…wo der Familienwohnsitz des Bf. liegt, denn in steuerlicher Betrachtung wäre ihm eine Verlegung des Familienwohnsitzes in den Nahebereich der Arbeitsstätte aus folgenden Gründen in jedem Falle zumutbar gewesen: Nach oben dargestellter Rechtslage kann eine besonders gelagerte Pflegebedürftigkeit naher Angehöriger die Unzumutbarkeit der Wohnsitzverlegung begründen…
…in Österreich durch die Bf ohne Zweifel beruflich veranlasst gewesen ist. Bezüglich der zeitlichen Komponente der „Unzumutbarkeit der Wohnsitzverlegung“ beruft sich die Bf im gegenständlichen Fall auch nach Ansicht des Bundesfinanzgerichtes zutreffend auf die Dauer der zeitlichen Befristung (6 Monate) ihres eingegangenen Dienstverhältnisses zur FirmenN..…
…Soweit der Beschwerdeführer bei seinen Aufenthalten in Deutschland die unter (B) umschriebenen Hilfeleistungen für seine Mutter erbracht hat – woran das Bundesfinanzgericht nicht zweifelt – reichen diese nicht aus, um eine Unzumutbarkeit der Wohnsitzverlegung an den Arbeitsort wegen „Pflege- und Betreuungspflichten“ zu begründen. Bei Betrachtung des Sachverhaltes…
…gegenständlich nicht der Fall. Die Frau des Beschwerdeführers hat 2013 rd. 2.900 € erzielt, was weit unter dem Grenzbetrag für den Alleinverdienerabsetzbetrag in Höhe von 6.000 € liegt. Diese Einkünfte sind daher nicht als relevant anzusehen. Der Beschwerdebegründung der Unzumutbarkeit der Wohnsitzverlegung im…
…der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist die Frage, ob einem Arbeitnehmer zuzumuten ist, seinen Wohnsitz in den Nahbereich seiner Arbeitsstätte zu verlegen, nach den Umständen des Einzelfalles zu beurteilen. Dabei ist die Abgabenbehörde nicht verpflichtet, die behauptete Unzumutbarkeit der Wohnsitzverlegung unter Gesichtspunkten zu prüfen, die der…
…Umzumutbarkeit der Wohnsitzverlegung nicht erkennen. War die Verlegung des Wohnsitzes jedoch zumutbar, so ist die Beibehaltung des vom Beschäftigungsort weit entfernten Familienwohnsitzes privat veranlasst. Die damit in Zusammenhang stehenden Aufwendungen stellen keine Werbungskosten dar. Diese sind unter die nicht abzugsfähigen Kosten der Lebensführung einzureihen. Der…
…Wien zeigt, dass die in der Nähe des (Familien)Wohnsitzes erzielten Einkünfte lediglich 14,4% betragen. Einkünfte in einer derartigen Höhe stellen nach Ansicht des Bundesfinanzgerichtes keinesfalls einen steuerlich beachtlichen Grund für die Unzumutbarkeit der Wohnsitzverlegung eines alleinstehenden Steuerpflichtigen an den Beschäftigungsort dar (vgl. in…
…die Aufgabe bzw. Verlegung seines Wohnsitzes in Ungarn - der nicht als Familienwohnsitz des Bf und seiner Partnerin anzusehen war - zuzumuten war. Mangels eines gemeinsamen (Familien-)Wohnsitzes kann die vom Revisionswerber ins Treffen geführte Erwerbstätigkeit seiner Partnerin keine Unzumutbarkeit der Wohnsitzverlegung begründen (vgl. in diesem Sinn…
…Ansicht nach vorliegende Unzumutbarkeit der Wohnsitzverlegung wie folgt: 1. - seine Gattin betreibt eine kleine Landwirtschaft in Polen; 2. - am Familienwohnsitz lebt ein Kind, das noch in Schulausbildung ist; 3. - die Verlegung des Wohnsitzes ist aus wirtschaftlichen Gründen nicht zumutbar, weil die Gattin der Sozialversicherung unterliegt…
…dass die Unzumutbarkeit der Wohnsitzverlegung grundsätzlich für jedes Veranlagungsjahr gesondert zu beurteilen sei; allerdings dürfe diese jährliche Betrachtung nicht dazu führen, dass bei bereits länger bestehendem Arbeitsverhältnis in den letzten Jahren vor Pensionsantritt die Verlegung des Familienwohnsitzes unzumutbar werde. Zudem habe der VwGH bereits entschieden…
