…dass nicht die erste Maschine, sondern die zweite Maschine verkauft wurde, da die erste Maschine wegen unvorhergesehener Unbrauchbarkeit im Betrieb ausgeschieden ist. Damit ist aber unserer Meinung nach klargestellt, dass die ursprüngliche Maschine gar nicht verkauft werden konnte, weil sie zum Zeitpunkt des Verkaufes im…
…für den langfristigen Einsatz im Betrieb bestimmt gewesen sei, auf Grund nachträglicher Unwägbarkeiten aus dem Betriebsvermögen ausscheiden würde (z.B. Schaden auf Grund höherer Gewalt, unvorhergesehene Unbrauchbarkeit im Betrieb). Sei dies nicht der Fall, würde das vorzeitige Ausscheiden ein rückwirkendes Ereignis iSd. § 295 BAO darstellen…
…zusteht, wenn das Wirtschaftsgut zwar zunächst für den langfristigen Einsatz im Betrieb bestimmt war, nach der Anschaffung eintretende Unwägbarkeiten (z.B. Schaden auf Grund höherer Gewalt, unvorhergesehene Unbrauchbarkeit im Betrieb) aber zum Ausscheiden aus dem Betriebsvermögen geführt haben (vgl. z. B. Zorn in Hofstätter/Reichel…
…steht dann zu, wenn das Wirtschaftsgut zwar zunächst für den langfristigen Einsatz im Betrieb bestimmt war, nach der Anschaffung eintretende Unwägbarkeiten (zB Schaden aufgrund höherer Gewalt, unvorhergesehene Unbrauchbarkeit im Betrieb) aber zum Ausscheiden aus dem Betriebsvermögen geführt haben (vgl. Zorn in Hofstätter/Reichel, § 108e Rz…
…für den langfristigen Einsatz im Betrieb bestimmt gewesen wäre, nach der Anschaffung eintretende Unwägbarkeiten (z.B. Schaden auf Grund höherer Gewalt, unvorhergesehene Unbrauchbarkeit im Betrieb) aber zum Ausscheiden aus dem Betriebsvermögen geführt hätten (Zorn in Hofstätter/Reichel, Die Einkommensteuer 1988, § 108e Tz3 "Behaltefrist" sowie RdW…
…für den langfristigen Einsatz im Betrieb bestimmt gewesen wäre, nach der Anschaffung eintretende Unwägbarkeiten (z.B. Schaden auf Grund höherer Gewalt, unvorhergesehene Unbrauchbarkeit im Betrieb) aber zum Ausscheiden aus dem Betriebsvermögen geführt hätten (Zorn in Hofstätter/Reichel, Die Einkommensteuer 1988, § 108e Tz3 "Behaltefrist" sowie RdW…
…für den langfristigen Einsatz im Betrieb bestimmt gewesen wäre, nach der Anschaffung eintretende Unwägbarkeiten (z.B. Schaden auf Grund höherer Gewalt, unvorhergesehene Unbrauchbarkeit im Betrieb) aber zum Ausscheiden aus dem Betriebsvermögen geführt hätten (Zorn in Hofstätter/Reichel, Die Einkommensteuer 1988, § 108e Tz3 "Behaltefrist" sowie RdW…
…Schaden aufgrund höherer Gewalt, unvorhergesehene Unbrauchbarkeit im Betrieb) aus dem Betriebsvermögen ausscheide. Diese Unwägbarkeit habe jedoch weder bei der Prüfung noch in der Berufung glaubhaft dargelegt werden können. Der sehr kurzfristige Einsatz der LKW‘s im Betrieb habe sich auch in den Zeiträumen nach dem…
…langfristigen Einsatz im Betrieb bestimmt gewesen seien, aber auf Grund nachträglicher Unabwägbarkeiten (hohe Reparaturanfälligkeit, unvorhergesehene Unbrauchbarkeit im Betrieb auf Grund der, bei der damaligen Anschaffung der beiden Traktoren noch nicht vorhersehbaren Betriebsvergrößerung) vorzeitig aus dem Betriebsvermögen ausgeschieden seien, sei gemäß RZ 8217a ESTRL von einer…
…der Anschaffung eintretende Unwägbarkeiten (zB Schaden auf Grund höherer Gewalt, Wasser, Feuer, unvorhergesehene Unbrauchbarkeit im Betrieb) aber zu einem Ausscheiden aus dem Betriebsvermögen führen. Unter Unwägbarkeiten sind gewöhnlich nicht vorhersehbare Risiken, unberechenbare bzw. wertmäßig nicht oder nur schlecht quantifizierbare Einflussfaktoren zu verstehen. Als Unwägbarkeiten gelten…
