…Antidumpingzolls auf die Einfuhren bestimmter Säcke und Beutel aus Kunststoffen mit Ursprung in der Volksrepublik China und Thailand und zur Einstellung des Verfahrens betreffend die Einfuhren bestimmter Säcke und Beutel aus Kunststoffen mit Ursprung in Malaysia wurden auf die Einfuhren von Säcken und Beuteln aus…
…wurden. Mit Artikel 1 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 803/2009 des Rates vom 27. August 2009 wurde auf die Einfuhren von näher angeführten Rohrformstücken, Rohrverschlussstücken und Rohrverbindungsstücken aus Eisen oder Stahl mit Ursprung in der Volksrepublik China und Thailand ein endgültiger Anti-Dumping…
…92 zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaften (nachstehend "ZK") wegen des Gutglaubensschutzes jedenfalls unzulässig, da die VCCI gegebenenfalls unrichtige Präferenzbescheinigungen ausgestellt habe. Die Bf habe sämtliche ihr als Zollspediteur obliegenden Sorgfaltspflichten erfüllt. Überdies sei die Vorschreibung auch unverhältnismäßig und nicht in gehöriger Ausübung des entsprechenden…
…die in der Gemeinschaft für Waren bestimmter Länder gelten, kann den so erzeugten Waren keinesfalls im Sinne des Artikels 24 die Eigenschaft von Ursprungswaren des Be- oder Verarbeitungslandes verleihen. Art. 244 ZK Durch die Einlegung des Rechtsbehelfs wird die Vollziehung der angefochtenen Entscheidung nicht ausgesetzt…
…gilt für die von den in Anhang I aufgeführten Unternehmen hergestellten Waren ein endgültiger Antidumpingzollsatz von 8,4% auf den Nettopreis frei Grenze der Gemeinschaft, unverzollt (TARIC-Zusatzcode A766). Die in dieser Verordnung angegebenen unternehmensspezifischen Antidumpingzollsätze wurden ausgehend von den Feststellungen im Rahmen einer diesbezüglichen…
…deren Kohlenstoffäquivalent (CEV) gemäß den Berechnungen und der chemischen Analyse des International Institute of Welding (IIW) 0,86 nicht überschreitet und die ua unter den KN-Codes ex 7304 3180 eingereiht werden, mit Ursprung in Russland. Am 4. August 2014 sind von der ***Bf*** (nachstehend…
…Ausführer nicht gelungen sei, den Ursprung der ausgeführten Erzeugnisse in der Gemeinschaft nachzuweisen. Dieser Ursprungsnachweis sei bei Erzeugnissen des Produktcodes 0201 3000 9150 Voraussetzung für die Zahlung der Ausfuhrerstattung. Mit Berufungsvorentscheidung vom 21.02.2008 wurde die dagegen erhobene Berufung abgewiesen. Die Rückforderung gegenüber dem…
…Indonesien mit der Verordnung (EG) 2155/97 des Rates vom 29. Oktober 1997, ABl L 1997/298, 1, bzw ab 1. März 1998 durch die Einführung eines weiteren Antidumpingzolls auf die Einfuhren bestimmter Schuhe mit Oberteil aus Leder oder Kunststoff mit Ursprung in der Volksrepublik…
…erforderlich, so gelten die Artikel 86 und 87. Mit der Verordnung (EWG) Nr. 2474/93 des Rates vom 8. September 1993 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren von Fahrrädern mit Ursprung in der Volksrepublik China und zur endgültigen Vereinnahmung des vorläufigen Antidumpingzolls (ABl…
…des Zollkodex der Gemeinschaften (ZK) in Verbindung mit § 26 Abs. 1 UStG und § 2 Abs. 1 Zollrechts-Durchführungsgesetz (ZollR-DG) zurück genommen und die Beschwerdeführerin mit Spruchpunkt II des Bescheides aufgefordert, die gemäß Art. 221 ZK bereits mitgeteilten Beträge an Einfuhrumsatzsteuer in der Höhe von…