…0038). Die Unzumutbarkeit der Wohnsitzverlegung kann sich auch aus dem Umstand ergeben, dass in naher Zeit die Pensionierung des Steuerpflichtigen bevorsteht (vgl VwGH 28.5.1997, 96/13/0129). Dem Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes (vgl auch VwGH 3.3.1992, 88/14/0081) liegt der Gedanke…
…Besitz eines Eigenheimes keinen Grund für die Unzumutbarkeit der Wohnsitzverlegung an den neuen Arbeitsort darstellt (VwGH 31.3.1987, 86/14/0065; VwGH 26.4.1989, 86/14/0030; VwGH 26.5.2004, 2000/14/0207;). Der VwGH führte dabei ua aus, dass die Unzumutbarkeit…
…***6***, als Hauptwohnsitz der gesamten Familie. Eine Unzumutbarkeit der Verlegung des Familienwohnsitzes nach Wien sowie eine ausschließlich berufliche Veranlassung für den Unterhalt eines Wohnsitzes in Wien war für das streitgegenständliche Jahr 2018 somit nicht gegeben, aufgrund derer die Aufwendungen für den zweiten Haushalt am Beschäftigungsort…
…häufigen Anwesenheit in Wien resultierten, würden ihre berufliche Tätigkeit fördern. Auch dieses Vorbringen ist nicht geeignet, die Unzumutbarkeit der Wohnsitzverlegung nach Graz darzutun. Abgesehen davon, dass eine Anwesenheit in Wien wohl für eine Vielzahl verschiedener Berufstätigkeiten gute und förderliche Kontaktmöglichkeiten bietet, ist auf die oa…
…in denen die Unzumutbarkeit nicht gegeben ist, ist ein Werbungskostenabzug ausgeschlossen. Umstände des Einzelfalles können jedoch auch langfristig die Unzumutbarkeit der Wohnsitzverlegung mit sich bringen. Nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes ist eine auf Dauer angelegte doppelte Haushaltsführung in folgenden Fällen gerechtfertigt: -Steuerlich relevante Einkünfte des…
…er sich in Österreich nicht leisten. Dieses Vorbringen vermag eine Unzumutbarkeit der Wohnsitzverlegung nicht aufzuzeigen. Nach Lehre und Rechtsprechung stellt ein bloßer wirtschaftlicher Nachteil für sich alleine noch keinen Grund für die Anerkennung der Aufwendungen im Zusammenhang mit einer doppelten Haushaltsführung als Werbungskosten dar (vgl…
…in denen die Unzumutbarkeit nicht gegeben ist, ist ein Werbungskostenabzug ausgeschlossen. Umstände des Einzelfalles können jedoch auch langfristig die Unzumutbarkeit der Wohnsitzverlegung mit sich bringen. Nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes ist eine auf Dauer angelegte doppelte Haushaltsführung in folgenden Fällen gerechtfertigt: steuerlich relevante Einkünfte des…
…dass und aus welchen Gründen die von der Bf. ins Treffen geführten Umstände im Streitjahr nicht zu einer Unzumutbarkeit der Wohnsitzverlegung führen. Es ist - siehe oben - nicht von Relevanz, ob sich zB der Ehegatte (testamentarisch oder rechtsgeschäftlich) zur Erhaltung seines Hauses in Wien verpflichtet oder…
…daraus die Unzumutbarkeit der Wohnsitzverlegung ab. Das Bundesfinanzgericht hat bei einem vergleichbaren Sachverhalt unter Hinweis auf die Judikatur des VwGH ausgesprochen, dass eine Verlegung des Familienwohnsitzes im steuerlichen Sinn nicht schon deshalb unzumutbar ist, weil der Bf. am Familienwohnsitz ein Eigenheim besitzt. Der Verwaltungsgerichtshof habe…
…des BFG schon für sich allein wirtschaftliche Gründe für die Unzumutbarkeit der Verlegung des Familienwohnsitzes dar. Zum schulpflichtigen Kind ist festzustellen, dass zudem eine Wohnsitzverlegung wegen deutscher Unterrichtssprache in Österreich ebenso nicht zumutbar ist, der Besuch einer polnisch-sprachigen Schule in Österreich würde zusätzliche Kosten…