…zusteht, wenn das Wirtschaftsgut zwar zunächst für den langfristigen Einsatz im Betrieb bestimmt war, nach der Anschaffung eintretende Unwägbarkeiten (z.B. Schaden auf Grund höherer Gewalt, unvorhergesehene Unbrauchbarkeit im Betrieb) aber zum Ausscheiden aus dem Betriebsvermögen geführt haben (vgl. z. B. Zorn in Hofstätter/Reichel…
…es läge eine unvorhergesehene Unbrauchbarkeit des Wirtschaftsgutes in wirtschaftlicher und technischer Hinsicht vor. Auf Grund der Ergebnisse der Außenprüfung und weiterer Ermittlungen durch den UFS bzw das BFG ist von folgendem Sachverhalt auszugehen: Im November 2004 ist bei der Landung aufgrund einer Propellerberührung mit der…
…Schaden auf Grund höherer Gewalt, unvorhergesehene Unbrauchbarkeit im Betrieb) aus dem Betriebsvermögen ausscheidet. Ein Großteil der Auflieger wurde im Juni 2006 an die Fa. X GmbH verkauft. Siehe hierzu Konto 4810 und Konto 30374 der Buchhaltung H Transporte GmbH & Co KG. Vom Steuerberater wurde die…
…zur Unbrauchbarkeit im konkreten Betrieb des Bf. führten. Damit liegt jeweils eine nachträglich eingetretene Unwägbarkeit im Sinne VwGH 24.03.2015, 2013/15/0058, vor und steht daher die Prämie trotz Ausscheidens vor Ablauf der halben Behaltefrist zu. Der Beschwerde ist daher stattzugeben. Unvorhergesehene Betriebsvergrößerung…
…hätte dem Bf. bereits vor Anschaffung der Fahrschulkraftfahrzeuge Modell A bekannt sein müssen. Aus diesem Grund gelangt das Gericht – wie oben bereits ausgeführt - zur Ansicht, dass die Unbrauchbarkeit dieser Fahrschulkraftfahrzeuge im Fahrschulbetrieb für den Bf. nicht unvorhergesehen eintrat. Die vom Bf. vertretene Meinung, dass eine…
…Träten daher durch unerwartete Umstände (zB unerwartete Investitionen, Schwierigkeiten in der Abwicklung eine eingegangenen Vertragsverhältnisses, Zahlungsunfähigkeit eines Mieter unvorhergesehen Verluste (bzw entgehende Einnahmen) auf, die ein Ausbleiben des Gesamterfolges bewirkten, so seien diese Verluste für sich allein der Qualifizierung einer Betätigung als Einkunftsquelle nicht abträglich…
…Mai 2012). Für diese auch den subjektiven Investitionswillen berücksichtigende Unwägbarkeit kommt es nicht auf eine Unvorhersehbarkeit an sich, sondern darauf an, ob die Unbrauchbarkeit mangels dafür bestehender konkreter Anhaltspunkte für den Steuerpflichtigen "unvorhergesehen" eingetreten ist (VwGH vom 30. Mai 2012, 2008/13/0246, vom 28…
…der vorgesehenen Studienzeit absolviert, kann einem weiteren Studienabschnitt ein Semester zugerechnet werden. Die Studienzeit wird durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis (zB Krankheit) oder nachgewiesenes Auslandsstudium verlängert. Dabei bewirkt eine Studienbehinderung von jeweils drei Monaten eine Verlängerung der Studienzeit um ein Semester. Zeiten als Studentenvertreterin…
…Ro 2015/15/0036). Dabei ist entscheidend, "ob die Unbrauchbarkeit mangels dafür bestehender konkreter Anhaltspunkte für den Steuerpflichtigen "unvorhergesehen" eingetreten ist". Im Fall einer Produktionsstilllegung aufgrund eines geänderten Marktumfeldes (VwGH vom 24.3.2015, 2012/15/0179) wurde eine Unwägbarkeit angenommen, im Fall eines vorzeitigen…
…der vorgesehenen Studienzeit absolviert, kann einem weiteren Studienabschnitt ein Semester zugerechnet werden. Die Studienzeit wird durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis (zB Krankheit) oder nachgewiesenes Auslandsstudium verlängert. Dabei bewirkt eine Studienbehinderung von jeweils drei Monaten eine Verlängerung der Studienzeit um ein Semester. Zeiten als Studentenvertreterin…