…als unzulässig. Zudem liege für den beantragten Zeitraum bereits ein rechtskräftiger Bescheidabspruch vor, was zur Unwiederholbarkeit führe. Dagegen wurde - ohne weitere Begründung – der Vorlageantrag eingebracht. Das Bundesfinanzgericht hat erwogen: Die Entscheidungspflicht der Behörde besteht nicht nur für Anbringen, die meritorisch zu erledigen sind, sondern auch…
…in gutem Glauben von der Tochter verwendet worden. Keine Rechtskraft von "Mitteilungen" Über eine bereits entschiedene Sache darf grundsätzlich nicht nochmals ein Bescheid ergehen. Ist ein Bescheid in Rechtskraft erwachsen, so bedeutet dies grundsätzlich Unwiderrufbarkeit, Unwiederholbarkeit und Verbindlichkeit des Bescheides (vgl. BFG 14. 8. 2015…
…rechtskräftig erledigt. Das FA08 hat daher insoweit auch einen zweiten Bescheid in derselben Sache erlassen und damit gegen den Grundsatz der Unwiederholbarkeit behördlicher Entscheidungen ("ne bis in idem") verstoßen. Die Beschwerdevorentscheidung vom 1.6.2016 hätte daher nicht ergehen dürfen und kommt an ihrer Stelle…
…Rechtskraft bedeutet, dass ein Bescheid durch ordentliche Rechtsmittel (Beschwerde) nicht oder nicht mehr anfechtbar ist (zB VwGH 9.9.2013, 2010/17/0274, 0275). Materielle Rechtskraft bedeutet Unwiderrufbarkeit und Unwiederholbarkeit. (Vgl Ritz/Koran, BAO8 § 92 BAO Rz 5) Dabei kommt es entscheidend darauf an, ob…
…Der Grundsatz "ne bis in idem" besagt, dass eine Abgabenbehörde in ein und derselben Sache nicht zweimal entscheiden darf (Unwiederholbarkeit, Einmaligkeitswirkung). Im gegenständlichen Verfahren hat das Finanzamt bereits mit Abweisungsbescheid vom 27.08.2015 und in weiterer Folge mit Beschwerdevorentscheidung vom 31.03.2016 abweisend…
…ist die Unwiderrufbarkeit und die Unwiederholbarkeit des Bescheides zu verstehen (vgl. VwGH 17.4.2008, 2007/15/0278). Grundsätzlich darf über eine bereits entschiedene Sache nicht nochmals ein Bescheid ergehen. Ist ein Bescheid in Rechtskraft erwachsen, bedeutet dies grundsätzlich Unwiderrufbarkeit, Unwiederholbarkeit und Verbindlichkeit des Bescheides…
…Rechtsmittel nicht mehr anfechtbar ist. Die Rechtskraft des Abweisungsbescheides ist am 30.09.2019 eingetreten. Unter Rechtskraft ist die Unwiderrufbarkeit und die Unwiederholbarkeit eines Bescheides zu verstehen. Ihr (wiederholter) Antrag auf Zuerkennung der Familienbeihilfe vom 18.01.2021 für das Kind Kind für den Zeitraum…
…sondern im Rechtschutzinteresse der Partei erforderlich, weil nur daran die wesentlichen Rechtswirkungen der Unwiderrufbarkeit, der Unwiederholbarkeit und der Verbindlichkeit der behördlichen Entscheidung geknüpft sind. Ohne Bescheiderlassung bleibt der Antrag unerledigt und liegt -ohne dass jemals Verjährung eintreten würde (§ 209a Abs. 2 BAO) eine durchsetzbare Verletzung…
…11 Bodenschätzungsgesetz 1970, sei mangels Verständigung der Betroffenen nach § 11 Abs. 5 BoSchätzG nicht erfolgt. Es liege ein Verstoß gegen die Unwiederholbarkeit ("ne bis in idem") von Bescheiden vor. Nach Ausführungen zur Rechtskraft von Bescheiden, stellt der Bf. "aus advokatorischer Sorgfalt" einen Wiedereinsetzungsantrag nach § 308…
…bei Berücksichtigung von Sonderzahlungen anzunehmen sei. Im Verfahren vor dem Bundesfinanzgericht wurde den Parteien die Rechtsansicht vorgehalten, dass es die Unwiederholbarkeit einer durch Bescheid entschiedenen Sache verbieten würde, ohne Verfügung der Wiederaufnahme des Verfahrens eine neue Sachentscheidung zu treffen. Mit Schreiben vom 22.02.2019…