…des Zollkodex der Gemeinschaften (ZK) in Verbindung mit § 26 Abs. 1 UStG und § 2 Abs. 1 Zollrechts-Durchführungsgesetz (ZollR-DG) zurück genommen und die Beschwerdeführerin mit Spruchpunkt II des Bescheides aufgefordert, die gemäß Art. 221 ZK bereits mitgeteilten Beträge an Einfuhrumsatzsteuer in der Höhe von…
…des Zollkodex der Gemeinschaften (ZK) in Verbindung mit § 26 Abs. 1 UStG und § 2 Abs. 1 Zollrechts-Durchführungsgesetz (ZollR-DG) zurück genommen und die Beschwerdeführerin mit Spruchpunkt II des Bescheides aufgefordert, die gemäß Art. 221 ZK bereits mitgeteilten Beträge an Einfuhrumsatzsteuer in der Höhe von…
…des Zollkodex der Gemeinschaften (ZK) in Verbindung mit § 26 Abs. 1 UStG 1994 und § 2 Abs. 1 Zollrechts-Durchführungsgesetz (ZollR-DG) zurück genommen und die Beschwerdeführerin mit Spruchpunkt II des Bescheides aufgefordert, die gemäß Art. 221 ZK bereits mitgeteilten Beträge an Einfuhrumsatzsteuer in der Höhe…
…Anerkennung der Ursprungseigenschaft sei der vom Einfuhrstaat verwendete Ursprungsbegriff maßgebend. Im Zuge der durchgeführten Gemeinschaftskommission habe der Exporteur keinen anderen Ursprung als China geltend gemacht. Nach dem Urteil des EuGH vom 11. Februar 2010 Rs. C-373/08, handle es sich bei dem in Taiwan…
…Für die Anerkennung der Ursprungseigenschaft sei der vom Einfuhrstaat verwendete Ursprungsbegriff maßgebend. Im Zuge der durchgeführten Gemeinschaftskommission habe der Exporteur keinen anderen Ursprung als China geltend gemacht. Nach dem Urteil des EuGH vom 11. Februar 2010 handle es sich bei dem in Taiwan durchgeführten Reinigen…
…Für die in der Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 angeführte Ware (Mischung von Saccharose und Kakaopulver) liege kein präferenzieller Ursprung vor. Der Präferenznachweis sei zu Unrecht ausgestellt worden und zurückzunehmen. Seit Ende 1991 haben die Europäischen Gemeinschaften und ihre Mitgliedstaaten mit einer Reihe mittel- und osteuropäischer Staaten…
…2) Der EuGH hat in seinem Urteil vom 2 .April 2009 in Rs C-459/07 (Veli Elshani) ausgeführt, dass das vorschriftswidrige Verbringen von Waren im Sinne des Art.202 ZK vollzogen ist, sobald Waren über die erste innerhalb des Zollgebietes der Gemeinschaft liegende Zollstelle…
…Für die in der Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 angeführte Ware (Mischung von Saccharose und Kakaopulver) liege kein präferenzieller Ursprung vor. Der Präferenznachweis sei zu Unrecht ausgestellt worden und zurückzunehmen. Seit Ende 1991 haben die Europäischen Gemeinschaften und ihre Mitgliedstaaten mit einer Reihe mittel- und osteuropäischer Staaten…
…ermöglicht, zu bestimmen, ob sie vorwiegend unter Art 49 AEUV oder unter Art 63 AEUV fallen, sind nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs, wenn die nationalen Rechtsvorschriften Dividenden mit Ursprung in einem Mitgliedstaat betreffen, die tatsächlichen Gegebenheiten des konkreten Falles zu berücksichtigen, um zu klären, ob…
…den Ursprung der betreffenden Erzeugnisse in der Gemeinschaft nachzuweisen. Dieser Ursprungsnachweis sei bei Erzeugnissen des Produktcodes 0202 3090 9400 Voraussetzung für die Zahlung der Ausfuhrerstattung. Mit Berufungsvorentscheidung vom 21.02.2008 wurde die dagegen erhobene Berufung abgewiesen. Die Rückforderung gegenüber dem Ausführer ist zwischenzeitlich rechtskräftig…