Conrad von Hötzendorf-Str. 14-18 8010 Graz www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht (BFG) hat durch die Richterin N.N. in der Beschwerdesache der Beschwerdeführerin gegen den Bescheid des Finanzamtes X. vom 23.Juli 2009 betreffend Feststellung der…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Anna Mechtler-Höger in der Beschwerdesache NameBf, AdresseBf, vertreten durch Mag. Rivo Java Killer, Hauptplatz 26, 2700 Wiener Neustadt, über die Beschwerde vom 04.02.2016 gegen die Bescheide der belangten Behörde Finanzamt…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Vorsitzenden Dr. Romuald Kopf und die weiteren Senatsmitglieder Mag. Armin Treichl, Herbert Steiner, MBA MSc, sowie Mag. Michael Kühne im Beisein der Schriftführerin Jennifer Reinher in der Beschwerdesache des Bf, vertreten durch WTG, gegen die Bescheide…
Eine vertragliche Konstruktion in der hier vorliegenden Art impliziert keinen Übergang des wirtschaftlichen Eigentums der Geschäftsanteile an die Erwerberin vor dem Completion Date. Derartiges war weder von den Vertragsteilen gewollt, noch ergibt sich ein vorgelagerter Übergang des wirtschaftlichen Eigentums (und damit ein Auseinanderklaffen von zivilrechtlichen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter_A in der Beschwerdesache Beschwerdeführer, vertreten durch Steuerberater, über die Beschwerde vom 19. April 2017 gegen den Einkommensteuerbescheid der belangten Behörde Finanzamt_A vom 14. März 2017 für das Jahr 2015 zu Recht erkannt: Die…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Senatsvorsitzenden Dr. Ansgar Unterberger, den Richter Mag. Walter Aiglsdorfer sowie die fachkundigen Laienrichter Leopold Pichlbauer und Mag Stefan Raab in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch TPA Regio Steuerberatung GmbH & Co KG, Franzosenhausweg 47, 4030…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin in der Beschwerdesache des Beschwerdeführer , vertreten durch WTH, über die Beschwerde vom 20.01.2016 gegen den Bescheid des Finanzamtes vom 10.12.2015, betreffend Kapitalertragsteuer zu Recht erkannt: Der angefochtene Bescheid wird gemäß § 279…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Vorsitzenden VS und die weiteren Senatsmitglieder R1, LR1 und LR2 in der Beschwerdesache Bf, vertreten durch SteuerlVertr, über die Beschwerde vom 15.11.2010 gegen den Bescheid der belangten Behörde FA vom 6.10.2010 betreffend…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Vorsitzenden Dr. Romuald Kopf und die weiteren Senatsmitglieder Mag. Armin Treichl, Herbert Steiner MBA MSc und Mag. Michael Kühne im Beisein der Schriftführerin Jennifer Reinher in der Beschwerdesache des BF, vertreten durch WTG, gegen die Bescheide…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Erich Schwaiger über die Beschwerde vom 28. Dezember 2017 der Beschwerdeführerin BF, Anschrift_aktuell vertreten durch die mit Zustellvollmacht ausgewiesene Dr. Winkler - Mag. Perterer & Partner KG, Steuerberatungsgesellschaft, 6370 Kitzbühel, Josef Pirchl Straße 5 gegen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Vorsitzenden Dr. Romuald Kopf und die weiteren Senatsmitglieder Mag. Armin Treichl, Herbert Steiner MBA MS und Mag. Michael Kühne im Beisein der Schriftführerin Jennifer Reinher in der Beschwerdesache der Bf., vertreten durch WTG, gegen die Bescheide…
…jedoch Schedulenbesteuerung zum besonderen Steuersatz von 27,5 % (somit Quasi-Endbesteuerung). Anschaffungsnebenkosten sind bei der Veräußerungsgewinnbesteuerung zu berücksichtigen. Vorrangige Verrechnung der Verluste mit positiven Einkünften aus realisierten Wertsteigerungen und Zuschreibungen von Kapitalvermögen. Ein verbleibender Verlust kann zu 55 % mit betrieblichen Einkünften ausgeglichen und vorgetragen werden…
…Laut Zusatzvereinbarung zum Gesellschaftsvertrag habe der einvernehmlich festgestellte Praxiswert bei Gesellschaftsgründung 300.000,00 Euro betragen. Es liege daher ein steuerwirksamer Tauschvorgang vor, der zu einer fiktiven Betriebsaufgabe mit Veräußerungsgewinnbesteuerung, Aufdeckung der stillen Reserven einschließlich des Patientenstocks und des Firmenwerts führe. Die Wohnung in Ort…
…das Finanzamt der OG davon Kenntnis erlangt habe, dass die übernehmende OG eine Gewinnermittlung mittels Einnahmen- Ausgabenrechnung vornehme, diese neue hervorgekommene Tatsache bedinge eine Übergangs- und Veräußerungsgewinnbesteuerung. In der Begründung des verwiesenen Einkommensteuerbescheides führt das Finanzamt aus, als Methode für den Zusammenschluss sei der Verkehrswertzusammenschluss…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache Bf, vertreten durch Ludwig & Partner WP & StB GmbH, Schreyvogelgasse 2/4, 1010 Wien, über die Beschwerde vom 16.04.2010 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Neunkirchen Wr. Neustadt vom…
…bzw. sei andernfalls nach Rz 1506 UmgrStR der Tag des Abschlusses des Zusammenschlussvertrags für die Veräußerungsgewinnbesteuerung maßgeblich. Ausgehend von diesen rechtlichen Prämissen stellte die GBP sachverhaltsmäßig fest, dass die Zusammenschlussverträge jeweils rückwirkend abgeschlossen worden wären und die Leistung der vertraglich festgelegten Bareinlagen der atypisch stillen…
…zu Gunsten der Personengesellschaft eingegangen wurde: der qua Bürgschaft in Anspruch genommene Betrag führt nach dem VwGH nämlich NICHT zu nachträglichen Betriebsausgaben nach § 32 EStG, sondern es ist zwingend die Veräußerungsgewinnbesteuerung des Mitunternehmers (§ 24 EStG) zu korrigieren (ausdrücklich VwGH 17.12.1998, 97/15/0122…
…da in beiden Beispielen eine gesamte Betriebsveräußerung des Einzelunternehmens stattfinde. Bei derartigen Fällen würde eine einmalige und abschließende Veräußerungsgewinnbesteuerung aller stillen Reserven gemäß§ 24 EStG 1988 vorgenommen und würden später keine betrieblichen Einkünfte mehr lukriert werden. Das Finanzamt stimme den Überlegungen des Beschwerdeführers zum Zweck…
…In einer weiteren Stellungnahme des Finanzamtes vom 28.10.2022 (BFG-Akt OZ 41) führte dieses aus wie folgt: "Entfällt die Veräußerungsgewinnbesteuerung aufgrund einer Auffüllverpflichtung des Herrn ***N.N.***? 1. Rechtliches BFG v. 11.07.2014, RV/2100820/2009: Eine Veräußerungsgewinnbesteuerung des ausscheidenden Kommanditisten nach …
…für die Ermittlung eines Veräußerungsgewinns der aus meiner Sicht gar nicht zu ermitteln ist. Da die Behörde allerdings von der Notwendigkeit einer Veräußerungsgewinnbesteuerung ausging habe ich trotzdem meine volle Mitwirkungspflicht erfüllt. Die Berechnung der Immobilienertragsteuer wurde beim Verkauf vom steuerlichen Vertreter aufgrund der Besonderheit des…