet gelegenen…
…eine Wiederaufnahme des Verfahrens vom Amts wegen vorliegen würden. Gemäß § 3 Abs.1 Z.1 ALSaG unterliegt das Ablagern von Abfällen oberhalb oder unterhalb (dh. unter Tage) der Erde dem Altlastenbeitrag. Gemäß § 3 Abs.1 Z.1 lit. c ALSaG gilt das Verfüllen von Geländeunebenheiten…
…von Geländeunebenheiten (ua. das Verfüllen von Baugruben oder Künetten) oder das Vornehmen von Geländeanpassungen (ua. die Errichtung von Dämmen oder Unterbauten von Straßen, Gleisanlagen oder Fundamenten) oder der Bergversatz mit Abfällen. Gemäß § 3 Abs.1a Z.4 ALSAG ist Bodenaushubmaterial, sofern dieses zulässigerweise für eine…
…3 Abs.1a Z.6 ALSAG der altlastenbeitragspflichtige Tatbestand des Verfüllens von Geländeunebenheiten bzw. der Vornahme von Geländeanpassungen gemäß § 3 Abs.1 Z.1 lit.c ALSAG erfüllt wurde. Gegen dieses Erkenntnis wurde von der Bf. eine außerordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof erhoben. Mit Erkenntnis…
…oder unterhalb (dh. unter Tage) der Erde; als Ablagern im Sinne dieses Bundesgesetzes gilt auch … c) das Verfüllen von Geländeunebenheiten (ua. das Verfüllen von Baugruben oder Künetten) oder das Vornehmen von Geländeanpassungen (ua. die Errichtung von Dämmen oder Unterbauten von Straßen, Gleisanlagen oder Fundamenten…
…das mehr als einjährige Lagern von Abfällen zur Beseitigung oder das mehr als dreijährige Lagern von Abfällen zur Verwertung, c) das Verfüllen von Geländeunebenheiten (ua. das Verfüllen von Baugruben oder Künetten) oder das Vornehmen von Geländeanpassungen (ua. die Errichtung von Dämmen oder Unterbauten von Straßen…
…Stützwälle, Zwischen- oder Oberflächenabdeckungen einschließlich Methanoxidationsschichten und Rekultivierungsschichten), das mehr als einjährige Lagern von Abfällen zur Beseitigung oder das mehr als dreijährige Lagern von Abfällen zur Verwertung das Verfüllen von Geländeunebenheiten (ua. das Verfüllen von Baugruben oder Künetten) oder das Vornehmen von Geländeanpassungen (ua. die…