…Bezeichnung "Code 27" im Zulassungsschein ausgewiesen. Der Porsche wurde als Zugfahrzeug für eine bestimmte Führerscheinklasse EzB (Lenken von Kfz mit schweren Anhängern) nach den Angaben der stl. Vertretung zu mehr als 80 % in der Fahrschule zu Unterrichtszwecken eingesetzt. Grundlage des NoVA - Rückvergütungsantrages war § 3 Abs…
…eintrittsberechtigten Personen (§ 14 Abs. 3) regelmäßig verwendet wird,es sei denn, daß der Mieter zu Kur- oder Unterrichtszwecken oder aus beruflichen Gründen abwesend ist; 7. die vermieteten Räumlichkeiten nicht zu der im Vertrag bedungenen oder einer gleichwertigen geschäftlichen Betätigung regelmäßig verwendet werden, es sei denn…
…Personen (§ 14 Abs. 3) regelmäßig verwendet wird, es sei denn, daß der Mieter zu Kur- oder Unterrichtszwecken oder aus beruflichen Gründen abwesend ist; 7. die vermieteten Räumlichkeiten nicht zu der im Vertrag bedungenen oder einer gleichwertigen geschäftlichen Betätigung regelmäßig verwendet werden, es sei denn, daß…
…Personen (§ 14 Abs. 3) regelmäßig verwendet wird, es sei denn, daß der Mieter zu Kur- oder Unterrichtszwecken oder aus beruflichen Gründen abwesend ist; 7. die vermieteten Räumlichkeiten nicht zu der im Vertrag bedungenen oder einer gleichwertigen geschäftlichen Betätigung regelmäßig verwendet werden, es sei denn, daß…
…Personen (§ 14 Abs. 3) regelmäßig verwendet wird, es sei denn, daß der Mieter zu Kur- oder Unterrichtszwecken oder aus beruflichen Gründen abwesend ist; 7. die vermieteten Räumlichkeiten nicht zu der im Vertrag bedungenen oder einer gleichwertigen geschäftlichen Betätigung regelmäßig verwendet werden, es sei denn, daß…
…Eine Legaldefinition besteht weder im NoVAG noch im UStG. Lt. VwGH-Rechtsprechung sind unter dem Begriff "Fahrschulkraftfahrzeuge" Kraftfahrzeuge zu verstehen, die für Unterrichtszwecke einer Fahrschule verwendet werden. Als Fahrschulkraftfahrzeuge gelten nur solche Fahrzeuge, die unmittelbar selbst dazu dienen, das Lenken des Kraftfahrzeuges zu erlernen (z…
…dies beantragt hätte. Weiters wurde um Bekanntgabe ersucht, ob dem Bf. für Vortrags- und Unterrichtszwecke unentgeltlich das hauseigene Internet bzw. WLAN des FH Campus Wien für die Übertragung von ONLINE-Lehrveranstaltungen zur Verfügung gestellt worden wäre, so er dies beantragt hätte. Darüber hinaus werde um…
…Körperschaft öffentlichen Rechts), allerdings wird der Grundbesitz von der Eigentümerin der Liegenschaft (Mittelschulgemeinde ***X***) ausschließlich für Unterrichtszwecke (hier für schulische Zwecke) genutzt. Ist jedoch die das Grundstück benützende Gebietskörperschaft oder eine Körperschaft öffentlichen Rechts (wie hier) zugleich Eigentümer und Nutzer im Sinne des § 2 Abs…
…in der Schule bei. Aufgrund dieser nunmehr vorliegenden Beweismittel kam das Bundesfinanzgericht zu folgender Schlussfolgerung: Nach dem Urteil eines objektiv Betrachters war davon auszugehen war, dass der Bf für Unterrichtszwecke nicht die teuersten Kopfhörer in der Schule belassen hat. Es erschien daher die Annahme gerechtfertigt…
…des Gastlokales ein Bestandvertrag abgeschlossen wurde. Festgehalten sei auch, dass sich bei der örtlichen Volksschule für Unterrichtszwecke ein eigener Spielplatz befindet. Beim Lokalaugenschein im November 2015 wurde (vom Bürgermeister der Gemeinde) die Auskunft erteilt, man habe immer Wert darauf gelegt, dass Pacht und Betreuung der…
