…an der Pflichtverletzung und • die Ursächlichkeit der Pflichtverletzung für die Uneinbringlichkeit. Laut Firmenbuch war der Beschwerdeführer im Zeitraum 14. April 2004 bis zur Insolvenzeröffnung am 12. Oktober 2009 der A-GmbH (FN 100) deren selbständig vertretungsbefugter handelsrechtlicher Geschäftsführer. Er zählt damit zum Kreis der im…
…abgabenrechtliche Pflichtverletzung des Vertreters und dessen Verschulden an dieser Pflichtverletzung sowie die Ursächlichkeit der Pflichtverletzung für die Uneinbringlichkeit. Unbestritten ist, dass dem Bf als vertretungsbefugtem Geschäftsführer der Abgabepflichtigen ua im Zeitraum von 5. August 2015 bis 2. Februar 2016 die Erfüllung der abgabenrechtlichen Pflichten der…
…die sie verwalten, entrichtet werden. Voraussetzungen für die Haftung gemäß § 9 Abs. 1 BAO sind: - Stellung des Geschäftsführers als Vertreter - aushaftende Abgabenforderungen gegen die vertretene Gesellschaft - Uneinbringlichkeit der Abgabenforderungen - abgabenrechtliche Pflichtverletzung des Vertreters - dessen Verschulden an der Pflichtverletzung - Ursächlichkeit der Pflichtverletzung für die Uneinbringlichkeit der…
…2006/13/0053). Voraussetzung für die Haftung sind eine Abgabenforderung gegen den Vertretenen, die Stellung als Vertreter, die Uneinbringlichkeit der Abgabenforderung, eine Pflichtverletzung des Vertreters, dessen Verschulden an der Pflichtverletzung und die Ursächlichkeit der Pflichtverletzung für die Uneinbringlichkeit. Die haftungsgegenständliche Abgabenforderung (Umsatzsteuer 10/2010) ist…
…eine Pflichtverletzung des Vertreters, dessen Verschulden an der Pflichtverletzung und die Ursächlichkeit der Pflichtverletzung für die Uneinbringlichkeit. Unbestritten ist, dass dem Bf als selbstständig vertretungsbefugtem Geschäftsführer der Schule laut Eintragung im Firmenbuch ab 2014 bis zur Konkurseröffnung (2016) die Erfüllung der abgabenrechtlichen Pflichten der Gesellschaft…
…0027). Im Hinblick auf die festgestellte schuldhafte Pflichtverletzung des Beschwerdeführers und mangels gegenteiliger Anhaltspunkte ist von der Ursächlichkeit der Pflichtverletzung für die Uneinbringlichkeit auszugehen. Hätte der Beschwerdeführer dafür gesorgt, dass die Abgaben fristgerecht entrichtet werden, wären diese nicht Uneinbringlich geworden. Ermessen Die Haftungsinanspruchnahme stellt eine…
…an der Pflichtverletzung und die Ursächlichkeit der Pflichtverletzung für die Uneinbringlichkeit. Vorliegen einer Abgabenforderung gegen den Vertretenen: Die im Haftungsbescheid angeführten Abgaben hafteten gemäß Abfrage der Buchungen vom heutigen Tag unberichtigt aus. Die Kapitalertragsteuer 2012 betrage laut BP-Bericht € 61.489,46. Der im…
…die Stellung als Vertreter, die Uneinbringlichkeit der Abgabenforderung, eine Pflichtverletzung des Vertreters, dessen Verschulden an der Pflichtverletzung und die Ursächlichkeit der Pflichtverletzung für die Uneinbringlichkeit. 1.) Vorliegen einer Abgabenforderung gegen den Vertretenen: Ein Haftungsbescheid ist ein Sammelbescheid. Abgesehen von der Lohnsteuer 08-12/2002 wurde…
…dessen Verschulden an der Pflichtverletzung und die Ursächlichkeit der Pflichtverletzung für die Uneinbringlichkeit. Den Geschäftsführer einer Gesellschaft, deren Abgaben nicht entrichtet wurden und uneinbringlich geworden sind, trifft im Haftungsverfahren die Obliegenheit darzutun, weshalb er nicht dafür Sorge tragen konnte, dass die Gesellschaft die anfallenden Abgaben…
…die Ursächlichkeit der Pflichtverletzung für die Uneinbringlichkeit. 1.) Vorliegen einer Abgabenforderung gegen den Vertretenen: Die mit Haftungsbescheid geltend gemachten Abgabenschuldigkeiten in Höhe von € 231.364,48 erfuhr bis dato keine Änderung und haftet in dieser Höhe nach wie vor unberichtigt aus. 2.) Uneinbringlichkeit der…