…eine Zuständigkeit wahrgenommen, die ihr nicht mehr zukommt. Die nochmalige Absprache über die Beschwerde vom 11.12.2014 mittels weiterer Beschwerdevorentscheidung vom 15.03.2015 widerspricht zudem dem Grundsatz, dass in ein und derselben Sache nicht zweimal entschieden werden darf (Unwiederholbarkeit, Einmaligkeits-wirkung). Die mit…
…unwiederholbar, unwiderrufbar und unabänderbar (Stoll, BAO-Kommentar, 943). Die Verbindlichkeit, die Unwiederholbarkeit, die Unwiderrufbarkeit und die Unabänderbarkeit werden unter dem Sammelbegriff "materielle Rechtskraft" zusammengefasst. Die Bescheidwirkungen treten unabhängig davon ein, ob der Bescheid richtig ist oder nicht (VwGH 19.12.1996, 96/16/0145). Die…
…März 2007 in Rechtskraft erwachsen. Das bedeutet nicht nur, dass dieser Bescheid nicht mehr mit Berufung (jetzt: Beschwerde) angefochten werden kann, sondern auch seine Unwiderrufbarkeit und Unwiederholbarkeit (vgl. z.B. VwGH 17.4.2008, 2007/15/0278). Nach Eintritt der Rechtskraft ist daher auch die…
…Juni 2006 in Rechtskraft erwachsen. Das bedeutet nicht nur, dass dieser Bescheid nicht mehr mit Berufung (jetzt: Beschwerde) angefochten werden kann, sondern auch seine Unwiderrufbarkeit und Unwiederholbarkeit (vgl. z.B. VwGH 17.4.2008, 2007/15/0278). Nach Eintritt der Rechtskraft ist daher auch die…
…Juni 2006 in Rechtskraft erwachsen. Das bedeutet nicht nur, dass dieser Bescheid nicht mehr mit Berufung (jetzt: Beschwerde) angefochten werden kann, sondern auch seine Unwiderrufbarkeit und Unwiederholbarkeit (vgl. z.B. VwGH 17.4.2008, 2007/15/0278). Nach Eintritt der Rechtskraft ist daher auch die…
…Juni 2006 in Rechtskraft erwachsen. Das bedeutet nicht nur, dass dieser Bescheid nicht mehr mit Berufung (jetzt: Beschwerde) angefochten werden kann, sondern auch seine Unwiderrufbarkeit und Unwiederholbarkeit (vgl. z.B. VwGH 17.4.2008, 2007/15/0278). Nach Eintritt der Rechtskraft ist daher auch die…
…Juni 2006 in Rechtskraft erwachsen. Das bedeutet nicht nur, dass dieser Bescheid nicht mehr mit Berufung (jetzt: Beschwerde) angefochten werden kann, sondern auch seine Unwiderrufbarkeit und Unwiederholbarkeit (vgl. z.B. VwGH 17.4.2008, 2007/15/0278). Nach Eintritt der Rechtskraft ist daher auch die…
…November 2007 in Rechtskraft erwachsen. Das bedeutet nicht nur, dass dieser Bescheid nicht mehr mit Berufung (jetzt: Beschwerde) angefochten werden kann, sondern auch seine Unwiderrufbarkeit und Unwiederholbarkeit (vgl. z.B. VwGH 17.4.2008, 2007/15/0278). Nach Eintritt der Rechtskraft ist daher auch die…
…Oktober 2006 in Rechtskraft erwachsen. Das bedeutet nicht nur, dass dieser Bescheid nicht mehr mit Beschwerde angefochten werden kann, sondern auch seine Unwiderrufbarkeit und Unwiederholbarkeit (vgl. z.B. VwGH 17.4.2008, 2007/15/0278). Nach Eintritt der Rechtskraft ist daher auch die Zurückziehung eines…
…Juni 2006 mit ungenütztem Ablauf der Berufungsfrist in Rechtskraft erwachsen. Das bedeutet nicht nur, dass dieser Bescheid nicht mehr mit Berufung angefochten werden kann, sondern auch seine Unwiderrufbarkeit und Unwiederholbarkeit (vgl. z.B. VwGH 17.4.2008, 2007/15/0278). Nach Eintritt der Rechtskraft ist…