…49/1868, bestimmt, dass Artikel 9 auch auf Beiträge für Unterrichtszwecke volle Anwendung findet: Zuwendungen aus Steuergeld für Zwecke des Religionsunterrichts bzw. die Finanzierung theologischer Fakultäten sind somit verfassungsrechtswidrig. Aus den dargelegten Grundsätzen folgt, dass die Finanzierung der katholischen Kirche und anderer Religionsgemeinschaften durch den…
…das Malbuch verwendet wurde. Die Bf. legte schlüssig dar, dass sie diese Anschaffungen ausschließlich für Unterrichtszwecke verwendet hat, eine private Veranlassung ist hier nicht erkennbar. 3. Repräsentationsaufwendungen Gemäß § 20 Abs 1 Z 3 EStG 1988 fallen darunter alle Aufwendungen und Ausgaben anlässlich der Bewirtung von…
…ohne den Einsatz des Bf. nicht hätte angeboten werden können, weil der Bf. in seinem Privateigentum befindliche Geräte der Tonstudiotechnik dem Institut zu Unterrichtszwecken zur Verfügung gestellt habe. ...“ Aus diesem gehe eindeutig hervor, dass das Fach Musik4 ohne den Bf. nicht hätte angeboten werden können…
…Rahmen der Unterrichtserteilung durch die Bf. an der NMS nicht glaubwürdig. Insgesamt kann daher nach der Überzeugung des Bundesfinanzgerichtes (BFG) nicht von einer – neben einer durchaus glaubwürdigen beruflichen Verwendung für Unterrichtszwecke – völlig untergeordneten privaten Nutzung der strittigen Literaturwerke ausgegangen werden. 3. Rechtsgrundlage und rechtliche Würdigung …
…Personen (§ 14 Abs. 3) regelmäßig verwendet wird, es sei denn, daß der Mieter zu Kur- oder Unterrichtszwecken oder aus beruflichen Gründen abwesend ist; 7. die vermieteten Räumlichkeiten nicht zu der im Vertrag bedungenen oder einer gleichwertigen geschäftlichen Betätigung regelmäßig verwendet werden, es sei denn, daß…
…Personen (§ 14 Abs. 3) regelmäßig verwendet wird, es sei denn, daß der Mieter zu Kur- oder Unterrichtszwecken oder aus beruflichen Gründen abwesend ist; 7. die vermieteten Räumlichkeiten nicht zu der im Vertrag bedungenen oder einer gleichwertigen geschäftlichen Betätigung regelmäßig verwendet werden, es sei denn, daß…
…Personen (§ 14 Abs. 3) regelmäßig verwendet wird, es sei denn, daß der Mieter zu Kur- oder Unterrichtszwecken oder aus beruflichen Gründen abwesend ist; 7. die vermieteten Räumlichkeiten nicht zu der im Vertrag bedungenen oder einer gleichwertigen geschäftlichen Betätigung regelmäßig verwendet werden, es sei denn, daß…
…Personen (§ 14 Abs. 3) regelmäßig verwendet wird, es sei denn, daß der Mieter zu Kur- oder Unterrichtszwecken oder aus beruflichen Gründen abwesend ist; 7. die vermieteten Räumlichkeiten nicht zu der im Vertrag bedungenen oder einer gleichwertigen geschäftlichen Betätigung regelmäßig verwendet werden, es sei denn, daß…
…Personen (§ 14 Abs. 3) regelmäßig verwendet wird, es sei denn, daß der Mieter zu Kur- oder Unterrichtszwecken oder aus beruflichen Gründen abwesend ist; 7. die vermieteten Räumlichkeiten nicht zu der im Vertrag bedungenen oder einer gleichwertigen geschäftlichen Betätigung regelmäßig verwendet werden, es sei denn, daß…
…Personen (§ 14 Abs. 3) regelmäßig verwendet wird, es sei denn, daß der Mieter zu Kur- oder Unterrichtszwecken oder aus beruflichen Gründen abwesend ist; 7. die vermieteten Räumlichkeiten nicht zu der im Vertrag bedungenen oder einer gleichwertigen geschäftlichen Betätigung regelmäßig verwendet werden, es sei denn, daß…