…eine Pflichtverletzung des Vertreters, dessen Verschulden an der Pflichtverletzung, die Ursächlichkeit der Pflichtverletzung für die Uneinbringlichkeit (vgl. z.B. VwGH 29.5.2001, 2001/14/0006). Laut Firmenbuch war der Bf. im Zeitraum 2. Dezember 2009 bis zur Eröffnung des Konkursverfahrens über das Vermögen der…
…an der Pflichtverletzung und die Ursächlichkeit der Pflichtverletzung für die Uneinbringlichkeit. Unbestritten ist, dass ***Bf1*** als Geschäftsführer der PS von 13.08.2015 bis 25.10.2018 selbständig die Erfüllung der abgabenrechtlichen Pflichten der Gesellschaft oblag. Im Rahmen des Haftungsverfahrens obliegt es dem Geschäftsführer, die…
…Pflichtverletzung und die Ursächlichkeit der Pflichtverletzung für die Uneinbringlichkeit. Die Uneinbringlichkeit der haftungsgegenständlichen Abgaben steht unbestritten fest. Der Sanierungsplan mit einer Quote von 30 % wurde mit Beschluss des Landesgerichtes ***5*** vom 15.1.2017 rechtskräftig bestätigt und das Konkursverfahren aufgehoben. Daraus ergibt sich, dass die…
…dass die Pflichtverletzung für die Uneinbringlichkeit ursächlich war (vgl. etwa VwGH 21.11.2013, 2013/16/0203). Im vorliegenden Falle unseres o Mandanten haben wir nun bereits in Beantwortung der Aufforderung zur Stellungnahme ausgeführt, dass das Handeln auf Grund einer vertretbaren Rechtsansicht die Annahme eines…
…können. Bei der Prüfung der Ursächlichkeit der Pflichtverletzung für die Uneinbringlichkeit kommt es auf den Vergleich mit einer Kausalkette im Falle des rechtmäßigen Alternativverhaltens, hier also der Entrichtung der Lohnsteuern zur Gänze zum Fälligkeitstermin an. Keiner näheren Erörterung bedarf diese Frage hinsichtlich der vor Insolvenzeröffnung…
…an der Pflichtverletzung und die Ursächlichkeit der Pflichtverletzung für die Uneinbringlichkeit. Zu den Pflichten eines Vertreters nach § 80 BAO gehört nicht nur die Pflicht zur Abgabenentrichtung aus den verwalteten Mitteln, sondern auch die Pflicht zur Führung von Büchern und Aufzeichnungen, die Grundlage für die Feststellung…
…Fall sind die Haftungsvoraussetzungen (Abgabenforderung gegen die Primärschuldnerin, erschwerte Einbringlichkeit bzw. im konkreten Fall Uneinbringlichkeit der Abgabenforderungen, Stellung des Haftungspflichtigen als Vertreter der Primärschuldnerin im haftungsgegenständlichen Zeitraum, abgabenrechtliche Plichtverletzung des Vertreters, dessen Verschulden an der Pflichtverletzung, Ursächlichkeit der Pflichtverletzung für die erschwerte Einbringlichkeit der Abgaben…
…an der Pflichtverletzung und die Ursächlichkeit der Pflichtverletzung für die Uneinbringlichkeit. I.) Vorliegen einer Abgabenforderung gegen den Vertretenen: Bei den haftungsgegenständlichen Abgaben handelt es sich ausschließlich um bescheidmäßig festzusetzende Abgaben. Die Bescheide wurden dem Haftungsbescheid angeschlossen. Das Vorliegen eines Zustellmangels, wurde nicht behauptet. Die Beträge…
…die erschwerte Einbringlichkeit der betreffenden Abgaben im Zeitpunkt der Inanspruchnahme des Haftenden, die Stellung als Vertreter, eine Pflichtverletzung des Vertreters, dessen Verschulden an der Pflichtverletzung und die Ursächlichkeit der Pflichtverletzung für die Uneinbringlichkeit (VwGH 10.11.1993, 91/13/0181). Die Geltendmachung einer abgabenrechtlichen Haftung…
…eine Pflichtverletzung des Vertreters, dessen Verschulden an der Pflichtverletzung und die Ursächlichkeit der Pflichtverletzung für die erschwerte Einbringung. Dass der Bf im Firmenbuch bis jedenfalls 26. März 2014 (Antrag auf Änderung/Funktionslöschung im Firmenbuch mit dem Vermerk "26. März 2014 eingelangt" eingetragen) als Geschäftsführer der…